Beschlussvorschlag:
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt, der Stadtwerke Service Meerbusch Willich
GmbH & Co. KG kostenfrei öffentliche Parkplatzflächen zur Errichtung von
öffentlichen E-Ladestationen (zunächst für die Dauer von sechs Jahren) für die
Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Seit
dem Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes am 25.09.2012 im Bau-und
Umweltausschuss arbeitet die Stadt Meerbusch kontinuierlich an einer
Reduzierung der CO2-Emissionen .Die erstellten CO²- Bilanzen für die Stadt
Meerbusch zeigen deutlich, dass der Verkehrssektor mit einem Anteil von ca. 40%
der Emissionen einen entscheidenden Einfluss bei der Erreichung der
Klimaschutzziele besitzt.
Um
diese Ziele zu erreichen wurden folgende Maßnahmen in Klimaschutzkonzept
beschlossen:
-Ausbau
der Infrastruktur für E-Mobilität
-Potenzialanalyse
Mobilität zur Anschaffung von Elektroautos im Rahmen des kommunalen
Fahrzeugkonzeptes
-Ausbau
des Radverkehrs und der damit verbundenen Optimierung der
Radverkehrsinfrastruktur.
Die
Stadtwerke Service Meerbusch Willich haben ein konkretes Konzept für
nachhaltige E-Mobilität in den Kommunen Meerbusch und Willich entwickelt. Kern
des Konzeptes ist der Ausbau einer öffentlichen Infrastruktur, die den
potentiellen Nutzern den Zugang zur E-Mobilität ermöglicht und die Förderung
der privaten Ladestationen( Wallbox) in
den beiden Städten.
Gemeinsam
mit der Stadt Meerbusch hat die WMB eine Analyse der möglichen Standorte für
die öffentlichen Ladesäulen vorgenommen. Im ersten Schritt sollen in diesem
Jahr zwei E-Ladesäulen (Wittenberger Str. und Otto-Hahn-Str. Antrag siehe
Anlage1) errichtet werden .Dreizehn weitere Standorte im Stadtgebiet sind kurz-
und mittelfristig noch geplant. (Vorschlagsliste s. Anlage 2).
Der
Bund hat ein Programm zur Förderung öffentlicher E-Ladesäulen zur Verfügung
gestellt. Die WBM hat bereits einen Förderantrag für die Errichtung der
Ladesäulen in Meerbusch und Willich gestellt.
Für
eine E-Ladestation werden mindestens zwei nebeneinander liegende Parkflächen
benötigt, die ausschließlich für das Laden von Elektrofahrzeugen zur Verfügung
stehen sollen. Es könnten somit pro Standort gleichzeitig zwei Fahrzeuge
bedient werden. E-Bikes können an der Säule nicht angeschlossen werden.
Um
eine regelmäßige Fluktuation zu gewährleisten, soll die Dauer des Aufladens auf
zwei Stunden begrenzt werden. Da es sich nicht um sogenannte
„Schnellladesäulen“ handelt, die bspw. an Raststätten von Bundesautobahnen
vorzufinden sind, werden die Fahrzeuge in dieser Zeit nicht vollgeladen werden
können. Die Ladestationen sollen bevorzugt in zentralen Lagen in der Nähe von
Dienstleistungszentren, wie zum Beispiel Einkaufsmöglichkeiten oder
öffentlichen Gebäuden- entstehen.
Die
Ladestationen sollen für Dritte frei zugänglich sein, ein öffentlicher Zugang
muss gewährleistet werden.
Die
erstmalige Einrichtung einer Ladestation mit Verlegung der Leitungen und
Errichtung der Ladesäule wird durch die Stadtwerke Service Meerbusch Willich
GmbH & Co. KG erfolgen, die weitere Unterhaltung (z. B. Ausbesserung des
Pflasters o. ä.) übernimmt die Stadt.
Die
Stadtwerke Service Meerbusch Willich GmbH & Co. KG soll mittels einer
Sondernutzungserlaubnis kostenfrei das alleinige Recht erhalten, die
öffentlichen Verkehrsflächen für mindestens sechs Jahre für diesen Zweck nutzen
zu dürfen.
Mit
dieser Beschlussvorlage soll eine Grundsatzentscheidung getroffen werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen nur sehr geringe
finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Alternativen:
Zur Förderung der Mobilität von Elektrofahrzeugen gibt es zur Zeit keine anderen wirtschaftlichen Lösungen.