Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie der Sozialausschuss empfehlen dem Rat
- die Planung zur Errichtung von Reihenhäusern auf den städt. Grundstücken „Am alten Teich“ und „Strümper Busch“ nicht weiterzuverfolgen,
- aufgrund der vorhandenen Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften im Einvernehmen mit der Bauverein Meerbusch eG und der GWG Viersen AG von einer Anmietung der in der Errichtung befindlichen Gebäude an der Moerser Straße und der Rottstraße abzusehen,
- das städt. Gebäude „Hochstraße 16“ zu veräußern,
- mit
den Vermietern der Objekte „Paul-Jülke-Straße 3“ und „Uerdinger
Straße 85“ eine vorzeitige Auflösung der Mietverträge zum Sommer 2018 zu verhandeln.
Sachverhalt:
1. Verpflichtungen der Kommunen zur Aufnahme
von Flüchtlingen
Die Gemeinden sind gemäß § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung der entsprechenden Personen erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg aufgrund des sogenannten Königsteiner Schlüssels, der sich zu 90% aus dem Einwohneranteil der Gemeinde an der Gesamtbevölkerung und zu 10 % aus dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes ergibt.
Die Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber während des Asylverfahrens erfolgt in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften. Mit Anerkennung bzw. Aufenthaltsstatus und dem daraus resultierenden SGB II- Bezug gelten sie als Wohnberechtigte für den allgemeinen Wohnungsmarkt.
Auf der Grundlage des am 06.08.2016 in Kraft getretenen „Integrationsgesetz“ hat das Land NRW von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Verordnungswege eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge einzuführen.
Landesweit zuständig für die
Erteilung der Wohnsitzzuweisung an anerkannte Flüchtlinge ist ebenfalls die
Bezirksregierung Arnsberg. Die Verteilung der Flüchtlinge erfolgt anhand eines
Verteilschlüssels (Integrationsquote), der bestimmte integrative Aspekte wie
Integrationskriterien des Wohnungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktes
berücksichtigt. Für Meerbusch wird dabei eine 10% Reduzierung der Quote als
Kommune mit Mietpreisbremse berücksichtigt, die günstige Arbeitslosenzahl wirkt
sich wiederum erhöhend auf die Quote aus.
Die
Flüchtlinge sind nach Erteilung einer Wohnsitzauflage verpflichtet, für
die Dauer von drei Jahren ihren Lebensmittelpunkt an dem ihnen
zugewiesen Wohnort zu wählen.
2.
Entwicklung
der Asylbewerberzahlen
2.1 Entwicklung der Erstregistrierung auf Bundesebene nach EASY
Im EASY-System werden in
Deutschland ankommende Asylsuchende erfasst. Das System regelt dann die
Verteilung der Asylsuchenden auf Ersteinrichtungen in den Bundesländern.
Eine Verteilung der Asylbewerber erfolgt auf die einzelnen Bundesländer nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“.
Das Schaubild zeigt, dass die Flüchtlingszahlen nach einem massiven Zugang ab Juli 2015 seit März 2016 deutlich rückläufig sind und auf etwa gleichem Niveau verharren. Während im Jahr 2015 ein monatlicher Durchschnitt von 91.000 erfassten Asylsuchenden zu verzeichnen war, betrug dieser in den vergangenen 6 Monaten durchschnittlich 16.000 pro Monat. Dies ist ein Rückgang von rund 82 Prozent.
2.2 Entwicklung der Zugänge und Abgänge in
Meerbusch im Jahre 2016 bis 28.02.2017
Im Saldo waren trotz Aufgabe der
Notunterkünfte in der Sporthalle des städt. Mataré-Gymnasiums mit 200 Plätzen
sowie des städt. Meerbusch-Gymnasiums mit 400 Plätzen, die in der Aufnahmequote
berücksichtigt waren, vom 01.01.2016 bis 28.02.2017, also innerhalb von 14
Monaten, 62 zusätzliche Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften
unterzubringen.
3. Unterkünfte für Flüchtlinge im Asylverfahren und Fehlbelegungen
3.1 Gemeinschaftsunterkünfte / angemietete Privatwohnungen und deren
Belegung nach dem Stand 28.02.2017
Die nachstehende Tabelle zeigt den aktuellen Stand der in Gemeinschaftsunterkünften und Privatwohnungen für Asylbewerber im Anerkennungsverfahren vorgehaltenen Plätze und deren Belegung:
Unterkunft |
Soll |
Ist |
Freie Plätze |
Lank-Latum |
120 |
101 |
+19 |
Bösinghoven |
28 |
15 |
+13 |
Büderich |
90 |
69 |
+21 |
Osterath |
152 |
95 |
+57 |
Osterath Hochstr. 16 |
13 |
13 |
0 |
Osterath |
40 |
25 |
+15 |
Strümp |
56 |
33 |
+23 |
Osterath |
32 |
32 |
0 |
Lank-Latum |
18 |
14 |
+4 |
Büderich Eisenbrand |
200 |
0 |
200 |
Zwischensumme 1 |
749 |
397 |
352 |
Privatwohnungen |
46 |
46 |
0 |
Zwischensumme
2 |
795 |
443 |
352 |
Davon belegt
durch anerkannte Flüchtlinge |
|
108 |
|
Gesamtbelegung durch Flü im
Anerkennungsverfahren und Ausreisepflichtige |
795 |
335 |
460 |
Die Personenstruktur der Ist-Belegung per 28.02.2017 stellt sich wie folgt dar:
Gesamtzahl der Personen 443
davon ausreisepflichtige
Flüchtlinge 106
davon Personen mit guter Bleibeperspektive 97
davon bereits anerkannte Migranten, die wohnungssuchend sind 108
Neben anerkannten Flüchtlingen, die mangels Wohnungen nach wie vor in Gemeinschaftsunterkünften leben, sind 106 Plätze durch ausreisepflichtige Flüchtlinge belegt. Im Jahr 2015 ist keine, im Jahr 2016 eine Abschiebung, im laufenden Jahr ebenfalls keine Abschiebung durch das Ausländeramt des RK Neuss erfolgt. Im Jahre 2015 sind 15 Personen, in 2016 54 und in 2017 1 Person freiwillig ausgereist.
Derzeit werden Gesetzesänderungen zur Durchsetzung der Abschiebepraxis beraten. Inwieweit sich die Abschiebepraxis des Ausländeramtes des RK Neuss dadurch verändern wird, kann nicht abgesehen werden.
3.2 Bisher beschlossene Ausbauplanung
Im Hinblick auf die erwartete Zuweisung weiterer Flüchtlinge hatte der Rat folgende weitere Maßnahmen zum Kapazitätsausbau für Gemeinschaftsunterkunftsplätze beschlossen:
· Errichtung von sozialem Wohnraum, der für die Dauer von 10 Jahren von der Stadt für Flüchtlinge als Gemeinschaftsunterkunft angemietet wird
a) Moerser Straße in Büderich mit 8 WE für 40 Plätze
b) Rottstraße in Lank mit 18 WE für 70 Plätze
· Errichtung von jeweils 12 Reihenhäusern auf dem städt. Grundstück „Am alten Teich“ und „Strümper Busch“ mit insgesamt 288 Plätzen.
Bei Realisierung stünden damit in Gemeinschaftsunterfünften folgende Plätze zur Verfügung:
Aktuelles Platzangebot gem. Tabelle 3.1 795
zzgl. Plätze Moerser Str. und Rottstr. 110
zzgl. Plätze Reihenhausbebauung 288
Gesamt mithin 1.193
3.3 Fehlbelegungen in Gemeinschaftsunterkünften durch anerkannte
Flüchtlinge
Wie unter Ziff. 3.1 dargelegt, leben aktuell 108 anerkannte Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und Anspruch auf eine Sozialwohnung haben, in Gemeinschaftsunterkünften. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Anzahl des Personenkreises im SGB-Bezug aufgrund verkürzter Asylverfahren in den nächsten Monaten weiter steigen wird.
Für diesen
Personenkreis bedarf es also sozialen Wohnraums. Sobald dieser gestellt ist,
werden in entsprechender Anzahl Plätze in Gemeinschaftsunterkünften frei.
3.3.1 Sozialbauwohnungen im Bau
An den nachfolgenden Standorten befinden sich Sozialwohnungen in der Errichtung:
a) Moerser Straße in Büderich, 8 WE mit jeweils 2 Zimmern – Bauherr: Bauverein Meerbusch eG, Fertigstellung Sommer 2017
b) Eulengrund in Lank, 11 WE, davon 5 WE im 1. und 6 WE im 2. Förderweg – Bauherr: GWG Viersen AG, Fertigstellung IV. Quartal 2017
c) Rottstraße in Lank ,18 WE davon 12 x 3 Zimmer und 6 x 2 Zimmern - Bauherr GWG Viersen AG, Fertigstellung Dezember 2017.
Insgesamt bieten die neuen WE „Eulengrund“, „Moerser Straße“ und
„Rottstraße“ Kapazitäten als herkömmlicher Wohnraum für bis zu 90 Personen.
Vor dem Hintergrund des dringenden Wohnraumbedarfes sollten die nach derzeitiger Beschlusslage zunächst als Gemeinschaftsunterkünfte anzumietenden Objekte a) und c) unmittelbar als sozialer Wohnraum vermietet werden.
3.3.2 Weitere Planungsvorhaben im sozialen Wohnungsbau
d) Insterburger Str. in Osterath, 32 WE, davon 13 WE mit 2 Zimmer, 15 WE mit 3 Zimmern und 4 WE mit 4 Zimmer - Bauherr: GWG Viersen AG, Fertigstellung voraussichtlich Sommer 2018
e) Am Schweinheimer Kirchweg, 20 WE für junge Erwachsene mit
Behinderung,
Fertigstellung voraussichtl. III. Quartal 2018
f) Alter Bauhof in Büderich, 65 WE - Bauherr GWG Viersen AG und Bauverein Meerbusch eG, Fertigstellung voraussichtl. III. Quartal 2019
g) Fröbelstr. in Osterath, ca. 31 WE, Realisierungszeitpunkt noch nicht benennbar
Bei der weiteren Betrachtung wird wegen der noch unklaren bzw. langen Realisierungszeiträume nur das Objekt an der Insterburger Str. einbezogen.
Insgesamt bietet der geplante Neubau an der Insterburger Straße Wohnraum für bis zu 100
Personen.
Anmerkung:
Die Personenzahlen zu Ziff. 3.3.1 und 3.3.2 dienen lediglich als fiktiver Wert für die weitere Berechnung. Tatsächlich soll eine soziale Durchmischung im Wohnungsneubau mit anerkannten Flüchtlingen und sonstigen Wohnungsberechtigten erfolgen. In der Summe sollen im Rahmen eines Belegungsmanagements von den Wohnungsbaugesellschaften allerdings aus deren jeweiligem Wohnungsbestand Wohnungen im Umfang für rd. 190 Personen zur Verfügung gestellt werden.
3.3.3 weitere mögliche Planungsvorhaben
h) Anstelle einer Reihenhausbebauung bietet sich auf dem städt. Grundstück „Strümper Busch“
ebenfalls die Realisierung von sozialem Wohnungsbau an. Hier könnten ca. 24 WE entstehen.
i) Für das Areal am Kalverdonksweg ist ein Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan 300 - gefasst. Weitere Planungen, die auch sozialen Wohnraum umfassen, bestehen derzeit nicht.
4. Avisierte
Zuweisungen
Die
Bezirksregierung Arnsberg hat angekündigt, der Stadt Meerbusch ab dem 20. März
2017 wieder Flüchtlinge zuzuweisen. Wöchentlich sollen 10 Flüchtlinge
zugewiesen werden, bis eine Zahl von insgesamt 200 Flüchtlingen erreicht
ist. Dabei wird es sich vor dem Hintergrund von Verfahrensänderungen um eine
größere Anzahl von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive handeln.
Die Neuzuweisungen ohne Bleibeperspektive sollen vorwiegend in den Unterkünften „Cranachstraße“, „Am Heidbergdamm“ und in der neuen Unterkunft „Am Eisenbrand“ untergebracht werden. Aufgrund des bestehenden 24-Stunden Hauswartdienstes bzw. der sozialpädagogischen Betreuung in den Häusern „Cranachstraße“ und „Am Heidbergdamm“ ist dort eine intensivere Betreuung der neuen Flüchtlinge möglich. Um weitere freie Kapazitäten für die Unterbringung der Neuzuweisungen zu schaffen, ist zuvor eine Verlegung von Familien und bereits anerkannten Flüchtlingen aus diesen Unterkünften in die Unterkunft „Am Eisenbrand“ geplant, auch unter dem Aspekt, dass dort eine adäquatere Unterbringung möglich ist. In der Unterkunft „Am Eisenbrand“ wird ebenfalls eine sozialpädagogische Betreuung installiert und in Abhängigkeit zur Belegungsdichte auch ein Hauswartdienst. Grundsätzlich ist jedoch bei diesen Zuweisungen weder das Geschlecht noch die Familienkonstellation bekannt, sodass aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten der geeignete Unterbringungsort gewählt werden muss.
5. Kapazitätsbedarf und Platzangebot
Wie unter Ziff. 3.1 ausgeführt, sind derzeit in den Gemeinschaftsunterkünften und angemieteten Privatwohnungen
335 Personen untergebracht (Gesamtbelegung Flüchtlinge im Anerkennungsverfahren und Ausreisepflichtige), avisiert sind durch die Bezirksregierung weitere 200 Personen; insgesamt mithin
535 Personen = zunächst angenommener
Bedarf.
Der angenommene Bedarf berücksichtigt
mindernd keine Auszüge, Ausweisungen, freiwillige Rückkehrer aber auch keine
möglichen weiteren Zuweisungen.
Nachstehend wird als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen die Änderung des Platzangebotes in Gemeinschaftsunterkünften in verschiedenen Varianten dargestellt. Keine der Varianten umfasst das beschlossene, aber nicht realisierte Platzangebot durch den Bau von Reihenhäusern.
5.1.1 Tabelle 1) Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte ohne
Reihenhäuser
5.1.2 Tabelle 2) Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte mit
Umwandlung der Objekte Moerser Straße und Rottstraße in klassischen sozialen
Wohnungsbau ohne Reihenhäuser
5.1.3 Tabelle 3)
Wie 5.1.2., zusätzlich Aufgabe des städt. Gebäudes „Hochstraße“
5.1.4 Tabelle 4)
Wie 5.1.3, zusätzlich Aufgabe
der Mietobjekte bei Fertigstellung der Insterburger Straße
6. Zusammenfassendes Ergebnis und Empfehlung der
Verwaltung
Alle
Varianten zeigen, dass keine Notwendigkeit besteht, am Beschluss zur
Errichtung von Reihenhäusern in Lank und Strümp als
Gemeinschaftsunterkünfte festzuhalten. Vielmehr sollten die Flächen veräußert
werden, um dem dringenden Bedarf nach bebaubaren Flächen zu entsprechen und um
Einnahmen zu erzielen. Dabei sollte auf der bisher vorgesehenen Fläche für die
Reihenhausbebauung in Strümp sozialer Wohnungsbau vorgesehen werden.
Die Verwaltung
empfiehlt, die bisherigen Planungen zur Errichtung von Reihenhäusern in Lank
und in Strümp aufzugeben.
Die steigenden Fehlbelegungen von
bereits anerkannten Flüchtlingen zeigen einen Bedarf an Wohnraum, dem im
Zusammenhang mit der Fertigstellung der Sozialwohnungen „Moerser Straße“,
„Eulengrund“ und „Rottstraße“ entsprochen werden
kann. Mit der Bauverein Meerbusch eG und der GWG Viersen AG wurden bereits
entsprechende Gespräche geführt, eine Bereitschaft zur Umstellung der
Förderanträge für die Moerser Straße und die Rottstraße wurde erklärt.
Mit der Umwandlung würde dem tatsächlichen Bedarf nach Wohnraum entsprochen.
Die Verwaltung
empfiehlt, die im Bau befindlichen Gebäude „Moerser Straße“ und „Rottstraße“
nicht als Flüchtlingswohnheime anzumieten und stattdessen als normalen
Sozialwohnungsbau zu nutzen. Durch entsprechende Auszüge anerkannter
Flüchtlinge würden dadurch nach aktuellem Stand rd. 90 zusätzliche Plätze in
Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung stehen.
Das städtische Gebäude „Hochstraße 16“ als
kleine Einheit sollte, wie seinerzeit im Immobilienkonzept geplant, als
Flüchtlingsunterkunft aufgegeben und veräußert werden.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob die Stadt Meerbusch über die bereits angekündigten 200 Zuweisungen hinaus in der Aufnahmeverpflichtung bleibt bzw. wie sich die Auszugs- und Anerkennungszahlen entwickeln. Der Mietvertrag für die Unterkunft „Neusser Feldweg“ endet vertragsgemäß zum 30.06.2018, der Vertrag für das Objekt „Paul-Jülke-Straße“ zum 31.10.2020, für das Objekt „Uerdinger Straße“ zum 31.07.2020. In Folge dessen ist zu erwarten, dass die Anzahl der Anerkennungen und damit die Zahl der Fehlbelegungen in den Gemeinschaftsunterkünften steigen werden. Eine Entlastung wird durch den Bau von Wohnungen an der Insterburger Str. geschaffen, in der rd. 100 Menschen Wohnraum finden können. Wie in der Tabelle 5.1.4 dargestellt, würde die Stadt dann immer noch über rd. 215 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften verfügen.
Die Verwaltung empfiehlt, das Mietverhältnis für das Objekt „Neusser
Feldweg“ bis zum 30.06.2018 auslaufend zu führen und für die Mietobjekte
„Paul-Jülke-Straße“ und „Uerdinger Straße“ ein vorzeitiges Kündigungsrecht,
allerdings mit einem Zeitpunkt nach Fertigstellung der Sozialwohnungen an der
Insterburger Straße (voraussichtlich Sommer 2018), zu verhandeln.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Die
Aufwendungen für Asylbewerber wurden den Kommunen bis zum 31.12.2016 mit 10.000
€/Person/Jahr erstattet. Dieses pauschale Erstattungsverfahren wurde zum
01.01.2017 dahingehend geändert, dass eine Erstattung nur noch mtl. mit einem
Betrag von 866 €/Asylbewerber erfolgt. Die Zahlung endet 3 Monate nach
Beendigung des Asylverfahrens. Soweit keine Anerkennung ausgesprochen wird,
geht das Land davon aus, dass innerhalb dieses Zeitraumes eine Abschiebung bzw.
freiwillige Ausreise erfolgt. Die neue Erstattungspraxis führt zu erheblichen
Mindereinnahmen im Vergleich mit dem Vorjahr.
Derzeit
leben in den städt. Unterkünften bereits 106 ausreisepflichtige Flüchtlinge,
für die seit dem laufenden Jahr keine Kostenerstattungen für Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz und Kosten bei Erkrankungen erfolgten. Die
Praxis zeigt, dass nur wenige Abschiebungen und freiwillige Ausreisen erfolgen,
als mittlere kreisangehörige Kommune hat die Stadt selbst kaum Einfluss auf
eine Abschiebung. Insgesamt wird durch die geänderte Erstattungspraxis der
städt. Haushalt bereits für den ausreisepflichtigen Personenkreis mit rd. 1
Mio. € belastet. Aufgrund der erwarteten Zuweisungen auch von Flüchtlingen mit
geringer Bleibeperspektive ist davon auszugehen, dass die Belastungen für
diesen Personenkreis weiter steigen werden.
Für die Betreuung
der Einrichtung „Am Eisenbrand“ ist in Abhängigkeit mit der Belegung neben der
sozialpädagogischen Betreuung ein 24-Stunden-Dienst vorgesehen, die Kosten
hierfür betragen rund 167.000 €.
Vorhaltekosten für
nicht belegte Unterbringungsplätze werden nicht refinanziert.
Durch Aufgabe des
Beschlusses zum Bau von Reihenhäusern werden neben Investitionskosten Betriebs-
und Betreuungskosten für die Standorte eingespart. Der Verkaufserlös aus der
Veräußerung des städt. Grundstückes „Am alten Teich“ ist mit rd. 700.000 €
kalkuliert, der Verkaufserlös aus der Veräußerung des städt. Grundstückes
„Strümper Busch“ kann noch nicht beziffert werden.
Durch Umwandlung
der Gebäude „Moerser Straße“ und „Rottstraße“ in normale
Sozialwohnungen werden jährlich Miet- und Betriebskosten von rund 170.000 €
eingespart.
Hinzu kommen Aufwendungen für die personelle Betreuung.
Die Aufgabe der angemieteten Objekte „Neusser Feldweg“, „Uerdinger Straße“ und „Paul-Jülke-Straße“ im Sommer 2018 würde zu jährlichen Einsparungen von Mieten und Betriebskosten in Höhe von rund 102.000 € führen.
Der Verkaufserlös
des Gebäudes „Hochstraße 16“ kann noch nicht beziffert werden. Hierzu soll eine
Kostenschätzung durch den Gutachterausschuss erfolgen.
Alternativen:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie der Sozialausschuss empfehlen dem Rat
1. die Planung zur Errichtung von Reihenhäusern auf den städt. Grundstücken „Am alten Teich“ und „Strümper Busch“ nicht weiterzuverfolgen,
2. aufgrund der vorhandenen Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften im Einvernehmen mit der Bauverein Meerbusch eG und der GWG Viersen AG von einer Anmietung der in der Errichtung befindlichen Gebäude an der Moerser Straße und der Rottstraße abzusehen,
3. das städt. Gebäude Hochstraße 16 zu veräußern,
4. mit
den Vermietern der Objekte „Neusser Feldweg“, „Paul-Jülke-Straße 3“ und
„Uerdinger
Straße 85“ eine zeitnahe Auflösung der Mietverträge zu verhandeln.