Beschlussvorschlag:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:
1.1 Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den beiliegenden Bericht des durch das Rechnungsprüfungsamt beauftragten Wirtschaftsprüfers zu eigen.
1.2 Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den von
der Stadt Meerbusch aufgestellten Gesamtabschluss – bestehend aus Gesamtbilanz,
Gesamtergebnisrechnung sowie Gesamtanhang – und den Gesamtlagebericht für das
Haushaltsjahr 2015 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und
Gesamtlagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von
Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Stadt.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine
Gesamtabschlussprüfung nach § 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Gesamtlagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt einschließlich der
verselbständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die
Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse
der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereich, der
Abgrenzung des Konsolidierungskreises und der wesentlichen Einschätzungen der
Bürgermeisterin de Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss
ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für
seine Beurteilung bildet.
Seine Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach seiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Gesamtentwicklung zutreffend dar.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer am 16. 11. 2016 aufgestellten und von der Bürgermeisterin am 16. 11. 2016 bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. 12. 2015 gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu bestätigen.
Der Gesamtabschluss weist folgende Werte aus:
Gesamtbilanzsumme
Aktiva |
Passiva |
635.453.824,21
€ |
635.453.824,21
€ |
Gesamtergebnisrechnung
Gesamterträge |
Gesamtaufwendungen |
Gesamtüberschuss |
Anderen Gesellschaften zuzurechnendes
Ergebnis |
Gesamtbilanzverlust |
179.283.897,00
€ |
177.910.847,08
€ |
1.373.049,92
€ |
-2.050.812,80
€ |
-677.762,88
€ |
3. Den Mitgliedern des Rates empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt:
Gemäß § 116 GO NRW hat die Stadt Meerbusch neben dem Jahresabschluss auch einen Gesamtabschluss zu erstellen, in den der eigene Abschluss sowie die Abschlüsse der verbundenen Unternehmen – hier die wbm Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH – einfließen.
Das vom Landtag NRW am 26. 06. 2015 beschlossene „Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunaler Vorschriften“ ermöglicht es, dass, wenn für das Haushaltsjahr 2010 ein vom Rat der Stadt bestätigter Gesamtabschluss vorliegt, die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 in den von der Bürgermeisterin bestätigen Fassungen bei der Anzeige des Gesamtabschlusses 2015 an die Aufsichtsbehörde als Anlage beizufügen. Durch dieses vereinfachte Verfahren ist eine Einzelprüfung dieser Abschlüsse nicht erforderlich. Auch entfällt die Bestätigung durch den Rat und die Entlastung der Bürgermeisterin.
Da der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 29. 10. 2015 den Gesamtabschluss 2010 bestätigt hat, konnte für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 das vereinfachte Verfahren angewandt werden.
Nach § 116 Abs. 6 GO NRW ist dieser Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung abgibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Gesamtlage der Gemeinde erwecken. Für die Durchführung der Prüfung gilt § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW entsprechend.
Mit der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31. 12. 2015 hat das Rechnungsprüfungsamt mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses einen externen Wirtschaftsprüfer beauftragt. Dieser hat die Prüfung im November 2016 durchgeführt.
Insgesamt kommt der Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche entsprechendes Bild wiedergibt. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Gesamtentwicklung zutreffend dar.
Aufgrund dieses Ergebnisses ist von dem Wirtschaftsprüfer ein Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt worden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: keine
Alternativen:
Keine