Betreff
Bebauungsplan Nr. 266, Meerbusch-Osterath, Ostara,
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Vorlage
FB4/275/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 266, Meerbusch‑Osterath, Ostara, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen auf Grund von Stellungnahmen, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NRW. S. 685).

 

Der er räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird begrenzt im:

-       Nordwesten von der südöstlichen Begrenzung der Strümper Straße/L 154

-       Westen von der östlichen Begrenzung der Planfeststellung für die Bahnunterführung der L 154/L 476, mit Ausnahme des Anschlusspunktes im Südwesten

-       Süden von der nördlichen Begrenzung der Meerbuscher Straße/L 476

-       Osten von der westlichen Begrenzung des Bebauungsplanes Nr. 60, der Ostgrenze des Winklerweges sowie Teilbereichen der Flurstücke 238, 240, 708, 709 und 711

            (alle der Flur 3 Gemarkung Osterath)

und ist in nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

 

 

Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung, einschließlich ihrer Änderungen und Ergänzungen als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.

 

Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am

29. Februar 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 23. September 2008 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.

 

Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 23. September 2008 und 29. Februar 2012  vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.

 


Sachverhalt:

 

Auf die vorangegangenen Tagesordnungspunkte 2, 4 und 5 wird verwiesen.

 

Folgt der Ausschuss den Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen und zum städtebaulichen Vertrag, kann der Plan dem Rat zum Beschluss als Satzung empfohlen werden.