Betreff
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen, VE sowie Haushaltsvorgriffe des Haushaltsjahres 2016 und Nachtrag für 2017
Vorlage
SFI/0160/2017
Art
Informationsvorlage

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Ebenso sind Haushaltsvorgriffe gemäß § 83 Abs. 3 Satz 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Anliegend überreiche ich Ihnen eine Übersicht über die vom Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (incl. Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2016 im Sinne des § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW) sowie eine gesonderte Übersicht über die genehmigten Haushaltsvorgriffe im Sinne des § 83 Abs. 3 GO zur Kenntnisnahme.

 

Die Konten, die in der Übersicht als Deckung ausgewiesen sind, sind lediglich haushaltsrechtlich relevant und verhindern eine Überschreitung des Gesamtbudgets. Im Jahresabschluss gilt der Grundsatz der Gesamtdeckung. 

 

Ergänzend zu der Vorlage zu TOP 10 zur Ratssitzung vom 25.02.2016 ist als Anlage eine Liste mit weiteren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beigefügt, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erforderlich geworden sind.

 


gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin