Weitere Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der zweiten Projektphase
ein Zukunftskonzept auf Grundlage der
Projektskizze zum Stadtumlandverbund RegioNetzWerk (Anlage zur vorliegenden Vorlage) zu erarbeiten.
Sachverhalt:
1.
Projektaufruf StadtUmland.NRW
Das
Land NRW hat im Sommer dieses Jahres Großstädte und ihre Nachbarkommunen zur
Einreichung von Projektskizzen im Rahmen der Initiative „StadtUmland.NRW“
aufgefordert. Grundgedanke ist die Förderung von Zukunftskonzepten zur
interkommunalen Kooperation, die sich konkret mit Fragen der Bevölkerungs- und
Siedlungsentwicklung sowie Fragen der Mobilität und neuer Infrastruktur
auseinandersetzen. Innovative und nachhaltige Lösungsansätze zur
interkommunalen Kooperation, die sich mit den spezifischen und aktuellen
Herausforderungen und Potenzialen der jeweiligen Kooperationspartner
beschäftigen, stehen dabei im Fokus des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als Initiator
(siehe Drucksache Nr. 16-0889).
Dem
Aufruf waren 13 Stadtumlandverbünde, bestehend aus insgesamt 91 Kommunen und
elf Kreisen, gefolgt. Aus diesen Bewerbungen hat eine fachübergreifende Jury
acht Verbünde ausgewählt. Die Stadt Meerbusch hat sich mit den Städten
Düsseldorf, Krefeld, Duisburg und Ratingen und dem Kreis Mettmann mit einem Projektvorschlag
unter dem Namen Stadtumlandverbund RegioNetzWerk erfolgreich beworben.
Weitere
Informationen unter: http://www.stadtumland-nrw.de/
2.
Stadtumlandverbund RegioNetzWerk
Das
neu gebildete RegioNetzWerk hat sich zum Ziel gesetzt, die aktuellen
Herausforderungen mit einem gemeinsam entwickelten Verständnis zur
Siedlungsentwicklung zu bewältigen sowie vorbildhafte und zukunftsfähige
Lösungen unter dem Leitbild „Intelligenter Siedlungsbau trifft nachhaltige
Mobilität“ zu entwickeln.
Die
fünf Städte und der Kreis mit unterschiedlichen Größen und Strukturen sowie mit
unterschiedlichen, städtebaulichen Herausforderungen, entwickeln Flächen mit
gemeinsamen städtebaulichen Qualitätskriterien, die lokal angepasst werden und
verbinden dies mit innovativen Mobilitätsangeboten. So soll einerseits eine
nachhaltige Wohnflächenentwicklung ein angemessenes und vielfältiges Angebot an
Bauland in der Region sicherstellen, dabei werden auch die Möglichkeiten für
neue Arbeitsplätze in den Blick genommen. Andererseits sollen vernetzte
Mobilitätsangebote zu einer umweltgerechten und gesunden Siedlungsentwicklung
beitragen. Es gilt, vorhandene Flächenpotenziale entlang der bereits
existierenden Schienenverbindungen für die Siedlungsentwicklung optimal zu
nutzen und diese Potenziale durch eine Stärkung des Umweltverbundes noch weiter
auszubauen. Die intelligente Vernetzung von verschiedenen Mobilitätsträgern und
-angeboten sowohl auf regionaler als auch auf städtischer und Quartiersebene,
steigert letztendlich die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner sowie
die Attraktivität der neuen Wohnbauflächen.
Die Stadt Meerbusch bringt sich mit der Flächenentwicklung
Kamper Weg und der Aufwertung der K-Bahnstrecke in den Stadtumlandverbund ein.
Damit werden die einzelnen Maßnahmen unmittelbar in einen regionalen Kontext
und gegenüber dem Land in Zusammenhang mit den Herausforderungen der
demographischen und der Siedlungsentwicklung gesetzt.
3.
Zukunftskonzept
In
einer ersten Phase konnten die Stadtumlandverbünde ihre Konzeptidee in einem
Exposé (siehe Anlagen) darstellen und sich damit für eine Weiterqualifizierung
für die Phase 2 bewerben.
In der zweiten Phase sollen jetzt die von dem Auswahlgremium
ausgewählten Exposés bzw. Projektskizzen konkretisiert und schrittweise in
umsetzungsfähige Zukunftskonzepte übersetzt werden. Die jeweiligen Verbünde
können mit finanzieller Unterstützung des Ministeriums in Höhe von je 200.000 €
ihre Konzeptideen weiter ausarbeiten. Die ausgearbeiteten Zukunftskonzepte
müssen bis April 2017 eingereicht werden. Im Sommer 2017 werden die besten
Zukunftskonzepte ausgezeichnet. Das MBWSV benennt dann auf Empfehlung des
Auswahlgremiums einen oder mehrere Sieger des Verfahrens, denen eine bevorzugte
Behandlung bei der Vergabe von Fördermitteln zugesagt wird.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
Keine