Betreff
Auflösung, Neubildung und Besetzung von Ausschüssen
Vorlage
BM/0549/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Wahlausschuss aufzulösen.

 

Der Rat beschließt des Weiteren, den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Wahlausschuss neu zu bilden und wie in der Anlage dargestellt zu besetzen.

 


Sachverhalt:

 

Infolge der sog. E-Mail-Affäre hat Ratsherr Müller Ratsherrn Staudinger-Napp mit Mail vom 02.12.2016 sowie durch entsprechende Mitteilung an die Unterzeichnerin mit Schreiben vom 06.12.2016 die Beendigung der Fraktionsgemeinschaft „Die Aktiven“ mitgeteilt.

 

Ratsherr Staudinger-Napp war bei der Kommunalwahl im Mai 2014 für die UWG in den Rat der Stadt gewählt worden. Mit Schreiben vom 31. Januar 2015 hatte er der Unterzeichnerin seinen  Austritt aus der UWG Ratsfraktion Meerbusch sowie die Bildung einer Fraktionsgemeinschaft mit Ratsherrn Müller zum 1. Februar 2015 mitgeteilt. Trotz Austrittes von Herrn Staudinger-Napp aus der UWG konnte er seinen stimmberechtigten Sitz im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Wahlausschuss behalten, so dass die UWG-Fraktion nur beratende Sitze erhielt.

 

Aufgrund der Auflösung der Fraktion „Die Aktiven“ besteht nunmehr die Möglichkeit, die Ausschüsse, in denen Herr Staudinger-Napp als stimmberechtigtes Mitglied vertreten war, aufzulösen und neu zu besetzen. Die Fraktionen haben sich in der Sitzung des Ältestenrates vom 15. Dezember 2016 für eine solche Auflösung ausgesprochen. Die Entscheidung über die Auflösung fasst der Rat durch Mehrheitsbeschluss. Eine Neuwahl der Ausschussvorsitzenden ist bei Auflösung und Neuwahl zur sofortigen Wiederbesetzung nicht erforderlich.

 

Die Auflösung und Neubildung der Ausschüsse hat zur Konsequenz, dass die UWG-Fraktion im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss ein stimmberechtigtes Mandat erhält.

 

Im Wahlausschuss, der nur aus 10 Mitgliedern besteht, entfällt bei der Sitzverteilung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl dieselbe Höchstzahl auf die UWG-Fraktion und die Fraktion „Die Piraten/Linke“. Die beiden Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass der Sitz an die UWG geht.

 

Gem. § 58 Abs. 1 GO NW haben Ratsmitglieder das Recht, mindestens in einem Ausschuss beratend vertreten zu sein. Nach Wortlaut und Praxis können diese sich den Ausschuss aussuchen. Herr Müller hat mitgeteilt, dass er seinen Sitz im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beibehalten möchte. Herr Staudinger-Napp hat auf das Schreiben der Unterzeichnerin, bis zum 27.01.2017 mitzuteilen, welchem Ausschuss er beratend angehören möchte, nicht reagiert.

 

Die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen im Falle der Auflösung und Neubildung ihre bisherigen ordentlichen Mitglieder sowie deren Stellvertreter in den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss sowie Wahlausschuss entsenden, gleiches gilt auch für die Fraktion „Die Piraten/Linke“ für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss. Eine Änderung bei der CDU ergibt sich lediglich durch das Ausscheiden von Frau Angela Gröters. Die UWG-Fraktion hat für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie den Rechnungsprüfungsausschuss  Herrn  Heinrich-Peter Weyen als ordentliches Mitglied und Frau Daniela Glasmacher als Stellvertreterin benannt. Für den Wahlausschuss sind als ordentliches Mitglied Frau Daniela Glasmacher und als persönlicher  Vertreter Herr Heinrich-Peter Weyen benannt.

 

Damit liegt ein einheitlicher Wahlvorschlag vor, über den in einem Wahlgang abgestimmt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

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