Betreff
Kommunales Elektromobilitätskonzept der Stadt Meerbusch
Vorlage
DezIII/0551/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag beim BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) für die Bezuschussung zur Beschaffung von 5 Elektrofahrzeugen (3 in 2017 und 2 in 2018) zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

Der Bau-und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 die Verwaltung beauftragt ein Elektromobilitätskonzept zu erstellen.

 

Für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist die Förderung der Nahmobilität und Ausbau der Elektromobilität entscheidend und zeitgemäß. Hierbei kommt der Kommune eine bedeutende Rolle zu, da sie in ihrer Vorbildfunktion die Möglichkeit hat, die Elektromobilität im urbanen Raum sichtbar zu machen und im Stadtbild zu verankern.

Elektromobilität wird in den kommenden Jahren einen maßgeblichen Einfluss auf den Verkehr in den Städten und Ballungsräumen haben. Auch im Umland und im ländlichen Raum wird Elektromobilität an Bedeutung gewinnen.

Für die Kommunen entstehen hieraus wichtige positive Effekte in den Bereichen Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmschutz. Sie haben einen großen Einfluss darauf, wie stark und schnell Elektromobilität an Bedeutung gewinnen kann. Neben konzeptionellen, infrastrukturellen und regulatorischen Maßnahmen (z.B. Bau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur und ggf. Sonderrechten für Elektrofahrzeuge) kommt dem Umgang mit Elektromobilität in der eigenen Verwaltung eine besondere Bedeutung zu.

 

Bereits am 20.06.2001 wurde aufgrund eines politischen Beschlusses ein externes Gutachterbüro damit beauftragt, eine Umrüstung des städtischen Fuhrparks im Hinblick auf ökologische Gesichtspunkte zu prüfen und zu optimieren. Alternative Antriebstechniken wie Strom, Alkohol, Pflanzenöl, Wasserstoff und Erdgas wurden hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit, Verfügbarkeit und Konkurrenzfähigkeit untereinander und mit konventionellen Verbrennungsmotoren für den Einsatz im kommunalen Bereich verglichen. Erdgasmotoren mit bivalenter Nutzung waren zu diesem Zeitpunkt die beste Alternative. Am 17.04.2007 beschloss der Bau- und Umweltausschuss künftig vorrangig PKW mit Erdgasantrieb (CNG) zu beschaffen.

Es wurde ein Fahrzeugkonzept erarbeitet, welches auf einer Ist-Aufnahme der in der Stadtverwaltung dienstlich genutzten Fahrzeuge aufbaute (Kraftfahrzeug-CO2NZEPT 2008).

 

Seit dem Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes am 25.09.2012 im Bau- und Umweltausschuss arbeitet die Stadt Meerbusch kontinuierlich an einer Reduzierung der CO2-Emissionen. Als Mitglied des Klimabündnisses ist die Stadt zudem verpflichtet, ihre CO2-Belastung alle 5 Jahre um 10% zu senken bzw. bis zum Jahr 2030 eine 50%ige Reduzierung der Pro-Kopf-Emissionen zu erreichen.

Mit der Erstellung der CO2-Bilanzen für die Jahre 2009 bis 2013 wurde deutlich, dass der Verkehrssektor mit einem Anteil von ca. 40% der Emissionen einen entscheidenden Einfluss bei der Erreichung der Klimaschutzziele besitzt. Um diese Ziele zu erreichen wurden folgende Maßnahmen im Klimaschutzkonzept beschlossen:

 

  • Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität
  • Potenzialanalyse Mobilität zur Anschaffung von Elektroautos im Rahmen des kommunalen Fahrzeugkonzeptes
  • Ausbau des Radverkehrs und der damit verbundenen Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur

In der Personenmobilität (silberne Flotte) dominiert die Nutzung der Poolfahrzeuge. Zurzeit gehören zur Fahrzeugflotte 22 Erdgasfahrzeuge (19 Opel Combo, VW-Passat, Fiat Doplo, VW Caddy), 6 Dieselfahrzeuge (Fiat Pick Up, Renault Kangoo, Citroen Berlingo, Opel Astra, Opel Combo, Mercedes Benz E-Klasse), 3 Benzinfahrzeuge (Opel Corsa, Ford Fiesta, Hyundai i10) und 1 Hybridfahrzeug (Audi A3).

 

Analysen der Dienstfahrten in Meerbusch (ähnlich wie bei anderen  Kommunen) zeigen, dass gerade das Mobilitätsprofil von Stadtverwaltungen aufgrund ihrer lokalen Fahrtziele und den daraus resultierenden kurzen Fahrtstrecken optimal für die Nutzung von Elektrofahrzeugen geeignet ist. Die maximalen Fahrtstrecken von ca. 80 km (in der Regel  weniger) je Fahrt oder  pro Tag,  können somit einfach mit Elektrofahrzeugen durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass die meisten Fahrten mit wenig Gepäck und oftmals auch nur mit einer Person erfolgen, so dass insbesondere kostengünstigere elektrisch angetriebene Kleinstfahrzeuge genutzt werden können.

 

Die Verwaltung schlägt vor die Fahrzeugflotte der Stadt Meerbusch sukzessiv unter der Nutzung der geltenden Fördermittel auf Elektrofahrzeuge umzustellen. Längerfristig sollen nach Bedarf auch weitere E-Bikes und Elektroroller angeschafft  werden.

 

 

 

Kosten und Förderung

 

Auch wenn die Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge derzeit zumeist noch deutlich über denen für konventionelle Fahrzeuge liegen und somit die Nutzung von Elektrofahrzeugen auf den ersten Blick wesentlich teurer erscheint, so zeigt eine differenzierte Kostenbetrachtung, dass Elektrofahrzeuge auch heute schon in den Wettbewerb mit vergleichbaren konventionellen Fahrzeugen treten können.

 

Die Förderung zur privaten Anschaffung von Elektrofahrzeugen gilt nicht für die öffentliche Hand.  Kommunen können gleichwohl Fördermittel beantragen, und zwar aus der Förderung der Bundesregierung  gemäß Förderrichtlinie Elektromobilität vom 9. Juni 2015.

 

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem Ziel der Erhöhung der Fahrzeugzahlen in kommunalen Flotten und der hierfür

benötigten Ladeinfrastruktur, sofern diese öffentlich zugänglich gemacht wird:

 

  • Die Förderung bei der Beschaffung von Fahrzeugen erfolgt  als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrkosten berechnet (Differenzausgaben Beschaffung von Elektrofahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb).
  • Pro Förderantrag müssen mindestens drei  Fahrzeuge beschafft werden.
  • Es werden nur Neufahrzeuge gefördert. Eine Förderung von Fahrzeugen über Leasing ist ausgeschlossen.
  • Förderquoten sind bis zu 50% möglich, z.B. bei Kommunen im nicht-wirtschaftlichen Bereich.

 

 

Anträge zur Förderung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur sind bis zum 31.01.2017 einzureichen. (Die Verwaltung hat, vorbehaltlich der Entscheidung des Ausschusses den Förderantrag für die Anschaffung der 5 Elektrofahrzeuge gestellt). Der Antragsteller muss halbjährlich über einen Zeitraum von 2 Jahren ab der Beschaffung des ersten Fahrzeugs an den Zuwendungsgeber Bericht erstatten.

 

Die in drei Flotten (orange, rote und silberne) unterteilte Fahrzeugflotte der Stadt könnte ab 2017 im Bereich der silbernen Flotte auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden. Im Haushalt 2017 sind derzeit 55.500 € für die Anschaffung von drei Fahrzeugen vorgesehen:

PKW für den Fahrzeugpool Wittenberger Straße: 12.500 €,

Elektro-PKW für den  Fahrzeugpool Wittenberger Straße 25.500 €,

PKW für den SB 11 für die Durchführung von Sicherheitskontrollen 17.500 €.

In der Investitionsplanung für 2018 sind weitere zwei konventionelle Fahrzeuge enthalten.

 

Die Förderung setzt voraus, dass mindestens drei E-Fahrzeuge angeschafft werden. Bei einer Förderzusage sind die entsprechenden Beschaffungen innerhalb von zwei Jahren vorzunehmen.

Zunächst sollen deshalb alle drei für 2017 vorgesehenen Neuanschaffungen als E-Variante ausgeführt werden. Zudem wird der Förderantrag bereits für fünf Fahrzeuge gestellt, womit auch die für 2018 vorgesehenen Fahrzeuge in der E-Variante mit der in diesem Jahr zur Verfügung stehendem Fördermittel, beschafft werden können.

 

Der Einsatz von zunächst fünf Elektrofahrzeugen in den nächsten zwei Jahren dient so als Beginn eines fortzuschreibenden Austausches der fossilen Antriebstechnologien zu elektrischem Antrieb bei der Fahrzeugflotte der Stadt Meerbusch.

 

Ausbau der Infrastruktur für E-mobilität  in Meerbusch.

 

Förderung der Ladeinfrastruktur erfolgt nur in Zusammenhang mit der Beschaffung von Elektrofahrzeugen, sofern die Ladesäulen öffentlich zugänglich gemacht werden. 

 

Stadtwerke Service Meerbusch Willich erarbeiten zurzeit  in Zusammenarbeit mit den Städten ein Strategiekonzept „Der Weg zur Elektro-mobilität“ zum regionalen Ausbau und Förderung der E-mobilität. In Rahmen dieser Ausarbeitung soll ein konkretes Konzept für nachhaltige E-Mobilität in den beiden Städten entwickelt werden. Kern der Initiative ist der Ausbau einer öffentlichen Infrastruktur und Förderung der privaten Ladestationen im Stadtgebiet Meerbusch und Willich und Umstellung des eigenen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge. Mit der Umsetzung des Konzeptes ist bereits im Jahr 2017 zu rechnen.  

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Bei dem Finanzkonto 7.01005105.715.001 sind im Haushaltsansatz 25.500 € für die Beschaffung eines E-Fahrzeuges vorgesehen. Der Mittelansatz ist bei diesem Konto ausreichend für die Beschaffung eines E-Fahrzeuges. Durch die zu erachtende Förderung ist damit zurechnen, dass bei diesem Konto ein Überschuss von ca. 5.000 € anfällt.

 

Des Weiteren sind bei dem Finanzkonto 7.01005001.715.001 12.500 € für einen Kleinwagen und 17.500 € für ein leichtes Nutzfahrzeug vorgesehen. Der Haushaltsansatz ist bei diesem Konto nicht ausreichend. Für die Beschaffung dieser beiden Fahrzeuge fallen Kosten in Höhe von ca. 49.500 € an. Hierfür kann mit einem Zuschuss von ca. 8.200 € gerechnet werden. Dies hat zur Folge, dass in diesem Finanzkonto eine Unterdeckung von 11.300 € entsteht. Als teilweise Deckung für die Kostenlücke kann der Überschuss aus dem Finanzkonto 7.01005105.715.001 herangezogen werden. Die Deckung der restlichen Kostenlücke muss durch die zusätzliche Bereitstellung von 6.300 € aus dem Produkt Serviceleistungen Baubetriebshof  010.111.080 Konto 5251 0000 erfolgen.

 

 

 


Alternativen:

 

Beschaffung der Fahrzeuge wird im Jahr 2017 entsprechend dem Haushaltsplan durchgeführt.