Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Hoterheideweg von Hausnr. 19 bis zum Ende der Sackgasse (Kirche) in eine Parkraumbewirtschaftungszone (Verkehrszeichen 314.1-40 „Beginn und Ende der Parkraumbewirtschaftungszone“) für 2 Stunden mit Parkscheibe (Zusatzzeichen 1040-32) auszuschildern.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vom Bau- und Umweltausschuss beschlossene Änderung umzusetzen.
Alternativen:
Keine erfolgversprechenden Lösungen oder Beibehaltung des Status Quo.
Sachverhalt:
Umliegende Gewerbetreibende sowie Anwohner im Bereich der Sackgasse beschweren sich zunehmend über die Parksitiuation auf dem Hoterheideweg westlich der Bahnlinie. Auf dem Hoterheideweg werden die öffentlichen nicht bewirtschafteten Parkplätze massiv u.a. durch Mitarbeiter, Kunden- und Lieferfahrzeuge der benachbarten Gewerbebetriebe in Anspruch genommen. Für Kunden der Ladenlokale vor Ort ist dadurch keine regelkonforme Parkmöglichkeit vorhanden.
Der einzige Lösungsansatz ist den o.g. Abschnitt des Hoterheideweges durch eine Parkraumbewirtschaftungszone für 2 Stunden auszuschildern. Eine Parkraumbewirtschaftungszone in Kombination mit Parkscheibe wird daher wegen des notwendigen erhöhten Parkdruckes empfohlen.
Gleichzeitig wird auf der östlichen Seite der Breitestraße nördlich der Parkraumbewirtschaftungszone ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Die Verwaltung hat nämlich bei mehreren Ortsbesichtigungen festgestellt, dass in diesem Bereich die Räumung des Bahnüberganges Hoterheide für den querenden Verkehr durch parkende Fahrzeuge behindert wird. Dies stellt nach Ansicht der Verwaltung eine erhebliche Verkehrsgefährdung dar.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Anlagen:
Anlage 1:Luftbild Hoterheide
Anlage 2: Hoterheideweg Parkraumbewirtschaftung
Anlage 3: Schreiben der Anlieger Hoterheideweg
In Vertretung
gez.
Michael Assenmacher
Technischer Beigeordneter