Betreff
6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD, Meerbusch-Büderich,
im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen
1. Beschluss über Stellungnahmen
2. Beschluss über Änderungen
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage
FB4/0542/2016
Aktenzeichen
4.61-26-03/51BD-6.Ä+E
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

 

1.  Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan‑Entwurf 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.

 

 

2.  Beschluss über Änderungen

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD, Meerbusch-Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen in grüner Farbe.

 

                Es handelt sich insbesondere um:

-       Ergänzung eines Hinweises in den textlichen Festsetzungen zum Anlagenschutzbereich von Flugsicherungseinrichtungen

 

 

3.  Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD, Meerbusch‑Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom 20. Dezember 2016,

für ein Gebiet, das im Osten von der Düsseldorfer Straße, im Norden von der Straße „Auf den Steinen“, im Südosten von der Straße „In der Meer“, im Nordwesten durch das Flurstück 152 („Auf den Steinen 5“), im Südwesten durch das Flurstück 147 („In der Meer 3“) begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB in der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD.

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes tritt der Bebauungsplan Nr. 51 BD, soweit er von der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans überlagert wird, teilweise außer Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 51 BD hat einschließlich der Entwurfsbegründung sowie den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen vom 24. Oktober 2016 bis einschließlich zum 24. November 2016 gemäß § 13 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.

 


Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Oktober 2016 über die öffentliche Entwurfsauslegung benachrichtigt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte parallel zur öffentlichen Entwurfsauslegung.

 

Aus der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen vorgebracht.

 

Seitens der beteiligten Behörden wurden Stellungnahmen und ergänzende Hinweise zur Wasserwirtschaft, zum Luftverkehr, zu Denkmalangelegenheiten und zu Sichtdreiecken abgegeben. Deren Behandlung ist der Anlage 2 zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan werden um einen Hinweis zum Anlagenschutzbereich von Flugsicherungseinrichtungen ergänzt. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt, eine erneute Offenlage des Bebauungsplans ist nicht erforderlich.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat nunmehr die während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zu empfehlen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine