Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, auf Antrag des Meerbuscher Kulturkreises e. V. das Gebäude der Grundschule an der Meerbuscher Straße in „Erwin-Heerich-Haus“ zu benennen. Die Namensänderung soll mit der Inbetriebnahme des Gebäudes als Verwaltungsstandort wirksam werden.
Sachverhalt:
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 25. Juni 2009 den
Beschluss gefasst, die Grundschule Bovert in „Erwin-Heerich-Schule-Bovert“
umzubenennen, um damit den international bekannten Künstler, der 40 Jahre
seines Lebens in Bovert gelebt hat, zu würdigen.
Hintergrund war auch eine Schenkung von Kunstwerken durch den
Meerbuscher Kulturkreis e. V. an die Stadt. Die beiden Holzplastiken aus
massivem Ahornholz nach Entwürfen von Erwin Heerich aus den Jahren 1958 und
1977, jede 192 x 192 x 12 cm groß und ca. 140 kg schwer, wurden an den Wänden im Treppenflur der
ehemaligen Erwin-Heerich-Grundschule angebracht und sollen auch nach Abschluss
der Umbaumaßnahmen dort bleiben.
Im Rahmen des Immobilienkonzeptes wurde beschlossen, das
Gebäude der ehemaligen Erwin-Heerich-Schule nach Freiwerden für
Verwaltungszwecke umzubauen. Temporär werden dort nach Umbau die
Bürgermeisterin mit ihrem Stab, Service Recht und das Rechnungsprüfungsamt
untergebracht. Das „Alte Rathaus“ in Meerbusch-Büderich wird generalsaniert,
nach erfolgter Generalsanierung ziehen die Bürgermeisterin und ihr Stab sowie
Service Recht und das Rechnungsprüfungsamt zurück. Anschließend wird das
Gebäude der ehemaligen Erwin-Heerich-Schule u. a. durch den Bereich Service
Zentrale Dienste bezogen.
Der Meerbuscher Kulturkreis e.V. hat nunmehr mit Schreiben
vom 04.03.2017 beantragt, das ehemalige Grundschulgebäude in
„Erwin-Heerich-Haus“ umzubenennen.
Die Verwaltung begrüßt die Idee, durch die Namensgebung auch
weiterhin an den berühmten Künstler, der Meisterschüler von Ewald Mataré war,
zu erinnern. Frau Hildegard Heerich, die nach wie vor in Bovert wohnhaft ist,
hat der Namensgebung zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
liegen nicht vor