Betreff
LKW-Durchfahrtsverbot und Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Laacher Weg zwischen Neusser Straße und Römerstraße
Vorlage
FB5/0576/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das derzeitige LKW-Verbot in der Zeit von 22:00 bis 6:00 auf 22:00 bis 9:00 Uhr auszuweiten. Des Weiteren beschließt der Bau- und Umweltausschuss, den Streckenabschnitt zwischen der Pfälzer Straße und dem Badener Weg vor dem Kindergarten auf 30 km/h zu beschränken.

 

Dier Verwaltung wird beauftragt, die Beschilderung entsprechend anzupassen.

 

 


Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 1.2.2017 war das Thema Tempo 30 und das LKW-Fahrverbot am Laacher Weg bereits schon mal auf der Tagesordnung. Die Beratungsvorlage wurde in der Sitzung von der Verwaltung zurückgezogen, da von Ausschussmitgliedern der Hinweis kam, dass diese verkehrsrechtliche Regelungen bereits in früheren Sitzungen des Bau- und Umweltausschussesbzw. des Planungsausschusses beschlossen worden seien.

 

Die als Anlagen beigefügten Beratungsvorlagen aus dem Bau- und Umweltausschuss und dem Planungsausschuss befassten sich ausschließlich mit dem Umbau und Ausbau des Laacher Weges im Zusammenhang mit der Errichtung der Kindertagestätte und dem Bebauungsplanverfahren zum Kindergarten. Verkehrsrechtliche Anordnungen oder Regelungen werden nicht in einem Bebauungsplanverfahren oder beim Umbau einer Straße beschlossen. Sie bedürfen vielmehr eines gesonderten Beschlusses des zuständigen Bau- und Umweltausschusses. Daher muss der Beschluß zu Tempo 30 bzw. zum LKW Fahrverbot gesondert erfolgen.

 

Der Laacher Weg ist eine der Hauptverkehrsachsen von Neuss nach Büderich. Aufgrund des neu gebauten Kindergartens mit Eingang unmittelbar zur Fahrbahn des Laacher Weges sollte der LKW-Verkehr in der morgendlichen Hauptverkehrszeit zur Vermeidung von Konflikten des Verkehrs mit der Andienung des Kindergartens bis einschließlich 9:00 Uhr unterbunden werden. In der Nachmittagszeit erscheint dieser Sachverhalt konfliktfreier, da die Abholzeiten mehr differieren.

 

Eine ganztägliche Untersagung der Durchfahrt für LKW auf dem Laacher Weg hätte nach Einschätzung der Verwaltung Negativauswirkungen auf den ohnehin schon sehr erschwerten Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit auf der Römerstraße. Diese Maßnahme könnte nur mit einer gleichzeitigen Einrichtung von absoluten Halteverboten auf der Fahrbahn der Römerstraße einhergehen, um hier in den Hauptverkehrszeiten einen Begegnungsverkehr für LKW unter Aufrechterhaltung eines adäquaten Verkehrsflusses bei gleichzeitig hoher Verkehrsbelastung auch mit der Buslinie 830 und 828 zu gewährleisten. Grundsätzlich ist bei dieser Thematik zu berücksichtigen, dass für eine regelgerechte Radverkehrsführung zukünftig das Parken auf der Fahrbahn der Römerstraße aufgegeben werden muss, um dort dann zumindest einen einseitigen Schutzstreifen in Fahrtrichtung Deutsches Eck einzurichten. Weiterhin hat die einseitige Abwicklung des LKW-Verkehrs nur über die Römerstraße zur Folge, dass der Knotenpunkt Deutsches Eck stärker belastet wird und hier weitere Probleme der Leistungsfähigkeit der Grünen Welle zu erwarten sind.

 

Des Weiteren ist anzumerken, dass die unter b) genannte Alternative die Anwohner der Römerstraße einseitig zu Gunsten der Verkehrssituation des Laacher Weges belasten würde. Beide Straßen sind nach dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Meerbusch als Hauptverkehrsstraßen eingestuft und erfüllen beide vergleichbare Funktionen. Ergänzend ist auch zu berücksichtigen, dass an der Römerstraße eine Vielzahl der Gebäude näher an der Straße steht, als dies am Laacher Weg der Fall ist.

 

Da das Gewerbegebiet „Hessenweg“ mit den beiden Discountern Aldi und Penny sowie den anderen Gewerbebetrieben über die Römerstraße bzw. und / oder den Laacher Weg weiterhin über Meerbuscher Stadtgebiet erreichbar bleiben muss, sollte aus Sicht der Verwaltung der Status Quo der LKW-Beschränkung mit der Modifikation einer Ausweitung in der morgendlichen Verkehrsspitze aus Gründen der Verkehrssicherheit für den Kindergarten beibehalten werden.

 

Eine sinnvolle Alternative wäre hier ggf. eine Führung des LKW-Verkehrs in zwei getrennten Strömen, dahingehend, dass von der AS Büderich auf der Neusser Straße nicht in den Laacher Weg links abgebogen werden dürfte, sondern diese LKW-Verkehre bis zum Deutschen Eck über die Römerstraße zum Hessenweg geführt werden würden. In die andere Richtung würde der LKW-Verkehr über den Laacher Weg direkt zur AS Büderich geführt. In den Nachtstunden, in denen ohnehin wenig eigener LKW-Verkehr zu erwarten ist, könnte die für den Verkehrsfluss unschädliche Führung über die Römerstraße beibehalten werden.

 

Flankierend wird die Verwaltung prüfen, ob der durch das neu geschaffene Gewerbegebiet auf der Neusser Seite (Bataver Straße) entstehende LKW-Verkehr nicht durch gleichartige LKW-Verbote wie an der Uerdinger Straße eingedämmt werden kann.

 

Darüber hinaus sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit die Geschwindigkeit von 30 km/h auf die Betriebszeiten des Kindergartens (7:00 Uhr bis 16:00 Uhr) begrenzt sein. Nach 16:00 Uhr besteht keine unbedingte Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vor dem Kindergarten. Diese zeitliche Beschränkung der Geschwindigkeitsreduzierung auf die Betriebszeiten der ursächlichen Einrichtung würde erfahrungsgemäß die Akzeptanz der Regelung bei den Verkehrsteilnehmern erhöhen.

 

Die Verwaltung ist weiterhin auch bemüht, den verkehrsgerechten und bislang beschlossen Umbau der Verkehrsfläche vor dem Kindergarten Laacher Weg umzusetzen. Bislang konnte bzgl. des Grunderwerbes jedoch kein Konsens zur Inanspruchnahme der erforderlichen Flächen mit dem Eigentümer erlangt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

keine nennenswerten, außer eigener Beschilderungsaufwand

 


Alternativen:

 

a) Beibehaltung der derzeitigen Beschilderung.

 

b) Anordnung eines ganztägigen LKW-Durchfahrtverbotes auf dem Laacher Weg mit entsprechenden Nachteilen für die Verkehrssituation auf der Römerstraße und flankierenden durchgängigen Halteverboten auf der Fahrbahn der Römerstraße.

 

c) Anordnung einer zeitlich beschränkten Geschwindigkeitsbegrenzung in den Betriebszeiten des Kindergartens zwischen 7.00 und 16.00 Uhr.