Betreff
Baudenkmal Haus Kierst in Meerbusch Langst- Kierst, Zustimmung zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis
Vorlage
FB4/0562/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Meerbusch stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage/ Carport zu.

 


Sachverhalt:

 

Das Denkmal Haus Kierst liegt im Meerbuscher Ortsteil Langst- Kierst in unmittelbarer Nähe zur Kirche St. Martin. Am 10. Dezember 1981 wurde die 4- flügelige Hofanlage unter der lfd. Nr. 32 in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen. Das Wohnhaus ist an der Fassade zur Straße verputzt worden, die Seiten wurden mir Backstein verkleidet.

Die übrigen Hofgebäude, in ihrer städtebaulichen Figur als Vierkanthofanlage, sind in ihrer geschlossenen Form erhaltenswert. Insbesondere der nördliche Wirtschaftstrakt kann nicht in das 18.Jahrhundert datiert werden. Hierbei handelt es sich vermutlich um ein Gebäude, das in den 60er Jahren errichtet wurde, so dass die Substanz nicht als schützenswert beurteilt wird.

 

Neben der Hofanlage soll ein Doppelwohnhaus mit seitlichen Garagen errichtet werden.

Bei der überarbeiteten Planung wurde bewusst auf die Anbindung des Doppelhauses an die denkmalgeschützte Hofanlage verzichtet.

 

Die Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist erfolgt. Das Benehmen ist hergestellt. Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahme.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

keine

 


Alternativen:

 

keine