Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 06.03.2017 auf flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerhalb aller Ortschaften in Meerbusch
Vorlage
FB5/0591/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gem. § 24 GO NRW an den Bau- und Umweltausschuss mit der Empfehlung, die Entscheidung über den Antrag bis zur Vorlage des Ergebnisses einer noch zu beauftragenden Verkehrsentwicklungsplanung zurückzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Die BUND Ortsgruppe Meerbusch regt an, flächendeckend in allen Ortsteilen der Stadt Meerbusch Tempo 30 einzuführen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den vorliegenden Antrag zum heutigen Zeitpunkt zurückzustellen und die Frage der Temporegelungen im Stadtgebiet für die Zukunft grundsätzlich zu überprüfen und zu bewerten.

 

Die Verwaltung schlägt zur Bearbeitung der vorliegenden Anregung ein zweistufiges Verfahren vor.

 

Zum einen wird die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss noch im Jahr 2017 eine Übersicht über die bisherigen Temporegelungen vorlegen und auf Basis der bisher erfolgten verwaltungsseitigen  Auswertung der vorhandenen Geschwindigkeitsabschnitte dem Ausschuss Vorschläge zur sinnvollen Anpassung von Geschwindigkeiten vorrangig in Wohngebieten machen. So ist zum Beispiel in Ilverich und Nierst aufgefallen, dass in benachbarten Wohngebieten unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen bestehen. Dadurch soll noch zeitnah eine einheitliche Geschwindigkeitsregelung in Meerbuscher Wohngebieten erreicht werden.

 

Zum zweiten wird die Verwaltung für den Haushalt 2018 Haushaltsmittel beantragen, um für das Stadtgebiet einen neuen Verkehrsentwicklungsplan durch ein externes Fachbüro zu erstellen, der den bisherigen Plan aus dem Jahr 1998 ersetzt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten für einen neuen Verkehrsentwicklungsplan können zurzeit noch nicht abgeschätzt werden.


Alternativen: