Betreff
Erstellung eines Wirtschaftswegekonzeptes - Antrag CDU / Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.11.2014
Vorlage
FB5/0527/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Sperrvermerk in Höhe von 15.000 € beim Produkt 130.551.010, PSP-Element 52420000 für die Erstellung eines extern zu beauftragenden Wirtschaftswegekonzeptes aufzuheben.

 

2. Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung anhand der im Sachverhalt näher erläuterten Kriterien und Randbedingungen, eine anteilig externe Vergabe zur Erstellung eines städtischen Wirtschaftswegekonzeptes durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Zu 1.: Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 bei den Beratungen für den Haushalt 2016 bei dem unter dem Teilpunkt „Finanzierung“ genannten PSP-Element den Haushaltsansatz von 35.000 € mit einem Sperrvermerk in Höhe von 15.000 € versehen. Dieser Sperrvermerk ist formell aufzuheben, damit die für die Erarbeitung des Konzeptes erforderlichen Ingenieurleistungen ausgeschrieben und ausgeführt werden können.

 

Zu 2.: Die o.g. Fraktionen haben zur Einbringung des Haushaltes 2016 beantragt, seitens der Verwaltung die Erarbeitung eines umfassenden Wirtschaftswegekonzeptes durch eine externe Ingenieurgesellschaft zu beauftragen.

 

Das vorgesehene Wirtschaftswegekonzept soll auf Grundlage der folgenden Teilaspekte erarbeitet werden:

 

1. Bestandsaufnahme auf Grundlage einer Zustandserfassung und –bewertung des städtischen Wirtschaftswegenetzes.

 

2. Ermittlung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs an Wirtschaftswegen

 

3. Entwicklung einer Netzhierarchie, Ableitung von erforderlichen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie Erarbeitung einer Priorisierung hinsichtlich der erforderlichen Sanierungs- und Baumaßnahmen unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Stadtentwicklungs-, Klimaschutz-, Abwasserbeseitigungs-, Straßenunterhaltungs- und Radwegekonzeptes.

 

4. Abgleich mit den Belangen der Landwirtschaft und weiterer Interessensgruppen.

 

5. Darstellung der Eigentumsverhältnisse (städtisch, privat)

 

6. Erarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung der städtischen Beitragssatzung über die Erhebung von Beiträgen nach §8 KAG (Kommunal- und Abgabengesetz), um die Erhebung von Ausbaubeiträgen bei Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Wirtschaftswegen zu ermöglichen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte dieses Projekt durch einen noch zu gründenden Arbeitskreis „Wirtschaftswege“, ähnlich dem Arbeitskreis „Radverkehr“ mit einem vergleichbaren Teilnehmerkreis der jetzigen Wirtschaftswegebaukommission begleitet werden und die hierbei erarbeiteten Ergebnisse bzgl. eines haushaltsrelevanten Bauprogrammes, das sich über mehrere Jahre erstreckt, dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung vorgelegt werden.

 

Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang die extern zu beauftragende Ingenieurgesellschaft hinsichtlich dem erforderlichem Kartenmaterial und weiterer Datengrundlagen unterstützen. Diese liegen aufgrund der im Rahmen des NKF (Neues kommunales Finanzmanagement) im Jahr 2003 erstmalig erfolgten Erfassung und Vermögensbewertung der Wirtschaftswege größtenteils vor. Die Eigentumsverhältnisse und Kartenmaterial sind ebenso in einem digital verwendbaren Datenformat vorhanden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Ingenieurhonorar von geschätzt 35.000 € zur Erstellung des Wirtschaftswegekonzeptes einschließlich der Erfassung des Erhaltungszustandes der betroffenen Wirtschaftswege.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter dem Produkt 5242 0000 – Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens – stehen die erforderlichen Mittel bereit. 15.000 € hiervon unterliegen einer haushaltsrechtlichen Sperre, die zunächst durch den BUA aufzuheben ist.

 


Alternativen:

 

Zu 1.: keine, da sonst die beabsichtigte externe Vergabe nicht durchgeführt werden kann.

 

Zu 2.: Fortführung der bisherigen Praxis der Durchführung einer Wirtschaftswegebaukommission mit Vertretern aus Politik und Verwaltung zur Identifizierung und Priorisierung von Sanierungsbaumaßnahmen an Wirtschaftswegen unter Verzicht auf eine externe Vergabe.

Ggf. Anpassung der städtischen Straßenbaubeitragssatzung in Bezug auf Wirtschaftswege mit eigenem Personal oder flankierender externer Rechtsberatung.