Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung von Entsorgungsaufgaben nach dem Elektronikgesetz an den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
FB1/0525/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1) zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Übertragung von Entsorgungsaufgaben nach dem Elektronikgesetz erneut abzuschliessen.

 


Sachverhalt:

 

Nach den Bestimmungen des Elektronikgesetzes sind die Hersteller von Elektronikgeräten verpflichtet, die Altgeräte einer Verwertung zuzuführen. Die Verpflichtung zur Einsammlung und Erfassung von Elektroaltgeräten liegt bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zur Weitergabe an die beauftragten Verwerter ist von ihnen eine Übergabestelle einzurichten.

 

Im Jahr 2005 wurde die erste öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Aufgabenübertragung für den Betrieb von Sammelstellen für Elektroaltgeräte zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden geschlossen (siehe Anlage 2).

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat zwei Sammelstellen, die an die Privatanlieferstation auf den Deponien Neuss-Grefrath und Grevenbroich-Neuenhausen angegliedert sind, eingerichtet und betrieben. Die für alle Parteien günstige Lösung, hat sich in der Vergangenheit bewährt.

 

Diese  Vereinbarung läuft zum 31.12.2016.aus. Da keine Verlängerungsoption besteht, ist es notwendig, eine neue Vereinbarung (siehe Anlage 1) abzuschließen. Sie soll zunächst bis zum 31.12.2021 gelten und eine automatische Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr enthalten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen:

keine