Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, auf der Römerstraße zwischen der Hausnummer 8 und 12 die derzeitigen Verkehrszeichen 314-10 und 314-20 (Parken Anfang und Ende) sowie die Zusatzzeichen 1040-32 (Parkscheibe 1 Stunde) der Straßenverkehrsordnung zu entfernen und gleichzeitig in dem Bereich das Parken zu untersagen durch absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283-10 und 283-20 der Straßenverkehrsordnung). Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Änderung des Bau- und Umweltausschuss umzusetzen.
Sachverhalt:
Die Römerstraße ist eine der Hauptverkehrsachsen von Neuss nach
Meerbusch. In ihrem Verlauf befindet sich aus Fahrtrichtung Neuss in
Fahrtrichtung Büderich, Deutsches Eck, linksseitig ein bislang in beide
Fahrtrichtungen freigegebener Radweg, der in diesem Bereich insbesondere stark
als Schulweg genutzt wird.
Bei Beobachtungen der Kreispolizeibehörde und eigenen
Ortsbesichtigungen wurde festgestellt, dass insbesondere zur morgendlichen
Rushhour, welche sich mit der Schulwegzeit überschneidet, aber auch über den
gesamten Tag verteilt, Fahrzeuge aus Richtung Deutsches Eck in Richtung Neuss
im Bereich der Häuser Römerstraße 8 – 12, verbunden mit entsprechenden
Verkehrsgefährdungen für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr, den Radweg
halbseitig oder auch nur viertelseitig
befahren. Die restliche Römerstraße ist, durch den zum Teil rückverlegten
Radweg (Parkbuchten und Grünbepflanzung) diesbezüglich unproblematisch (die
Anlagen geben die Situation heute und nach einer Umschilderung wieder).
Ursächlich für das kurzzeitige Befahren des Radweges, selbst
Omnibusse wurden dabei beobachtet, ist die Parkregelung vor den o.g. Häusern.
Im Rahmen des sich immer wieder aufbauenden Rückstaus und der für den
Verkehrsfluss zu kleinen Parklücken vor den Häusern, entstehen immer wieder
Engpässe durch wartende Fahrzeuge, welche dann neben den parkenden Pkw stehen
oder nicht komplett in eine Lücke einscheren können.
Der einzige Lösungsansatz für das beschriebene Problem, ist die
vorhandene Parkregelung aufzuheben und das Parken durch Haltverbote und
entsprechende Ahndung bei Zuwiderhandlung zu verhindern.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen des in
Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes an dieser Stelle für den
einseitigen Zweirichtungsradweg im vorhandenen Bestand eine StVO-konforme
Regelung für den Radverkehr in Fahrtrichtung Deutsches Eck gefunden werden
muss. Diese könnte insofern so ausgebildet werden, dass hier ein einseitiger
Schutzstreifen angeordnet wird, aufgrund dessen das Parken an dieser Stelle
zukünftig ohnehin aufgegeben werden müsste.
Des Weiteren wurde die Verwaltung bereits in der Vergangenheit
mehrfach von der Abteilung Betrieb der Rheinbahn gebeten, die Parkbereiche an
dieser Stelle aufzugeben, damit die Wartezeiten auf dem Linienweg der 830
reduziert werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Geringfügiger
personeller Aufwand durch die Anpassung der Beschilderung.
Alternativen:
Im Sinne der
Aufrechterhaltung eines verkehrssicheren Zustandes keine sachgerechten.
Beibehaltung des heutigen Zustandes mit den bekannten Verkehrsbehinderungen.