Betreff
Übernahme des Trägeranteils für die 6. Gruppe der Kita „Schatzinsel“ in Strümp in Trägerschaft des OBV Meerbusch e. V.
Vorlage
FB2/0597/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den 4%-igen Trägeranteil an den Kindpauschalen für die zum nächsten Kindergartenjahr in Betrieb gehende 6. Gruppe in der Kita „Schatzinsel“ in Meerbusch-Strümp dauerhaft zu übernehmen und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Träger „OBV Meerbusch e. V.“ zu schließen.

 


Sachverhalt:

Die Kita „Schatzinsel“ in Strümp wurde seit dem 01.08.2014 als fünfgruppige Kindertageseinrichtung betrieben. Hierbei wurde mit dem Träger folgende Gruppenstruktur vereinbart: 2 Gruppen der Gruppenform I (je 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren, davon maximal 6 Zweijährige), 1 Gruppe der Gruppenform II (10 Kinder unter drei Jahre) und 2 Gruppen der Gruppenform III (je 20 – 25 Kinder über drei Jahren). Da das Gebäude, welches von einem Schulgebäude zu einer Kindertageseinrichtung umgebaut wurde, über ausreichend große Flächen verfügte, wurde seinerzeit zur Schaffung weiterer U3-Plätze in enger Anbindung an die Kita eine Großtagespflegestelle (mit 9 Plätzen) und eine Kindertagespflegestelle (mit 5 Plätzen) eingerichtet. Der OBV Meerbusch e. V. übernahm einerseits die Trägerschaft für die fünfgruppige Kita und andererseits auch die Trägerschaft für die beiden Tagespflegestellen mit insgesamt 14 U3-Plätzen. Die beiden Tagespflegestellen wurden konzeptionell an die Kita angeschlossen, personell jedoch getrennt geführt.

 

Die Betreuungsplätze erfreuen sich sehr großer Beliebtheit und die meisten Eltern hoffen, dass ihre Kinder nach der Zeit in der Großtagespflege oder Kindertagespflegestelle auch in die Kita „Schatzinsel“ wechseln können. Die Plätze werden also stark nachgefragt und weiterhin dringend benötigt.

 

Zum nächsten Kindergartenjahr werden die beiden Tagespflegestellen in eine Kita-Gruppe der Gruppenform II umgewandelt, sodass dann eine 6. Kita-Gruppe in der Einrichtung besteht. Diese Umwandlung wurde bereits im letzten Jahr beschlossen und bei der Haushaltsplanung für 2017 berücksichtigt.

 

Mit der Inanspruchnahme der Investitionskostenförderung aus Bundes- und Landesmitteln für die Einrichtung dieser insgesamt 14 U3-Plätze im Rahmen der Kindertagespflege i. H. v. insgesamt 71.400 € geht die Verpflichtung einher, für die Dauer der Zweckbindung von 5 Jahren diese Plätze ausschließlich mit Kindern im Alter von unter 3 Jahren zu belegen. Neben der Förderung für den Umbau der Tagespflegestellen wurde auch ein Investitionskostenzuschuss für 22 U3-Plätze für den Umbau der Kita in Anspruch genommen (168.300 €) sowie Zuschüsse für die Ausstattung von 36 Plätzen (93.100 €). Insgesamt muss der Träger daher zukünftig im Rahmen des 6-gruppigen Betriebes 36 Plätze mit U3-Kindern belegen.

 

Der Träger hat nun mit dem beigefügten Antrag dargelegt, dass er infolge der längeren Öffnungszeit (regelmäßig von 7 – 17 Uhr) und den hierdurch erforderlichen zusätzlichen Personalstunden höhere Personalkosten habe, die über die Kindpauschalen nicht abgedeckt würden. Die Verwaltung kann der Argumentation des Trägers folgen, da die erweiterte Öffnungszeit im städtischen Familienzentrum „Fronhof“ ebenfalls zu höheren Personalausgaben führt. Zudem habe er aufgrund der großen Gebäudeflächen insgesamt höhere Betriebskosten (Reinigung und Heizung) als vergleichbare Kitas, die i. d. R. einen um rd. 350 qm geringeren Flächenanteil haben. Er bittet daher um Übernahme des Trägeranteils für die 6. Gruppe, den Trägeranteil für die restlichen 5 Gruppen will der Träger weiterhin selbst aufbringen.

 

Der im KiBiz festgelegte Zuschuss des Jugendamtes zu den jährlichen Kindpauschalen beträgt bei Trägerschaft einer Elterninitiative 96%. Der verbleibende Trägeranteil von 4% wird durch den Träger gedeckt.

 

Auf Grundlage der jährlichen Jugendhilfeplanung betragen im Kita-Jahr 2017/2018 die Kindpauschalen für die 6. Gruppe insgesamt 209.214,58 €, so dass der Trägeranteil von 4% einen Betrag i. H. v. 8.368,58 € ausmacht.

 

Die fortlaufende Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Meerbusch soll vertraglich mit dem OBV Meerbusch e. V. geregelt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Mehrausgaben bei Produkt 060.365.010, Konto: 5318 0000 im Jahr 2017: rd. 3.500 €, eine Deckungsmöglichkeit kann sich ggf. im Jahresverlauf durch Minderausgaben innerhalb des Produktes Kindertagesbetreuung ergeben.

 


Alternativen:

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