Betreff
Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen, Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes
Vorlage
BM/0583/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie der Sozialausschuss empfehlen dem Rat

 

  1. die Planung zur Errichtung von Reihenhäusern auf den städt. Grundstücken „Am alten Teich“ und „Strümper Busch“ nicht weiterzuverfolgen,
  2. aufgrund der vorhandenen Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften im Einvernehmen mit der Bauverein Meerbusch eG und der GWG Viersen AG von einer Anmietung der in der Errichtung befindlichen Gebäude an der Moerser Straße und der Rottstraße abzusehen,
  3. das städt. Gebäude „Hochstraße 16“ zu veräußern,
  4. mit den Vermietern der Objekte „Paul-Jülke-Straße 3“ und „Uerdinger
    Straße 85“ eine vorzeitige Auflösung der Mietverträge zum Sommer 2018 zu verhandeln.

 


 

Sachverhalt:

 

1.  Verpflichtungen der Kommunen zur Aufnahme von Flüchtlingen

 

Die Gemeinden sind gemäß § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung der entsprechenden Personen erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg aufgrund des sogenannten Königsteiner Schlüssels, der sich zu 90% aus dem Einwohneranteil der Gemeinde an der Gesamtbevölkerung und zu 10 % aus dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes ergibt.

 

Die Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber während des Asylverfahrens erfolgt in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften. Mit Anerkennung bzw. Aufenthaltsstatus und dem daraus resultierenden SGB II- Bezug gelten sie als Wohnberechtigte für den allgemeinen Wohnungsmarkt.

 

Auf der Grundlage des am 06.08.2016 in Kraft getretenen „Integrationsgesetz“ hat das Land NRW von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Verordnungswege eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge einzuführen. 

 

Landesweit zuständig für die Erteilung der Wohnsitzzuweisung an anerkannte Flüchtlinge ist ebenfalls die Bezirksregierung Arnsberg. Die Verteilung der Flüchtlinge erfolgt anhand eines Verteilschlüssels (Integrationsquote), der bestimmte integrative Aspekte wie Integrationskriterien des Wohnungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktes berücksichtigt. Für Meerbusch wird dabei eine 10% Reduzierung der Quote als Kommune mit Mietpreisbremse berücksichtigt, die günstige Arbeitslosenzahl wirkt sich wiederum erhöhend auf die Quote aus.

Die Flüchtlinge sind nach Erteilung einer Wohnsitzauflage verpflichtet, für die Dauer von drei Jahren ihren Lebensmittelpunkt an dem ihnen zugewiesen Wohnort zu wählen.

 

2.    Entwicklung der Asylbewerberzahlen

2.1 Entwicklung der Erstregistrierung auf Bundesebene nach EASY

 

Im EASY-System werden in Deutschland ankommende Asylsuchende erfasst. Das System regelt dann die Verteilung der Asylsuchenden auf Ersteinrichtungen in den Bundesländern.

Eine Verteilung der Asylbewerber erfolgt auf die einzelnen Bundesländer nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“.

Das Schaubild zeigt, dass die Flüchtlingszahlen nach einem massiven Zugang ab Juli 2015 seit März 2016 deutlich rückläufig sind und auf etwa gleichem Niveau verharren. Während im Jahr 2015 ein monatlicher Durchschnitt von 91.000 erfassten Asylsuchenden zu verzeichnen war, betrug dieser in den vergangenen 6 Monaten durchschnittlich 16.000 pro Monat. Dies ist ein Rückgang von rund 82 Prozent.

 

 

2.2 Entwicklung der Zugänge und Abgänge in Meerbusch im Jahre 2016 bis 28.02.2017

 

 

Im Saldo waren trotz Aufgabe der Notunterkünfte in der Sporthalle des städt. Mataré-Gymnasiums mit 200 Plätzen sowie des städt. Meerbusch-Gymnasiums mit 400 Plätzen, die in der Aufnahmequote berücksichtigt waren, vom 01.01.2016 bis 28.02.2017, also innerhalb von 14 Monaten, 62 zusätzliche Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen.

 

 

 

3.   Unterkünfte für Flüchtlinge im Asylverfahren und Fehlbelegungen

3.1 Gemeinschaftsunterkünfte / angemietete Privatwohnungen und deren Belegung nach dem   Stand 28.02.2017

 

Die nachstehende Tabelle zeigt den aktuellen Stand der in Gemeinschaftsunterkünften und Privatwohnungen für Asylbewerber im Anerkennungsverfahren vorgehaltenen Plätze und deren Belegung:

 

 

 

 

Unterkunft

Soll

Ist

Freie Plätze

Lank-Latum
Am Heidbergdamm 2

120

101

+19

Bösinghoven
Bösinghovener Str. 57

28

15

+13

Büderich
Cranachstr. 2

90

69

+21

Osterath
BGS-mit Radiowerkstatt
Fröbelstr. 4

152

95

+57

Osterath

Hochstr. 16

13

13

0

Osterath
Neusser Feldweg 51

40

25

+15

Strümp
Pfarrzentrum
Paul-Jülke-Str. 3

56

33

+23

Osterath
Strümper Str. 81+83

32

32

0

Lank-Latum
Uerdinger Straße 85

18

14

+4

Büderich

Eisenbrand

200

0

200

Zwischensumme 1

749

397

352

Privatwohnungen

46

46

0

Zwischensumme 2

795

443

352

Davon belegt durch anerkannte Flüchtlinge

 

108

 

Gesamtbelegung durch Flü im Anerkennungsverfahren und Ausreisepflichtige

 

795

335

460

 

Die Personenstruktur der Ist-Belegung per 28.02.2017 stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtzahl der Personen                                                                  443

davon ausreisepflichtige Flüchtlinge                                                             106

davon Personen mit guter Bleibeperspektive                                                             97

davon bereits anerkannte Migranten, die wohnungssuchend sind              108

 

Neben anerkannten Flüchtlingen, die mangels Wohnungen nach wie vor in Gemeinschaftsunterkünften leben, sind 106 Plätze durch ausreisepflichtige Flüchtlinge belegt. Im Jahr 2015 ist keine, im Jahr 2016 eine Abschiebung, im laufenden Jahr ebenfalls keine Abschiebung durch das Ausländeramt des RK Neuss erfolgt. Im Jahre 2015 sind 15 Personen, in 2016 54 und in 2017 1 Person freiwillig ausgereist.

 

Derzeit werden Gesetzesänderungen zur Durchsetzung der Abschiebepraxis beraten. Inwieweit sich die Abschiebepraxis des Ausländeramtes des RK Neuss dadurch verändern wird, kann nicht abgesehen werden.

 

 

3.2 Bisher beschlossene Ausbauplanung

 

Im Hinblick auf die erwartete Zuweisung weiterer Flüchtlinge hatte der Rat folgende weitere Maßnahmen zum Kapazitätsausbau für Gemeinschaftsunterkunftsplätze beschlossen:

·      Errichtung von sozialem Wohnraum, der für die Dauer von 10 Jahren von der Stadt für Flüchtlinge als Gemeinschaftsunterkunft angemietet wird

a) Moerser Straße in Büderich mit 8 WE für 40 Plätze

b) Rottstraße in Lank mit 18 WE für 70 Plätze

 

·      Errichtung von jeweils 12 Reihenhäusern auf dem städt. Grundstück „Am alten Teich“ und „Strümper Busch“ mit insgesamt 288 Plätzen.

 

 

Bei Realisierung stünden damit in Gemeinschaftsunterfünften folgende Plätze zur Verfügung:

Aktuelles Platzangebot gem. Tabelle 3.1                                   795

zzgl. Plätze Moerser Str. und Rottstr.                                                110

zzgl. Plätze Reihenhausbebauung                                                     288

Gesamt mithin                                                              1.193

 

 

3.3 Fehlbelegungen in Gemeinschaftsunterkünften durch anerkannte Flüchtlinge

 

Wie unter Ziff. 3.1 dargelegt, leben aktuell 108 anerkannte Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und Anspruch auf eine Sozialwohnung haben, in Gemeinschaftsunterkünften. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Anzahl des Personenkreises im SGB-Bezug aufgrund verkürzter Asylverfahren in den nächsten Monaten weiter steigen wird.

 

Für diesen Personenkreis bedarf es also sozialen Wohnraums. Sobald dieser gestellt ist, werden in entsprechender Anzahl Plätze in Gemeinschaftsunterkünften frei.

 

 

3.3.1 Sozialbauwohnungen im Bau

 

An den nachfolgenden Standorten befinden sich Sozialwohnungen in der Errichtung:

 

a) Moerser Straße in Büderich, 8 WE mit jeweils 2 Zimmern – Bauherr: Bauverein Meerbusch eG, Fertigstellung Sommer 2017

 

b) Eulengrund in Lank, 11 WE, davon 5 WE im 1. und 6 WE im 2. Förderweg – Bauherr: GWG Viersen AG, Fertigstellung IV. Quartal 2017

 

c) Rottstraße in Lank ,18 WE davon 12 x 3 Zimmer und 6 x 2 Zimmern -  Bauherr GWG Viersen AG, Fertigstellung Dezember 2017.

 

Insgesamt bieten die neuen WE „Eulengrund“, „Moerser Straße“ und „Rottstraße“ Kapazitäten als herkömmlicher Wohnraum für bis zu 90 Personen.

 

Vor dem Hintergrund des dringenden Wohnraumbedarfes sollten die nach derzeitiger Beschlusslage  zunächst als Gemeinschaftsunterkünfte anzumietenden Objekte a) und c) unmittelbar als sozialer Wohnraum vermietet werden.

 

 

 

 

3.3.2 Weitere Planungsvorhaben im sozialen Wohnungsbau

 

d) Insterburger Str. in Osterath, 32 WE, davon 13 WE mit 2 Zimmer, 15 WE mit 3 Zimmern und 4 WE mit 4 Zimmer -  Bauherr: GWG Viersen AG, Fertigstellung voraussichtlich Sommer 2018

 

e) Am Schweinheimer Kirchweg, 20 WE für junge Erwachsene mit Behinderung,

Fertigstellung voraussichtl. III. Quartal 2018

 

f) Alter Bauhof in Büderich, 65 WE - Bauherr GWG Viersen AG und Bauverein Meerbusch eG, Fertigstellung voraussichtl. III. Quartal 2019

 

g) Fröbelstr. in Osterath, ca. 31 WE, Realisierungszeitpunkt noch nicht benennbar

 

Bei der weiteren Betrachtung wird wegen der noch unklaren bzw. langen Realisierungszeiträume nur das Objekt an der Insterburger Str. einbezogen.

 

Insgesamt bietet der geplante Neubau an der  Insterburger Straße Wohnraum für bis zu 100 Personen.

 

Anmerkung:

Die Personenzahlen zu Ziff. 3.3.1 und 3.3.2 dienen lediglich als fiktiver Wert für die weitere Berechnung. Tatsächlich soll eine soziale Durchmischung im Wohnungsneubau mit anerkannten Flüchtlingen und sonstigen Wohnungsberechtigten erfolgen. In der Summe sollen im Rahmen eines Belegungsmanagements von den Wohnungsbaugesellschaften allerdings aus deren jeweiligem Wohnungsbestand Wohnungen im Umfang für rd. 190 Personen zur Verfügung gestellt werden.

  

 

3.3.3 weitere mögliche Planungsvorhaben

 

h) Anstelle einer Reihenhausbebauung bietet sich auf dem städt. Grundstück „Strümper Busch“

ebenfalls die Realisierung von sozialem Wohnungsbau an. Hier könnten  ca. 24 WE entstehen.

 

i) Für das Areal am Kalverdonksweg ist ein Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan 300 - gefasst. Weitere Planungen, die auch sozialen Wohnraum umfassen, bestehen derzeit nicht.

 

 

4. Avisierte Zuweisungen

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat angekündigt, der Stadt Meerbusch ab dem 20. März 2017 wieder Flüchtlinge zuzuweisen. Wöchentlich sollen 10 Flüchtlinge zugewiesen werden, bis eine Zahl von insgesamt 200 Flüchtlingen erreicht ist. Dabei wird es sich vor dem Hintergrund von Verfahrensänderungen um eine größere Anzahl von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive handeln.

 

Die Neuzuweisungen ohne Bleibeperspektive sollen vorwiegend in den Unterkünften „Cranachstraße“, „Am Heidbergdamm“ und in der neuen Unterkunft „Am Eisenbrand“ untergebracht werden. Aufgrund des bestehenden 24-Stunden Hauswartdienstes bzw. der sozialpädagogischen Betreuung in den Häusern „Cranachstraße“ und „Am Heidbergdamm“ ist dort eine intensivere Betreuung der neuen Flüchtlinge möglich. Um weitere freie Kapazitäten für die Unterbringung der Neuzuweisungen zu schaffen, ist zuvor eine Verlegung von Familien und bereits anerkannten Flüchtlingen aus diesen Unterkünften in die Unterkunft „Am Eisenbrand“ geplant, auch unter dem Aspekt, dass dort eine adäquatere Unterbringung möglich ist. In der Unterkunft „Am Eisenbrand“ wird ebenfalls eine sozialpädagogische Betreuung installiert und in Abhängigkeit zur Belegungsdichte auch ein Hauswartdienst. Grundsätzlich ist jedoch bei diesen Zuweisungen weder das Geschlecht noch die Familienkonstellation bekannt, sodass aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten der geeignete Unterbringungsort gewählt werden muss.

 

 

5. Kapazitätsbedarf und Platzangebot

 

Wie unter Ziff. 3.1 ausgeführt, sind derzeit in den Gemeinschaftsunterkünften und angemieteten Privatwohnungen

335 Personen untergebracht (Gesamtbelegung Flüchtlinge im Anerkennungsverfahren und Ausreisepflichtige), avisiert sind durch die Bezirksregierung weitere 200 Personen; insgesamt mithin

535 Personen = zunächst angenommener Bedarf.

 

Der angenommene Bedarf berücksichtigt mindernd keine Auszüge, Ausweisungen, freiwillige Rückkehrer aber auch keine möglichen weiteren Zuweisungen.

 

Nachstehend wird als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen die Änderung des Platzangebotes in Gemeinschaftsunterkünften in verschiedenen Varianten dargestellt. Keine der Varianten umfasst das beschlossene, aber nicht realisierte Platzangebot durch den Bau von Reihenhäusern.

 

 

5.1.1 Tabelle 1) Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte ohne Reihenhäuser

 

 

 

5.1.2 Tabelle 2) Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte mit Umwandlung der Objekte Moerser Straße und Rottstraße in klassischen sozialen Wohnungsbau ohne Reihenhäuser

 

 

 

5.1.3 Tabelle 3)

Wie 5.1.2., zusätzlich Aufgabe des städt. Gebäudes „Hochstraße“

 

 

5.1.4 Tabelle 4)

Wie 5.1.3, zusätzlich Aufgabe der Mietobjekte bei Fertigstellung der Insterburger Straße

 

 

 

6. Zusammenfassendes Ergebnis und Empfehlung der Verwaltung

 

Alle Varianten zeigen, dass keine Notwendigkeit besteht, am Beschluss zur Errichtung von Reihenhäusern in Lank und Strümp als Gemeinschaftsunterkünfte festzuhalten. Vielmehr sollten die Flächen veräußert werden, um dem dringenden Bedarf nach bebaubaren Flächen zu entsprechen und um Einnahmen zu erzielen. Dabei sollte auf der bisher vorgesehenen Fläche für die Reihenhausbebauung in Strümp sozialer Wohnungsbau vorgesehen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die bisherigen Planungen zur Errichtung von Reihenhäusern in Lank und in Strümp aufzugeben.

 

Die steigenden Fehlbelegungen von bereits anerkannten Flüchtlingen zeigen einen Bedarf an Wohnraum, dem im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Sozialwohnungen „Moerser Straße“, „Eulengrund“ und „Rottstraße“ entsprochen werden kann. Mit der Bauverein Meerbusch eG und der GWG Viersen AG wurden bereits entsprechende Gespräche geführt, eine Bereitschaft zur Umstellung der Förderanträge für die Moerser Straße und die Rottstraße wurde erklärt. Mit der Umwandlung würde dem tatsächlichen Bedarf nach Wohnraum entsprochen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die im Bau befindlichen Gebäude „Moerser Straße“ und „Rottstraße“ nicht als Flüchtlingswohnheime anzumieten und stattdessen als normalen Sozialwohnungsbau zu nutzen. Durch entsprechende Auszüge anerkannter Flüchtlinge würden dadurch nach aktuellem Stand rd. 90 zusätzliche Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung stehen.

 

Das städtische Gebäude „Hochstraße 16“ als kleine Einheit sollte, wie seinerzeit im Immobilienkonzept geplant, als Flüchtlingsunterkunft aufgegeben und veräußert werden.

 

Zum derzeitigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob die Stadt Meerbusch über die bereits angekündigten 200 Zuweisungen hinaus in der Aufnahmeverpflichtung bleibt bzw. wie sich die Auszugs- und  Anerkennungszahlen entwickeln. Der Mietvertrag für die Unterkunft „Neusser Feldweg“ endet vertragsgemäß zum 30.06.2018, der Vertrag für das Objekt „Paul-Jülke-Straße“ zum 31.10.2020, für das Objekt „Uerdinger Straße“ zum 31.07.2020. In Folge dessen ist zu erwarten, dass die Anzahl der Anerkennungen und damit die Zahl der Fehlbelegungen in den Gemeinschaftsunterkünften steigen werden. Eine Entlastung wird durch den Bau von Wohnungen an der Insterburger Str. geschaffen, in der rd. 100 Menschen Wohnraum finden können. Wie in der Tabelle 5.1.4 dargestellt, würde die Stadt dann immer noch über rd. 215 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften verfügen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Mietverhältnis für das Objekt „Neusser Feldweg“ bis zum 30.06.2018 auslaufend zu führen und für die Mietobjekte „Paul-Jülke-Straße“ und „Uerdinger Straße“ ein vorzeitiges Kündigungsrecht, allerdings mit einem Zeitpunkt nach Fertigstellung der Sozialwohnungen an der Insterburger Straße (voraussichtlich Sommer 2018), zu verhandeln.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Aufwendungen für Asylbewerber wurden den Kommunen bis zum 31.12.2016 mit 10.000 €/Person/Jahr erstattet. Dieses pauschale Erstattungsverfahren wurde zum 01.01.2017 dahingehend geändert, dass eine Erstattung nur noch mtl. mit einem Betrag von 866 €/Asylbewerber erfolgt. Die Zahlung endet 3 Monate nach Beendigung des Asylverfahrens. Soweit keine Anerkennung ausgesprochen wird, geht das Land davon aus, dass innerhalb dieses Zeitraumes eine Abschiebung bzw. freiwillige Ausreise erfolgt. Die neue Erstattungspraxis führt zu erheblichen Mindereinnahmen im Vergleich mit dem Vorjahr.

 

Derzeit leben in den städt. Unterkünften bereits 106 ausreisepflichtige Flüchtlinge, für die seit dem laufenden Jahr keine Kostenerstattungen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Kosten bei Erkrankungen erfolgten. Die Praxis zeigt, dass nur wenige Abschiebungen und freiwillige Ausreisen erfolgen, als mittlere kreisangehörige Kommune hat die Stadt selbst kaum Einfluss auf eine Abschiebung. Insgesamt wird durch die geänderte Erstattungspraxis der städt. Haushalt bereits für den ausreisepflichtigen Personenkreis mit rd. 1 Mio. € belastet. Aufgrund der erwarteten Zuweisungen auch von Flüchtlingen mit geringer Bleibeperspektive ist davon auszugehen, dass die Belastungen für diesen Personenkreis weiter steigen werden.

 

Für die Betreuung der Einrichtung „Am Eisenbrand“ ist in Abhängigkeit mit der Belegung neben der sozialpädagogischen Betreuung ein 24-Stunden-Dienst vorgesehen, die Kosten hierfür betragen rund 167.000 €.

 

 

Vorhaltekosten für nicht belegte Unterbringungsplätze werden nicht refinanziert.

 

Durch Aufgabe des Beschlusses zum Bau von Reihenhäusern werden neben Investitionskosten Betriebs- und Betreuungskosten für die Standorte eingespart. Der Verkaufserlös aus der Veräußerung des städt. Grundstückes „Am alten Teich“ ist mit rd. 700.000 € kalkuliert, der Verkaufserlös aus der Veräußerung des städt. Grundstückes „Strümper Busch“ kann noch nicht beziffert werden.

 

Durch Umwandlung der Gebäude „Moerser Straße“ und „Rottstraße“ in normale Sozialwohnungen werden jährlich Miet- und Betriebskosten von rund 170.000 € eingespart. Hinzu kommen Aufwendungen für die personelle Betreuung.

 

Die Aufgabe der angemieteten Objekte „Neusser Feldweg“, „Uerdinger Straße“ und „Paul-Jülke-Straße“ im Sommer 2018 würde zu jährlichen Einsparungen von Mieten und Betriebskosten in Höhe von rund 102.000 € führen.

 

Der Verkaufserlös des Gebäudes „Hochstraße 16“ kann noch nicht beziffert werden. Hierzu soll eine Kostenschätzung durch den Gutachterausschuss erfolgen.

 


Alternativen:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie der Sozialausschuss empfehlen dem Rat

 

1.   die Planung zur Errichtung von Reihenhäusern auf den städt. Grundstücken „Am alten Teich“ und „Strümper Busch“ nicht weiterzuverfolgen,

2.   aufgrund der vorhandenen Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften im Einvernehmen mit der Bauverein Meerbusch eG und der GWG Viersen AG von einer Anmietung der in der Errichtung befindlichen Gebäude an der Moerser Straße und der Rottstraße abzusehen,

3.   das städt. Gebäude Hochstraße 16 zu veräußern,

4.   mit den Vermietern der Objekte „Neusser Feldweg“, „Paul-Jülke-Straße 3“ und „Uerdinger
Straße 85“ eine zeitnahe Auflösung der Mietverträge zu verhandeln.