Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 266, Meerbusch‑Osterath,
Ostara, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen auf Grund von Stellungnahmen, als Satzung gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011
(GV.NRW. S. 685).
Der er räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird begrenzt im:
-
Nordwesten
von der südöstlichen Begrenzung der Strümper Straße/L 154
- Westen von der östlichen Begrenzung der
Planfeststellung für die Bahnunterführung der L 154/L 476, mit Ausnahme des
Anschlusspunktes im Südwesten
- Süden von der nördlichen Begrenzung der
Meerbuscher Straße/L 476
- Osten von der westlichen Begrenzung des
Bebauungsplanes Nr. 60, der Ostgrenze des Winklerweges sowie Teilbereichen der
Flurstücke 238, 240, 708, 709 und 711
(alle der Flur 3 Gemarkung
Osterath)
und ist in
nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung, einschließlich ihrer Änderungen
und Ergänzungen als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB
beschlossen.
Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und
Liegenschaften am
29. Februar 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung
unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses
für Planung und Liegenschaften vom 23. September 2008 zur frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.
Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung
der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften vom 23. September 2008 und 29. Februar 2012 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des
Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem
Rat bekannt.
Sachverhalt:
Auf die vorangegangenen Tagesordnungspunkte 2, 4 und 5
wird verwiesen.
Folgt der Ausschuss den Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen und zum städtebaulichen Vertrag, kann der Plan dem Rat
zum Beschluss als Satzung empfohlen werden.