Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, die bisherige Schiedsperson für den Bezirk Meerbusch 3, Frau Claudia Brauns, Salierstraße 23, 40668 Meerbusch, für weitere fünf Jahre wiederzuwählen. Der Bezirk 3 besteht aus den Ortsteilen Lank-Latum, Strümp, Ossum-Bösinghoven, Langst-Kierst, Nierst und Ilverich.
Sachverhalt:
Die
5-jährige Amtszeit der Schiedsperson für den Bezirk Meerbusch 3, Frau Claudia
Brauns, läuft am 07. November 2017 ab. Kraft Gesetzes üben die Schiedsleute
solange ihr Amt weiter aus, bis sie entweder wiedergewählt werden oder bis ein
Nachfolger gewählt wird.
Nach
§ 3 des Schiedsamtsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 1992,
§ 12 zuletzt geändert durch Artikel 15
des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310), in Kraft getreten am 1. Juli
2016,
hat der Rat die Schiedspersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren neu zu wählen
oder wiederzuwählen. Frau Claudia Brauns hat sich für eine Wiederwahl beworben.
Sie übt das Amt in ihrer ersten Amtsperiode aus und hat sich gut in das
Aufgabengebiet der Schiedsperson eingearbeitet. Ausschließungsgründe für eine
Wiederwahl sind mir nicht bekannt.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Frau Claudia
Brauns für weitere 5 Jahre als Schiedsperson für den Bezirk Meerbusch 3
wiederzuwählen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Haushaltsmittel für die Aufwandsentschädigung, Aus- und Fortbildung und Sachmittel sind in ausreichender Höhe im Haushalt 2017 eingestellt.
Alternativen:
Neuausschreibung des Ehrenamtes und anschließende Neuwahl
der Schiedsperson.