Betreff
Bauvorhaben Haus Gripswald in Meerbusch Ossum- Bösinghoven, Zustimmung zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis
Vorlage
FB4/0563/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Meerbusch stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW) zur Umnutzung des ehemaligen Bullenstalls zu einer Wohneinheit zu.

 


Sachverhalt:

 

Haus Gripswald, derzeit im Familienbesitz, ist ein Herrenhaus und gehört heute zum Stadtteil Ossum und liegt am Rande des Waldes Herrenbusch, eingetragen in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch mit der lfd. Nr. 39.

In seiner heutigen Form ist Haus Gripswald eine 4- flügelige Backsteinhofanlage, bestehend aus einem 2- geschossigen, rechteckigen Wohngebäude mit einem Rundturmanbau und einem Treppenturmanbau, sowie einem 3- flügeligen Wirtschaftsgebäude

Das Nebengebäude des Herrenhauses (ehem. Bullenstall), das zurzeit leer steht, soll zu einer Wohneinheit ausgebaut werden, um weiterhin generationsübergreifendes Wohnen auf dem Hof zu ermöglichen.

Der Grundriss passt sich mit der Fassade zum Hof den vorhandenen Tor- und Fensteröffnungen an. Zur Parkseite ist ein Wintergarten geplant, um den Wohnraum an den Platzbedarf der Großfamilie anzupassen. Die Konstruktion des Wintergartens ist so gewählt, dass der durchlaufende Mauersims, der unterhalb der Traufe verläuft, erhalten bleibt. Der leichte, gläserne Anbau fügt sich in die Öffnung zwischen zwei Lisenen ein. Die Materialien werden so gewählt, dass das neue Bauteil als eindeutig additiv erkennbar bleibt.

 

Die Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist erfolgt. Das Benehmen ist hergestellt. Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahme.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

keine

 


Alternativen:

 

keine