1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag:
1.
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m.
§§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften nimmt den Entwurf des 1. Preisträgers des
städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens ‚Wohnquartier ehemalige Barbara‑Gerretz‑Schule‘
zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit
§§ 1 (8) und 13a BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722),
für ein Gebiet, das im Norden durch die Straße
Am Hoterhof, im Osten an die Krefelder Straße sowie die Hochstraße
angrenzt, im Süden durch die südliche Kante des Parkplatzes und des
Feuerwehrgrundstücks begrenzt wird und im Westen an die Fröbelstraße angrenzt,
maßgebend ist der im Plan Nr. 308 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan
Nr. 308, Meerbusch‑Osterath, Barbara‑Gerretz‑Schule / Am Hoterhof
aufzustellen,
der vorrangig
folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung von
Wohnbauflächen
2.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Entwurfes des 1. Preisträgers die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.
Sachverhalt:
Mit Aufgabe der Barbara‑Gerretz‑Schule
und mit der beabsichtigten Verlagerung der Feuerwehr steht eine zentrale Fläche
in Meerbusch‑Osterath für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung.
Zur Findung einer bestmöglichen städtebaulichen Lösung wurde der städtebauliche
Wettbewerb ‚Wohnquartier ehemalige Barbara‑Gerretz‑Schule‘
durchgeführt.
Der im Wettbewerbsverfahren
ermittelte Siegerentwurf und die darauf aufbauende Weiterbearbeitung sollen
Basis für das nun anschließende Bauleitplanverfahren sein.
Das neue Quartier soll Standort für innerstädtisches bzw. innenstadtnahes Wohnen werden. In einem der letzten innerörtlichen Entwicklungsgebiete von Osterath soll vorrangig die Nachfrage nach Geschosswohnen gedeckt werden. Denkbar sind sowohl frei finanzierte als auch öffentlich geförderte Wohneinheiten. Gemäß Ratsbeschluss sollen bei der Entwicklung von städtischen Flächen 30 % der Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau errichtet werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
keine