Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, mit Wirkung vom 1. Januar 2017 die Aufgabenbereiche Baubetriebshof, Grünflächen, Sportanlagen und Friedhöfe sowie technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement und Angelegenheiten des Denkmalschutzes dem Techn. Beigeordneten zuzuordnen.
Sachverhalt:
Gem. § 73 Abs. 1 GO NW kann der Rat im
Einvernehmen mit der Bürgermeisterin die Geschäftskreise der Beigeordneten
festlegen. Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat den
Geschäftskreis der Beigeordneten mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der
Ratsmitglieder festlegen. Soweit der Rat von der Kann-Vorschrift keinen
Gebrauch macht, legt die Bürgermeisterin die Geschäftskreise der Beigeordneten
fest.
Herr Beigeordneter Dr. Just Gérard wird mit Ablauf des 31.12.2016 aus dem aktiven Dienst der Stadt Meerbusch ausscheiden. Zu seinem Geschäftsbereich gehört der SB 11 mit den Aufgabenbereichen Baubetriebshof, Grünflächen, Sportanlagen und Friedhöfe, der SB 9 mit den Aufgabenbereichen technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement sowie Angelegenheiten des Denkmalschutzes.
Aufgrund der fachlichen Schnittstellen zu den übrigen Aufgaben der techn. Verwaltung empfiehlt die Unterzeichnerin, die vorgenannten Aufgabenbereiche mit Wirkung vom 1. Januar 2017 dem Techn. Beigeordneten Michael Assenmacher zuzuordnen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
./.