Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung einen
Förderantrag beim BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur) für die Bezuschussung zur Beschaffung von 5 Elektrofahrzeugen (3
in 2017 und 2 in 2018) zu stellen.
Sachverhalt:
Der Bau-und Umweltausschuss hat
in seiner Sitzung am 24.11.2016 die Verwaltung beauftragt ein Elektromobilitätskonzept
zu erstellen.
Für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist die Förderung der Nahmobilität und Ausbau der Elektromobilität entscheidend und zeitgemäß. Hierbei kommt der Kommune eine bedeutende Rolle zu, da sie in ihrer Vorbildfunktion die Möglichkeit hat, die Elektromobilität im urbanen Raum sichtbar zu machen und im Stadtbild zu verankern.
Elektromobilität wird in den kommenden Jahren einen maßgeblichen
Einfluss auf den Verkehr in den Städten und Ballungsräumen haben. Auch im
Umland und im ländlichen Raum wird Elektromobilität an Bedeutung gewinnen.
Für die Kommunen entstehen hieraus wichtige positive Effekte in den
Bereichen Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmschutz. Sie haben einen großen
Einfluss darauf, wie stark und schnell Elektromobilität an Bedeutung gewinnen
kann. Neben konzeptionellen, infrastrukturellen und regulatorischen Maßnahmen
(z.B. Bau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur und ggf. Sonderrechten
für Elektrofahrzeuge) kommt dem Umgang mit Elektromobilität in der eigenen Verwaltung
eine besondere Bedeutung zu.
Bereits am 20.06.2001 wurde aufgrund eines politischen Beschlusses ein externes Gutachterbüro damit beauftragt, eine Umrüstung des städtischen Fuhrparks im Hinblick auf ökologische Gesichtspunkte zu prüfen und zu optimieren. Alternative Antriebstechniken wie Strom, Alkohol, Pflanzenöl, Wasserstoff und Erdgas wurden hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit, Verfügbarkeit und Konkurrenzfähigkeit untereinander und mit konventionellen Verbrennungsmotoren für den Einsatz im kommunalen Bereich verglichen. Erdgasmotoren mit bivalenter Nutzung waren zu diesem Zeitpunkt die beste Alternative. Am 17.04.2007 beschloss der Bau- und Umweltausschuss künftig vorrangig PKW mit Erdgasantrieb (CNG) zu beschaffen.
Es wurde ein Fahrzeugkonzept erarbeitet, welches auf einer Ist-Aufnahme der in der Stadtverwaltung dienstlich genutzten Fahrzeuge aufbaute (Kraftfahrzeug-CO2NZEPT 2008).
Seit dem Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes am 25.09.2012 im Bau- und Umweltausschuss arbeitet die Stadt Meerbusch kontinuierlich an einer Reduzierung der CO2-Emissionen. Als Mitglied des Klimabündnisses ist die Stadt zudem verpflichtet, ihre CO2-Belastung alle 5 Jahre um 10% zu senken bzw. bis zum Jahr 2030 eine 50%ige Reduzierung der Pro-Kopf-Emissionen zu erreichen.
Mit der Erstellung der CO2-Bilanzen für die Jahre 2009 bis 2013 wurde deutlich, dass der Verkehrssektor mit einem Anteil von ca. 40% der Emissionen einen entscheidenden Einfluss bei der Erreichung der Klimaschutzziele besitzt. Um diese Ziele zu erreichen wurden folgende Maßnahmen im Klimaschutzkonzept beschlossen:
- Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität
- Potenzialanalyse Mobilität zur Anschaffung von Elektroautos im Rahmen des kommunalen Fahrzeugkonzeptes
- Ausbau des Radverkehrs und der damit verbundenen Optimierung der Radverkehrsinfrastruktur
In der Personenmobilität (silberne Flotte) dominiert die Nutzung der
Poolfahrzeuge. Zurzeit gehören zur Fahrzeugflotte 22 Erdgasfahrzeuge (19 Opel
Combo, VW-Passat, Fiat Doplo, VW Caddy), 6 Dieselfahrzeuge (Fiat Pick Up,
Renault Kangoo, Citroen Berlingo, Opel Astra, Opel Combo, Mercedes Benz
E-Klasse), 3 Benzinfahrzeuge (Opel Corsa, Ford Fiesta, Hyundai i10) und 1
Hybridfahrzeug (Audi A3).
Analysen der Dienstfahrten in Meerbusch (ähnlich wie bei anderen Kommunen) zeigen, dass gerade das
Mobilitätsprofil von Stadtverwaltungen aufgrund ihrer lokalen Fahrtziele und
den daraus resultierenden kurzen Fahrtstrecken optimal für die Nutzung von
Elektrofahrzeugen geeignet ist. Die maximalen Fahrtstrecken von ca. 80 km (in
der Regel weniger) je Fahrt oder pro Tag,
können somit einfach mit Elektrofahrzeugen durchgeführt werden. Hinzu kommt,
dass die meisten Fahrten mit wenig Gepäck und oftmals auch nur mit einer Person
erfolgen, so dass insbesondere kostengünstigere elektrisch angetriebene
Kleinstfahrzeuge genutzt werden können.
Die Verwaltung schlägt vor die Fahrzeugflotte der Stadt Meerbusch
sukzessiv unter der Nutzung der geltenden Fördermittel auf Elektrofahrzeuge
umzustellen. Längerfristig sollen nach Bedarf auch
weitere E-Bikes und Elektroroller angeschafft
werden.
Kosten und
Förderung
Auch wenn die Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge derzeit zumeist
noch deutlich über denen für konventionelle Fahrzeuge liegen und somit die
Nutzung von Elektrofahrzeugen auf den ersten Blick wesentlich teurer erscheint,
so zeigt eine differenzierte Kostenbetrachtung, dass Elektrofahrzeuge auch
heute schon in den Wettbewerb mit vergleichbaren konventionellen Fahrzeugen
treten können.
Die Förderung zur privaten Anschaffung von Elektrofahrzeugen gilt nicht
für die öffentliche Hand. Kommunen
können gleichwohl Fördermittel beantragen, und zwar aus der Förderung der
Bundesregierung gemäß Förderrichtlinie
Elektromobilität vom 9. Juni 2015.
Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das BMVI die
Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem Ziel der Erhöhung der Fahrzeugzahlen
in kommunalen Flotten und der hierfür
benötigten Ladeinfrastruktur, sofern diese öffentlich zugänglich gemacht
wird:
- Die
Förderung bei der Beschaffung von Fahrzeugen erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf
Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrkosten
berechnet (Differenzausgaben Beschaffung von Elektrofahrzeugen gegenüber
Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb).
- Pro
Förderantrag müssen mindestens drei
Fahrzeuge beschafft werden.
- Es
werden nur Neufahrzeuge gefördert. Eine Förderung von Fahrzeugen über
Leasing ist ausgeschlossen.
- Förderquoten sind bis zu 50% möglich,
z.B. bei Kommunen im nicht-wirtschaftlichen Bereich.
Anträge zur Förderung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur sind bis zum 31.01.2017 einzureichen. (Die
Verwaltung hat, vorbehaltlich der Entscheidung des Ausschusses den Förderantrag
für die Anschaffung der 5 Elektrofahrzeuge gestellt). Der Antragsteller muss
halbjährlich über einen Zeitraum von 2 Jahren ab der Beschaffung des ersten
Fahrzeugs an den Zuwendungsgeber Bericht erstatten.
Die in drei Flotten (orange, rote und silberne) unterteilte
Fahrzeugflotte der Stadt könnte ab 2017 im Bereich der silbernen Flotte auf
Elektrofahrzeuge umgestellt werden. Im Haushalt 2017 sind derzeit 55.500 € für
die Anschaffung von drei Fahrzeugen vorgesehen:
PKW für den Fahrzeugpool Wittenberger Straße: 12.500 €,
Elektro-PKW für den
Fahrzeugpool Wittenberger Straße 25.500 €,
PKW für den SB 11 für die Durchführung von
Sicherheitskontrollen 17.500 €.
In der Investitionsplanung für 2018 sind weitere zwei
konventionelle Fahrzeuge enthalten.
Die Förderung setzt voraus, dass mindestens drei E-Fahrzeuge
angeschafft werden. Bei einer Förderzusage sind die entsprechenden
Beschaffungen innerhalb von zwei Jahren vorzunehmen.
Zunächst sollen deshalb alle drei für 2017 vorgesehenen
Neuanschaffungen als E-Variante ausgeführt werden. Zudem wird der Förderantrag
bereits für fünf Fahrzeuge gestellt, womit auch die für 2018 vorgesehenen
Fahrzeuge in der E-Variante mit der in diesem Jahr zur Verfügung stehendem
Fördermittel, beschafft werden können.
Der Einsatz von zunächst fünf Elektrofahrzeugen in den nächsten zwei Jahren dient so als Beginn eines fortzuschreibenden Austausches der fossilen Antriebstechnologien zu elektrischem Antrieb bei der Fahrzeugflotte der Stadt Meerbusch.
Ausbau der Infrastruktur für E-mobilität in Meerbusch.
Förderung der Ladeinfrastruktur erfolgt nur in Zusammenhang mit der
Beschaffung von Elektrofahrzeugen, sofern die Ladesäulen öffentlich zugänglich
gemacht werden.
Stadtwerke Service Meerbusch Willich erarbeiten zurzeit in Zusammenarbeit mit den Städten ein Strategiekonzept „Der Weg zur Elektro-mobilität“ zum regionalen Ausbau und Förderung der E-mobilität. In Rahmen dieser Ausarbeitung soll ein konkretes Konzept für nachhaltige E-Mobilität in den beiden Städten entwickelt werden. Kern der Initiative ist der Ausbau einer öffentlichen Infrastruktur und Förderung der privaten Ladestationen im Stadtgebiet Meerbusch und Willich und Umstellung des eigenen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge. Mit der Umsetzung des Konzeptes ist bereits im Jahr 2017 zu rechnen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Bei dem Finanzkonto 7.01005105.715.001 sind im Haushaltsansatz 25.500 € für die Beschaffung eines E-Fahrzeuges vorgesehen. Der Mittelansatz ist bei diesem Konto ausreichend für die Beschaffung eines E-Fahrzeuges. Durch die zu erachtende Förderung ist damit zurechnen, dass bei diesem Konto ein Überschuss von ca. 5.000 € anfällt.
Des Weiteren sind bei dem Finanzkonto 7.01005001.715.001 12.500 € für einen Kleinwagen und 17.500 € für ein leichtes Nutzfahrzeug vorgesehen. Der Haushaltsansatz ist bei diesem Konto nicht ausreichend. Für die Beschaffung dieser beiden Fahrzeuge fallen Kosten in Höhe von ca. 49.500 € an. Hierfür kann mit einem Zuschuss von ca. 8.200 € gerechnet werden. Dies hat zur Folge, dass in diesem Finanzkonto eine Unterdeckung von 11.300 € entsteht. Als teilweise Deckung für die Kostenlücke kann der Überschuss aus dem Finanzkonto 7.01005105.715.001 herangezogen werden. Die Deckung der restlichen Kostenlücke muss durch die zusätzliche Bereitstellung von 6.300 € aus dem Produkt Serviceleistungen Baubetriebshof 010.111.080 Konto 5251 0000 erfolgen.
Alternativen:
Beschaffung der Fahrzeuge wird im Jahr 2017 entsprechend dem Haushaltsplan durchgeführt.