im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen
1. Beschluss über Stellungnahmen
2. Beschluss über Änderungen
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
1. Beschluss über
Stellungnahmen
Der Rat der Stadt
stimmt der Behandlung der Stellungnahmen nach
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), gemäß Anlage 1
zur vorliegenden Vorlage zu.
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem
Bebauungsplan‑Entwurf 6. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 51 BD während der öffentlichen Auslegung
abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden
Vorlage.
2. Beschluss über
Änderungen
Der Rat der Stadt
beschließt die Änderung der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans
Nr. 51 BD, Meerbusch-Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf
den Steinen in grüner Farbe.
Es handelt sich insbesondere um:
-
Ergänzung eines Hinweises in den textlichen
Festsetzungen zum Anlagenschutzbereich von Flugsicherungseinrichtungen
3.
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung
und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD, Meerbusch‑Büderich,
im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen,
gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)
in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015
(GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom
20. Dezember 2016,
für ein Gebiet, das im Osten von der Düsseldorfer
Straße, im Norden von der Straße „Auf den Steinen“, im Südosten von
der Straße „In der Meer“, im Nordwesten durch das Flurstück 152
(„Auf den Steinen 5“), im Südwesten durch das Flurstück 147
(„In der Meer 3“) begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung
des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in
der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes tritt der Bebauungsplan Nr. 51 BD, soweit er von der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans überlagert wird, teilweise außer Kraft.
Sachverhalt:
Der Entwurf der
6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD hat
einschließlich der Entwurfsbegründung sowie den wesentlichen vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen vom 24. Oktober 2016
bis einschließlich zum 24. November 2016 gemäß
§ 13 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB
öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
21. Oktober 2016 über die öffentliche Entwurfsauslegung
benachrichtigt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte parallel zur öffentlichen
Entwurfsauslegung.
Aus der Öffentlichkeit
wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Seitens der
beteiligten Behörden wurden Stellungnahmen und ergänzende Hinweise zur
Wasserwirtschaft, zum Luftverkehr, zu Denkmalangelegenheiten und zu
Sichtdreiecken abgegeben. Deren Behandlung ist der Anlage 2 zu dieser
Vorlage zu entnehmen.
Die textlichen
Festsetzungen zum Bebauungsplan werden um einen Hinweis zum
Anlagenschutzbereich von Flugsicherungseinrichtungen ergänzt. Die Grundzüge der
Planung werden dadurch nicht berührt, eine erneute Offenlage des Bebauungsplans
ist nicht erforderlich.
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften hat nunmehr die während der öffentlichen Auslegung
abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen seiner
Vorberatung dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung unter Abwägung der
privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zu empfehlen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen
Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
keine