Betreff
Konsumtive Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO von Haushaltsjahr 2016 nach 2017
Vorlage
SFI/0165/2017
Art
Informationsvorlage

Dem Rat ist gem. § 22 Abs. 4 GemHVO NRW eine Übersicht über die Übertragungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2017 vorzulegen. Die Ermächtigungsübertragungen des investiven Bereiches wurden bereits in der letzten Sitzung am 16. Februar 2017 dargestellt. Die Übertragungen im konsumtiven Bereich werden hiermit nachgereicht, da im Rahmen des Jahresabschlusses noch Abstimmungsbedarf bestand.

 

 

Begründung:

Nach § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für die nicht in voller Höhe in Anspruch genommenen Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Mit den Regelungen des § 22 GemHVO hat der Gesetzgeber die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und der Aufgabenerfüllung gerecht werdende Bewirtschaftung der Mittel auch nach Schluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten.

 

Ein Automatismus, wonach die am Jahresende nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen ins nächste Jahr zu übertragen sind, besteht jedoch nicht. Ermächtigungsübertragungen müssen haus-haltswirtschaftlich verträglich sein. Die Übertragung der Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen führt nach § 22 Abs. 2 GemHVO zu einer Erhöhung der entsprechenden Positionen des Haushaltsplanes des folgenden Jahres.

 

Durch die Änderung des § 22 GemHVO ist die Ausgestaltung der Ermächtigungsübertragungen den Kommunen überlassen. Mit Ratsbeschluss vom 26.09.2013 wurde eine Regelung getroffen, die der vorherigen gesetzlichen Regelung entspricht. Am 24.09.2015 hat der Rat für Ermächtigungsübertragungen im investiven Bereich eine weitere Ausnahmeregelung zugelassen.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO gebe ich hiermit eine Übersicht über die vorgenommenen Ermächti-gungsübertragungen im konsumtiven Bereich (Anlage) aus dem Haushalt 2016 in den Haushalt 2017 zur Kenntnis und erläutere diese wie folgt:

 

Insgesamt werden aus den Ermächtigungen des konsumtiven Teils des Ergebnisplans 779.624,16 € übertragen. In 2016 wurden in Höhe der Übertragungen bereits Aufträge erteilt, die Lieferungen oder Leistungen stehen noch aus und werden in 2017 erwartet. Von den übertragenen Mitteln entfallen 27,9 % (rd. 217.600,00 €) auf den Bereich der Straßenbeleuchtung, 20,8 % auf den Bereich Stadtentwässerung (rd. 162.800,00 €), 11,3 % auf den Bereich Schule (rd. 88.000,00 €) und 9,4 % auf den Bereich Räumliche Planung und Entwicklung (rd. 72.900,00 €)

 

Alle weiteren Beträge ergeben sich aus der Anlage.

 


gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin