Betreff
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 3
Vorlage
FB1/0579/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, die bisherige Schiedsperson für den Bezirk Meerbusch 3, Frau Claudia Brauns, Salierstraße 23, 40668 Meerbusch, für weitere fünf Jahre wiederzuwählen. Der Bezirk 3 besteht aus den Ortsteilen Lank-Latum, Strümp, Ossum-Bösinghoven, Langst-Kierst, Nierst und Ilverich.

 


Sachverhalt:

 

Die 5-jährige Amtszeit der Schiedsperson für den Bezirk Meerbusch 3, Frau Claudia Brauns, läuft am 07. November 2017 ab. Kraft Gesetzes üben die Schiedsleute solange ihr Amt weiter aus, bis sie entweder wiedergewählt werden oder bis ein Nachfolger gewählt wird.

 

Nach § 3 des Schiedsamtsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 1992, § 12 zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310), in Kraft getreten am 1. Juli 2016, hat der Rat die Schiedspersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren neu zu wählen oder wiederzuwählen. Frau Claudia Brauns hat sich für eine Wiederwahl beworben. Sie übt das Amt in ihrer ersten Amtsperiode aus und hat sich gut in das Aufgabengebiet der Schiedsperson eingearbeitet. Ausschließungsgründe für eine Wiederwahl sind mir nicht bekannt.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Frau Claudia Brauns für weitere 5 Jahre als Schiedsperson für den Bezirk Meerbusch 3 wiederzuwählen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Haushaltsmittel für die Aufwandsentschädigung, Aus- und Fortbildung und Sachmittel sind in ausreichender Höhe im Haushalt 2017 eingestellt.


Alternativen:

 

Neuausschreibung des Ehrenamtes und anschließende Neuwahl der Schiedsperson.