Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, Frau Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage als Vertretung für Herrn Technischen Beigeordneten
Assenmacher als Mitglied in die Mitgliederversammlung des Bauverein Meerbusch
eG zu entsenden.
Sachverhalt:
Die Stadt Meerbusch ist mit insgesamt 495 Anteilen à 150 € am Bauverein Meerbusch eG beteiligt. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen der Satzung. Sie ist als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt und darf nur Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. KStG betreiben.
In der Mitgliederversammlung wird das Stimmrecht von juristischen Personen nach § 30 der Satzung durch ihren gesetzlichen Vertreter wahrgenommen. Dieser kann eine Stimmvollmacht erteilen.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung umfassen neben der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder insbesondere die Beschlussfassung zum Lagebericht und die Feststellung des Jahresabschlusses.
Bislang war als Vertreter für Herrn Technischen Beigeordneten
Assenmacher Herr Beigeordneter Dr. Gérard benannt. Auf Grund
des Ausscheidens von Herrn Beigeordneten Dr. Gérard zum 31.12.2016 soll
die Unterzeichnerin die Vertretung
übernehmen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
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