Betreff
Bebauungsplan Nr. 308, Meerbusch-Osterath, Barbara-Gerretz-Schule / Am Hoterhof
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
FB4/0557/2017
Aktenzeichen
4.61-26-03/308
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Entwurf des 1. Preisträgers des städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens ‚Wohnquartier ehemalige Barbara‑Gerretz‑Schule‘ zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 


Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13a BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722),

 

für ein Gebiet, das im Norden durch die Straße Am Hoterhof, im Osten an die Krefelder Straße sowie die Hochstraße angrenzt, im Süden durch die südliche Kante des Parkplatzes und des Feuerwehrgrundstücks begrenzt wird und im Westen an die Fröbelstraße angrenzt,

 

maßgebend ist der im Plan Nr. 308 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 308, Meerbusch‑Osterath, Barbara‑Gerretz‑Schule / Am Hoterhof aufzustellen,

der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

- Ausweisung von Wohnbauflächen

 

 

2.  Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Entwurfes des 1. Preisträgers  die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Aufgabe der Barbara‑Gerretz‑Schule und mit der beabsichtigten Verlagerung der Feuerwehr steht eine zentrale Fläche in Meerbusch‑Osterath für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Zur Findung einer bestmöglichen städtebaulichen Lösung wurde der städtebauliche Wettbewerb ‚Wohnquartier ehemalige Barbara‑Gerretz‑Schule‘ durchgeführt.

 

Der im Wettbewerbsverfahren ermittelte Siegerentwurf und die darauf aufbauende Weiterbearbeitung sollen Basis für das nun anschließende Bauleitplanverfahren sein.

 

Das neue Quartier soll Standort für innerstädtisches bzw. innenstadtnahes Wohnen werden. In einem der letzten innerörtlichen Entwicklungsgebiete von Osterath soll vorrangig die Nachfrage nach Geschosswohnen gedeckt werden. Denkbar sind sowohl frei finanzierte als auch öffentlich geförderte Wohneinheiten. Gemäß Ratsbeschluss sollen bei der Entwicklung von städtischen Flächen 30 % der Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau errichtet werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine