Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt hat am 28.04.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl für einen Teilbereich des
Bebauungsplanes beschlossen.
Der
Bebauungsplan Nr. 82 ist im Jahr 2015 rechtskräftig geworden. Ziel des
Bebauungsplanes ist es, insbesondere für die städtischen Flächen entlang der
Moerser Straße nach Aufgabe und Verlagerung des städtischen Bauhofes eine der
Lage angemessene, städtebauliche Nutzung zu ermöglichen.
Die
städtischen Grundstücke sollten nach Rechtskraft des Bebauungsplans im Rahmen
eines Bieterverfahrens an einen Investor veräußert werden. Da in einem ersten
Bieterverfahren kein Käufer gefunden werden konnte, wurde 2016 ein zweites
Bieterverfahren mit veränderten städtebaulichen Rahmenbedingungen aber unter
Beibehaltung der grundsätzlichen, konzeptionellen Entwicklungsziele
durchgeführt.
Das
städtebauliche Konzept des Erstplatzierten im Vergabeverfahren ist nun
Grundlage für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82.
Der
Entwurf schließt mit einer durchgehenden Bebauung die Raumkante zur Moerser
Straße. In den Baukörpern sollen öffentlich geförderte Mietwohnungen realisiert
werden. Auf den angrenzenden Grundstücken ist eine Bebauung mit fünf solitären
Gebäuden, in denen Eigentumswohnungen sowie freifinanzierte Mietwohnungen
entstehen werden, geplant.
Die
architektonischen Qualitäten der für Eigentums- und freifinanzierte Wohnungen
vorgesehenen Gebäude sollen sich auch in den Gebäuden des öffentlich
geförderten Wohnungsbaus widerspiegeln.
Die verkehrliche Erschließung des neuen Baugebietes erfolgt weiterhin über die Moerser Straße und die neue Straße „Auf dem Brühl“. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche innerhalb des Plangebietes sollen 8 öffentliche Parkplätze realisiert werden, dazu wird die öffentliche Verkehrsfläche im Einmündungsbereich aufgeweitet. Die erforderlichen privaten Stellplätze sollen vollständig unterirdisch in Tiefgaragen untergebracht werden, so dass die Freiflächen den zukünftigen Bewohnern ohne Einschränkungen zu Aufenthalts- und Erholungszwecken zur Verfügung stehen.
Aufgrund
des noch nicht lange zurückliegenden Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr.
82 wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4
(1) BauGB abgesehen. Der städtebaulich-architektonische Entwurf ist zudem in
der Zeit vom 11. bis 13.01.2017 und am
21.01.2017 ausgestellt worden und konnte mit Vertretern der Verwaltung
diskutiert werden.
Die
Bebauungsplanänderung mit Begründung und umweltrelevanten Informationen soll
nun offengelegt werden.
Die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4 a (2) BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Entwurfsauslegung.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine