Betreff
Beitritt der Stadt Meerbusch zur Anstalt öffentlichen Rechts "d-NRW AöR"
Vorlage
ZD/0568/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Beitritt der Stadt Meerbusch zur „d-NRW Anstalt des öffentlichen Rechts“.


Sachverhalt:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 unter TOP 2 (Drucksache ZD/0500/2016 vom 27.10.2016) den Beitritt zur „d-NRW AöR“ beschlossen. Auf den Inhalt der seinerzeitigen Beschlussvorlage wird verwiesen.

§ 41 Abs. 1 Buchstabe l) der Gemeindeordnung NRW regelt jedoch, dass die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß § 114a GO NRW vom Rat nicht übertragen werden kann. Insofern ist der einstimmige Beschluss des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss vom 10.11.2016 noch durch den Rat der Stadt zu bestätigen.


Finanzielle Auswirkung:

 

Der Beitritt führt zu einer einmaligen Einlage in Höhe von 1.000 € als Beteiligung am Stammkapital. Laufende Kosten entstehen nicht. Bei einer Kündigung wird der Kommune ihre Einlage (ohne einen möglichen Zinsertrag) wieder ausgezahlt.


Alternativen:

 

werden keine aufgezeigt.