Betreff
Schwangerschafts(konflikt)beratung
Vorlage
FB2/259/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss beschließt, sich aus der Sonderförderung der Schwangerschafts(konflikt)beratung zum 31.12.2012 zurückzuziehen, da eine bedarfsgerechte Versorgung mit Mitteln des Landes und des Rhein-Kreis Neuss verantwortlich sichergestellt werden kann.

 


Sachverhalt:

 

Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 mit den freiwilligen Zuschüssen unter anderem für die Schwangerschaftskonfliktberatung beschäftigt. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde die Förderung ausschließlich konfessionell gebundener Beratungsträger als bedarfsgerechtes Angebot infrage gestellt . Vor diesem Hintergrund wurde das derzeitige Angebot sowie die Finanzierung überprüft.

 

Die finanzielle Basis aller Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen im Umkreis bildet ein Landeszuschuss, der 80% der entstandenen erstattungsfähigen Bruttopersonalkosten und 8.000,- € Sachkostenpauschale je vollzeitbeschäftigte Fach- oder Verwaltungskraft zuzüglich der Erstattung von Kosten für Honorarkräfte beinhaltet. Bewilligt wird 1 Vollzeitstelle ab 40.000 Einwohner. Die restlichen 20% Personalkosten müssen vom Anbieter als Eigenanteil bzw. über weitere Zuschüsse erbracht werden.

 

Die Schwangerschaftsberatung umfasst die Information und Beratung schwangerer Frauen und ihnen nahestehender Personen über gesundheitliche, psychische, soziale und wirtschaftliche Aspekte von Schwangerschaft und Geburt sowie die Vermittlung von Sozialleistungen und Hilfen bei Problemen in den genannten Lebensbereichen.

Wenn ein Schwangerschaftsabbruch erwogen wird, ist eine Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle immer notwendig. Das kann auch eine ärztliche Praxis mit staatlicher Anerkennung für Schwangerschafts(konflikt)beratung sein. Die Überweisung an eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erfolgt meist durch die Ärzte. Nach der Schwangerschafts(konflikt)beratung stellt die Beratungsstelle, die Ärztin oder der Arzt eine Beratungsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung, um die Schwangerschaft bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach der Empfängnis straffrei abbrechen zu lassen.

 

 

Versorgungssituation im Rhein-Kreis Neuss und für Meerbusch

 

Der Rhein-Kreis Neuss – Gesundheitsamt - ist selber Träger einer Schwangerschafts-(konflikt)beratungsstelle mit Beratungsleistungen in Neuss. Darüber hinaus fördert er die Beratungsstelle des Caritasverbandes (Esperanza) in 2011 mit 21.116,-€, die Beratungsstelle des Sozialdienst kath. Frauen (Esperanza) in Neuss mit 19.043,-€ und Frauen beraten/Donum vitae in Neuss mit 28.746,-€/ca.. Damit ist aus Sicht des Kreises eine flächendeckende Versorgung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sicher gestellt.

 

Schwangerschaftskonfliktberatung, Gesundheitsamt Rhein-Kreis Neuss

41460 Neuss, Oberstraße 91,

 

Frauen beraten/donum vitae e. v.

41460 Neuss, Hamtorstr. 6,

41515 Grevenbroich, Schloßstr. 12 (Alte Feuerwache), Außenstelle

41540 Dormagen, Knechtstedener Str. 20, Außenstelle

 

Esperanza Schwangerschaftsberatung

41468 Neuss, Dunantstraße 36b, 

41515 Grevenbroich, Bergheimer Str. 13,

41539 Dormagen, Unter den Hecken 44,

 

Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt es die Möglichkeit für die Stadt Meerbusch Beratungsstellen in der Nähe zu suchen. Für Meerbusch werden im Umkreis von 10 km 8 Beratungsstellen angezeigt. Im Umkreis von 20 km finden sich sogar 28 Beratungsstellen (s. Anlage). Zum Vergleich: Für Kaarst werden im Umkreis von 10 km die 3 Neusser Stellen und für Willich werden 4 Beratungsstellen in Krefeld angezeigt.

 

Die Stadt Meerbusch gewährt der Diakonie Krefeld & Viersen sowie dem Verein Frauen beraten/donum vitae einen Pauschalzuschuss zu den Personalkosten als Sonderförderung.

Die Diakonie Krefeld & Viersen erhält für ihr wöchentliches Beratungsangebot in Räumen in Büderich einen pauschalen Kostenzuschuss in Höhe von 7.670,- € jährlich auf Antrag und nach Zusendung eines Verwendungsnachweises durch die Stadt Meerbusch.

 

Die Beratungsstelle des Vereins Frauen beraten/donum vitae in Krefeld erhält für ihre Beratungstätigkeit, die ausschließlich in Krefeld erfolgt, jährlich einen pauschalierten Zuschuss der Stadt Meerbusch in Höhe von 2.320,-€ auf Antrag und Vorlage eines „kleinen Verwendungsnachweises“ in Form eines Jahresberichtes.

 

 

Anpassung der Förderstruktur in Meerbusch

 

Eine Nachfrage beim Landschaftsverband Rheinland ergab, dass eher eine Überversorgung im Zuständigkeitsbereich des LVR besteht und im Hinblick auf die demographische Entwicklung eine Ausweitung der Zuschüsse durch das Land in keinem Fall erwogen wird. Die bestehende Förderungsstruktur mit 80% Landesanteil garantiert zudem, dass die Schwangeren ihre Beratungsstelle in der Region frei wählen können. Die recht unterschiedliche Inanspruchnahme zeigt, dass neben der Erreichbarkeit auch die Anonymität eine Rolle spielt. Gerade bei der Konfliktberatung könnte eine ortsnahe Versorgung eher eine Hemmschwelle bedeuten.

 

Auch wenn die Zuständigkeitsgebiete der freien Träger nicht unbedingt an den Kreisgrenzen orientiert sind, steht bei Vergabe der Trägerzuschüsse für den Rhein-Kreis Neuss die Gesamtversorgung im Vordergrund. Träger, die Zuschüsse des Kreises erhalten, versorgen auch Meerbusch. Gleiches ist von Landeszuschüssen zu erwarten, soweit eine regionale Versorgung zugrunde liegt.

Ferner zahlt keine weitere Kommune im Rhein-Kreis Neuss einen Zuschuss für diese Beratungsleistung.

 

Lediglich die Stadt Dormagen finanziert in ihrem „ Haus der Familie“ (Caritas) u.a. auch das Angebot der Schwangerenberatung.

 

Vor dem Hintergrund und unter Berücksichtigung der insgesamt ausgewogenen Versorgungssituation im Umkreis von 10 km ist die bisherige Zuschussvergabe zu überdenken. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auf die Sonderförderung zu verzichten und auf die bestehenden Beratungsstellen zu verweisen. Die schriftliche Vereinbarung mit der Diakonie Krefeld & Viersen sieht eine dreimonatige Kündigung zum Halbjahr vor. Der Zuschuss an „Frauen beraten“ erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Sozialausschusses und wäre im Rahmen der Haushaltsberatungen nicht mehr zu gewähren.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Mittel in Höhe von 9.990 € können eingespart bzw. anderweitig verwendet werden.


Alternativen:

 

Die bisherige Zuschusspraxis wird beibehalten.