Betreff
Einigungsstelle nach dem LPVG, Bestellung der Vorsitzenden
Vorlage
ZD/0013/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld, Herrn David Hagen, Preußenring 49, 47798 Krefeld zum Vorsitzenden und den ehemaligen Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht, Herrn Prof. h.c. Dr. h.c. Wulfhard Göttling, Leitenstorfferstr. 13, 40597 Düsseldorf zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu bestellen.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPVG) wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Für die derzeit laufende Wahlperiode haben sich auf Anfrage der Direktor des Krefelder Arbeitsgerichts, Herr David Hagen und der ehemalige Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht, Herr Prof. h.c. Dr. h.c. Wulfhard Göttling bereit erklärt, den Vorsitz bzw. den stellvertretenden Vorsitz der Einigungsstelle zu übernehmen.

Die Übertragung dieser ehrenamtlichen Funktionen obliegt dem Rat als oberster Dienstbehörde für den Bereich der Stadtverwaltung Meerbusch. Die Bestellung der 6 Beisitzer/-innen erfolgt für das konkrete Einigungsstellenverfahren Die Beisitzer setzten sich aus jeweils 3 Vertreter/innen des Arbeitsgebers und des Personalrates zusammen. In den letzten Wahlperioden fanden derartige Verfahren nicht  statt.

 


Alternative:

 

keine