Betreff
Projektaufruf StadtUmland.NRW
Weitere Vorgehensweise
Vorlage
FB4/0528/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der zweiten Projektphase ein Zukunftskonzept auf Grundlage der

Projektskizze zum Stadtumlandverbund RegioNetzWerk (Anlage zur vorliegenden Vorlage) zu erarbeiten.

 

 


Sachverhalt:

 

1. Projektaufruf StadtUmland.NRW

Das Land NRW hat im Sommer dieses Jahres Großstädte und ihre Nachbarkommunen zur Einreichung von Projektskizzen im Rahmen der Initiative „StadtUmland.NRW“ aufgefordert. Grundgedanke ist die Förderung von Zukunftskonzepten zur interkommunalen Kooperation, die sich konkret mit Fragen der Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung sowie Fragen der Mobilität und neuer Infrastruktur auseinandersetzen. Innovative und nachhaltige Lösungsansätze zur interkommunalen Kooperation, die sich mit den spezifischen und aktuellen Herausforderungen und Potenzialen der jeweiligen Kooperationspartner beschäftigen, stehen dabei im Fokus des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als Initiator (siehe Drucksache Nr. 16-0889).

Dem Aufruf waren 13 Stadtumlandverbünde, bestehend aus insgesamt 91 Kommunen und elf Kreisen, gefolgt. Aus diesen Bewerbungen hat eine fachübergreifende Jury acht Verbünde ausgewählt. Die Stadt Meerbusch hat sich mit den Städten Düsseldorf, Krefeld, Duisburg und Ratingen und dem Kreis Mettmann mit einem Projektvorschlag unter dem Namen Stadtumlandverbund RegioNetzWerk erfolgreich beworben.

Weitere Informationen unter: http://www.stadtumland-nrw.de/

 

2. Stadtumlandverbund RegioNetzWerk

 

Das neu gebildete RegioNetzWerk hat sich zum Ziel gesetzt, die aktuellen Herausforderungen mit einem gemeinsam entwickelten Verständnis zur Siedlungsentwicklung zu bewältigen sowie vorbildhafte und zukunftsfähige Lösungen unter dem Leitbild „Intelligenter Siedlungsbau trifft nachhaltige Mobilität“ zu entwickeln.

Die fünf Städte und der Kreis mit unterschiedlichen Größen und Strukturen sowie mit unterschiedlichen, städtebaulichen Herausforderungen, entwickeln Flächen mit gemeinsamen städtebaulichen Qualitätskriterien, die lokal angepasst werden und verbinden dies mit innovativen Mobilitätsangeboten. So soll einerseits eine nachhaltige Wohnflächenentwicklung ein angemessenes und vielfältiges Angebot an Bauland in der Region sicherstellen, dabei werden auch die Möglichkeiten für neue Arbeitsplätze in den Blick genommen. Andererseits sollen vernetzte Mobilitätsangebote zu einer umweltgerechten und gesunden Siedlungsentwicklung beitragen. Es gilt, vorhandene Flächenpotenziale entlang der bereits existierenden Schienenverbindungen für die Siedlungsentwicklung optimal zu nutzen und diese Potenziale durch eine Stärkung des Umweltverbundes noch weiter auszubauen. Die intelligente Vernetzung von verschiedenen Mobilitätsträgern und -angeboten sowohl auf regionaler als auch auf städtischer und Quartiersebene, steigert letztendlich die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Attraktivität der neuen Wohnbauflächen.

Die Stadt Meerbusch bringt sich mit der Flächenentwicklung Kamper Weg und der Aufwertung der K-Bahnstrecke in den Stadtumlandverbund ein. Damit werden die einzelnen Maßnahmen unmittelbar in einen regionalen Kontext und gegenüber dem Land in Zusammenhang mit den Herausforderungen der demographischen und der Siedlungsentwicklung gesetzt.

 

 

3. Zukunftskonzept

In einer ersten Phase konnten die Stadtumlandverbünde ihre Konzeptidee in einem Exposé (siehe Anlagen) darstellen und sich damit für eine Weiterqualifizierung für die Phase 2 bewerben.

In der zweiten Phase sollen jetzt die von dem Auswahlgremium ausgewählten Exposés bzw. Projektskizzen konkretisiert und schrittweise in umsetzungsfähige Zukunftskonzepte übersetzt werden. Die jeweiligen Verbünde können mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums in Höhe von je 200.000 € ihre Konzeptideen weiter ausarbeiten. Die ausgearbeiteten Zukunftskonzepte müssen bis April 2017 eingereicht werden. Im Sommer 2017 werden die besten Zukunftskonzepte ausgezeichnet. Das MBWSV benennt dann auf Empfehlung des Auswahlgremiums einen oder mehrere Sieger des Verfahrens, denen eine bevorzugte Behandlung bei der Vergabe von Fördermitteln zugesagt wird.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

Keine