Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Vorlage
FB2/0522/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport empfehlen dem Rat der Stadt Meerbusch, die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Tagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der anliegenden II. Änderungssatzung (Anlage1) zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Mit Wirkung vom 01. August 2012 trat die gemeinsame Beitragssatzung für alle gesetzlich geförderten Betreuungsangebote in Meerbusch in Kraft. Diese gilt für die Inanspruchnahme für Betreuungsleistungen in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule. Mit der Zusammenführung der Beitragssysteme sollte seinerzeit das Ziel erreicht werden, ein transparentes und für alle Betreuungsangebote systematisch einheitliches Beitragssystem zu gestalten. Dabei orientieren sich die Beiträge für alle Betreuungssysteme am jeweiligen Elterneinkommen, es gelten die gleichen Einkommensfreigrenzen sowie einheitliche Regelungen für die Geschwisterbefreiung. Diese Regelung hat sich bewährt und ist inzwischen gut etabliert.

 

Mit Wirkung vom 01. August 2015 wurden die seinerzeit festgelegten Beiträge dann erstmalig linear um 5% erhöht. Verwaltungsseitig ist eine nächste Anpassung um 5% turnusgemäß zum 01.08.2017 vorgesehen. Diese Anpassung ist im Haushaltsentwurf 2017 schon enthalten und es bedarf daher noch der Beschlussfassung der Satzung. Die Erläuterungen zur Tabelle und zum Sachverhalt waren Bestandteil der in der Sitzung am 14.09.2016 vorgeschlagenen „Alternative 2.“

 

Den Fachausschüssen wurde zuletzt seitens der Verwaltung Alternativen zur Erhöhung der Elternbeiträge vorgeschlagen. Die Beschlussfassung hierzu wurde vertagt, um in den Fraktionen die Vorschläge zu kommunizieren und interfraktionell zu diskutieren, mit dem Ziel, in den jeweiligen Haushaltssitzungen  einen mehrheitsfähigen Vorschlag vorlegen zu können.

 

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung die Fraktionsvorsitzenden für den 14.11.2016 eingeladen, um mögliche Anpassungen in den Elternbeitragstabellen zu erörtern. Über mögliche Ergebnisse wird in der Sitzung berichtet.

 

Eltern, die ihre Kinder zum 01.08.2017 in einer Kindertageseinrichtung anmelden, erhalten i. d. R. ab Januar 2017 die schriftlichen Zusagen für die Betreuungsplätze sowie die entsprechenden Betreuungsverträge zur Unterzeichnung. Die Entscheidung der Eltern, hinsichtlich des Betreuungsumfangs, orientiert sich einerseits am tatsächlichen Bedarf, wird aber in vielen Fällen auch auf der Grundlage der Höhe der anfallenden Beiträge getroffen – dies gilt insbesondere für die U3-Betreuungsplätze. Da alle Träger für eine verbindliche Planung die Betreuungsverträge zeitnah verbindlich schließen möchten, sollte zu diesem Zeitpunkt für die Eltern verlässlich klar sein, wie hoch der von ihnen zu zahlende Elternbeitrag ab 01.08.2017 sein wird.

 

Insofern sollte die Entscheidung über die Elternbeiträge im nächsten Kita bzw. Schuljahr noch in dieser Sitzung getroffen werden.

 

In der Beratungsvorlage der letzten Sitzung am 14.09.2016 wird die Entwicklung des steten Anstiegs der Entgelte als auch der Kindpauschalen ausführlich geschildert. Um auch den stetig ansteigenden Fehlbeträgen der städtischen Einrichtungen entgegen zu wirken, empfiehlt die Verwaltung eine lineare Erhöhung der Elternbeiträge um 5% (s. auch Alternative 2 aus der Beratungsvorlage FB2/0477/2016).

 

Neben der Änderung der Anlage zu § 4 der o. g. Satzung ist noch eine textliche Anpassung im § 6 der Elternbeitragssatzung vorzunehmen, da sich der gesetzliche Freistellungsanspruch für Kinder im letzten Kindergartenjahr gemäß § 23 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz auf 2 Jahre erweitert hat, soweit Kinder aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Auswirkungen auf den Bereich „Kindertageseinrichtungen“ (s. Anlage 6 aus der Beratungsvorlage FB2/0477/2016)

Ø Erwartete Einnahmen aus Elternbeitragen im Kita-Jahr: rd. 2.465.000 €

Ø Mögliche Einnahmen nach dem neuen Beitragssystem: rd. 2.589.000 €

Ø Mögliche jährliche Mehreinnahme: rd. 124.000 €

 

Bezogen auf eine Erhöhung zum 01.08.2017 beträgt die voraussichtliche Mehreinnahme im Jahr 2017 rd. 51.700 €

 

Auswirkungen auf den Bereich „Kindertagespflege“ (s. Anlage 12 aus der Beratungsvorlage FB2/0477/2016)

Ø Erwartete Einnahmen aus Elternbeiträgen im Jahr: rd. 458.000 €

Ø Mögliche Einnahme nach dem neuen Beitragssystem: rd. 481.000 €

Ø Mögliche jährliche Mehreinnahme: rd. 23.000 €.

 

Bezogen auf eine Erhöhung zum 01.08.2017 beträgt die voraussichtliche Mehreinnahme im Jahr 2017 rd. 9.600 €

 

 

Auswirkungen auf den Bereich der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (s. Anlage 16 aus der Beratungsvorlage FB2/0477/2016)

Ø Erwartete Einnahmen aus Elternbeiträgen im Schuljahr: rd. 738.000 €

Ø Mögliche Einnahme nach dem neuen Beitragssystem: rd. 774.500 €

Ø Mögliche jährliche Mehreinnahme: rd. 36.500 €.

 

Bezogen auf eine Erhöhung zum 01.08.2017 beträgt die voraussichtliche Mehreinnahme im Jahr 2017 rd. 15.200 €

 

Die Beträge sind nicht in der Veränderungsliste aufzuführen, da sie bereits im Haushaltsansatz 2017 berücksichtigt sind.

 


Alternativen:

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