Betreff
Aufhebung der Parkscheibenregelung auf der Römerstraße und Umwandlung in ein absolutes Halteverbot
Vorlage
FB5/0524/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, auf der Römerstraße zwischen der Hausnummer 8 und 12 die derzeitigen Verkehrszeichen 314-10 und 314-20 (Parken Anfang und Ende) sowie die Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe 1 Stunde) der Straßenverkehrsordnung zu entfernen und gleichzeitig in dem Bereich das Parken zu untersagen durch absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283-10 und 283-20 der Straßenverkehrsordnung). Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Änderung des Bau- und Umweltausschuss umzusetzen.

 


Sachverhalt:

 

Die Römerstraße ist eine der Hauptverkehrsachsen von Neuss nach Meerbusch. In ihrem Verlauf befindet sich aus Fahrtrichtung Neuss in Fahrtrichtung Büderich, Deutsches Eck, linksseitig ein bislang in beide Fahrtrichtungen freigegebener Radweg, der in diesem Bereich insbesondere stark als Schulweg genutzt wird.

Bei Beobachtungen der Kreispolizeibehörde und eigenen Ortsbesichtigungen wurde festgestellt, dass insbesondere zur morgendlichen Rushhour, welche sich mit der Schulwegzeit überschneidet, aber auch über den gesamten Tag verteilt, Fahrzeuge aus Richtung Deutsches Eck in Richtung Neuss im Bereich der Häuser Römerstraße 8 – 12, verbunden mit entsprechenden Verkehrsgefährdungen für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr, den Radweg halbseitig  oder auch nur viertelseitig befahren. Die restliche Römerstraße ist, durch den zum Teil rückverlegten Radweg (Parkbuchten und Grünbepflanzung) diesbezüglich unproblematisch (die Anlagen geben die Situation heute und nach einer Umschilderung wieder).

 

Ursächlich für das kurzzeitige Befahren des Radweges, selbst Omnibusse wurden dabei beobachtet, ist die Parkregelung vor den o.g. Häusern. Im Rahmen des sich immer wieder aufbauenden Rückstaus und der für den Verkehrsfluss zu kleinen Parklücken vor den Häusern, entstehen immer wieder Engpässe durch wartende Fahrzeuge, welche dann neben den parkenden Pkw stehen oder nicht komplett in eine Lücke einscheren können.

 

Der einzige Lösungsansatz für das beschriebene Problem, ist die vorhandene Parkregelung aufzuheben und das Parken durch Haltverbote und entsprechende Ahndung bei Zuwiderhandlung zu verhindern.

 

Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes an dieser Stelle für den einseitigen Zweirichtungsradweg im vorhandenen Bestand eine StVO-konforme Regelung für den Radverkehr in Fahrtrichtung Deutsches Eck gefunden werden muss. Diese könnte insofern so ausgebildet werden, dass hier ein einseitiger Schutzstreifen angeordnet wird, aufgrund dessen das Parken an dieser Stelle zukünftig ohnehin aufgegeben werden müsste.

 

Des Weiteren wurde die Verwaltung bereits in der Vergangenheit mehrfach von der Abteilung Betrieb der Rheinbahn gebeten, die Parkbereiche an dieser Stelle aufzugeben, damit die Wartezeiten auf dem Linienweg der 830 reduziert werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Geringfügiger personeller Aufwand durch die Anpassung der Beschilderung.

 


Alternativen:

Im Sinne der  Aufrechterhaltung eines verkehrssicheren Zustandes keine sachgerechten.

Beibehaltung des heutigen Zustandes mit den bekannten Verkehrsbehinderungen.