Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt die Aufhebung nachstehender Bestellung von beratenden Mitgliedern gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW:
Gremium Beratendes
Mitglied
1. Ausschuss Schule und Sport Georg Heuschen
2. Bau- und Umweltausschuss Sylvia Minten
3. Sozialausschuss Christian Städter
4. Ausschuss für Planung und Liegenschaften Karsten Weigmann
5. Kulturausschuss Vera Wiegner-Broscheit
Sachverhalt:
Eine
Fraktion, die in einem Ausschuss nicht vertreten ist, ist gemäß § 58 Abs. 1
Satz 7 GO NRW berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen
sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Die ehemalige
Fraktion „Die Aktiven“ hat von diesem
Recht Gebrauch gemacht. Der Rat hat daraufhin mit Beschlüssen vom 26.02.2015,
24.09.2015, 28.04.2016, 30.06.2016 und 29.09.2016 die in dem Beschlussvorschlag
angegebenen Bestellungen vorgenommen.
Die Fraktion „Die Aktiven“ existiert seit dem 06.12.2016 nicht mehr, da die gesetzlich vorgegebene Mindeststärke von 2 Mitgliedern gemäß § 56 Abs. 1 Satz 2 GO NRW nach dem Fraktionsaustritt von Herrn Müller nicht mehr erfüllt wird. In analoger Anwendung des § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW hat der Rat im Fall der Auflösung einer Fraktion, die beratenden Mitgliedschaften durch Beschluss aufzuheben. Bis dahin bleiben die vom Rat bestellten Ausschussmitglieder noch im Amt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Wegfall
von 30,00 € Sitzungsgeld zzgl. 2,56 €
Fahrtkostenpauschale pro sachkundigen Bürger je Ausschuss- und
Fraktionssitzung.
Alternativen:
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