Betreff
Aufhebung der Bestellung von beratenden Mitgliedern der ehemaligen Fraktion "Die Aktiven" in Ausschüssen des Rates der Stadt Meerbusch
Vorlage
BM/0547/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt die Aufhebung nachstehender Bestellung von beratenden Mitgliedern gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW:

 

Gremium                                                                                          Beratendes Mitglied                                   

1. Ausschuss Schule und Sport                                 Georg Heuschen

2. Bau- und Umweltausschuss                                                 Sylvia Minten

3. Sozialausschuss                                                                         Christian Städter

4. Ausschuss für Planung und Liegenschaften                   Karsten Weigmann

5. Kulturausschuss                                                                        Vera Wiegner-Broscheit

 


Sachverhalt:

Eine Fraktion, die in einem Ausschuss nicht vertreten ist, ist gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Die ehemalige Fraktion „Die Aktiven“  hat von diesem Recht Gebrauch gemacht. Der Rat hat daraufhin mit Beschlüssen vom 26.02.2015, 24.09.2015, 28.04.2016, 30.06.2016 und 29.09.2016 die in dem Beschlussvorschlag angegebenen Bestellungen vorgenommen.

Die Fraktion „Die Aktiven“ existiert seit dem 06.12.2016 nicht mehr, da die gesetzlich vorgegebene Mindeststärke von 2 Mitgliedern gemäß § 56 Abs. 1 Satz 2 GO NRW nach dem Fraktionsaustritt von Herrn Müller nicht mehr erfüllt wird. In analoger Anwendung des § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW hat der Rat im Fall der Auflösung einer Fraktion, die beratenden Mitgliedschaften durch Beschluss aufzuheben. Bis dahin bleiben die vom Rat bestellten Ausschussmitglieder noch im Amt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Wegfall von 30,00 € Sitzungsgeld  zzgl. 2,56 € Fahrtkostenpauschale pro sachkundigen Bürger je Ausschuss- und Fraktionssitzung.

 


Alternativen:

 

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