Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport empfehlen dem Rat
der Stadt Meerbusch, die Änderung der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der
Tagespflege und in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der
anliegenden II. Änderungssatzung (Anlage1) zu beschließen.
Sachverhalt:
Mit
Wirkung vom 01. August 2012 trat die gemeinsame Beitragssatzung für alle
gesetzlich geförderten Betreuungsangebote in Meerbusch in Kraft. Diese gilt für
die Inanspruchnahme für Betreuungsleistungen in Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule. Mit der Zusammenführung der
Beitragssysteme sollte seinerzeit das Ziel erreicht werden, ein transparentes
und für alle Betreuungsangebote systematisch einheitliches Beitragssystem zu
gestalten. Dabei orientieren sich die Beiträge für alle Betreuungssysteme am
jeweiligen Elterneinkommen, es gelten die gleichen Einkommensfreigrenzen sowie
einheitliche Regelungen für die Geschwisterbefreiung. Diese Regelung hat sich
bewährt und ist inzwischen gut etabliert.
Mit Wirkung vom 01. August 2015 wurden die seinerzeit festgelegten Beiträge dann erstmalig linear um 5% erhöht. Verwaltungsseitig ist eine nächste Anpassung um 5% turnusgemäß zum 01.08.2017 vorgesehen. Diese Anpassung ist im Haushaltsentwurf 2017 schon enthalten und es bedarf daher noch der Beschlussfassung der Satzung. Die Erläuterungen zur Tabelle und zum Sachverhalt waren Bestandteil der in der Sitzung am 14.09.2016 vorgeschlagenen „Alternative 2.“
Den Fachausschüssen wurde zuletzt seitens der Verwaltung Alternativen zur Erhöhung der Elternbeiträge vorgeschlagen. Die Beschlussfassung hierzu wurde vertagt, um in den Fraktionen die Vorschläge zu kommunizieren und interfraktionell zu diskutieren, mit dem Ziel, in den jeweiligen Haushaltssitzungen einen mehrheitsfähigen Vorschlag vorlegen zu können.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung die Fraktionsvorsitzenden für den 14.11.2016 eingeladen, um mögliche Anpassungen in den Elternbeitragstabellen zu erörtern. Über mögliche Ergebnisse wird in der Sitzung berichtet.
Eltern, die ihre Kinder zum 01.08.2017 in einer Kindertageseinrichtung anmelden, erhalten i. d. R. ab Januar 2017 die schriftlichen Zusagen für die Betreuungsplätze sowie die entsprechenden Betreuungsverträge zur Unterzeichnung. Die Entscheidung der Eltern, hinsichtlich des Betreuungsumfangs, orientiert sich einerseits am tatsächlichen Bedarf, wird aber in vielen Fällen auch auf der Grundlage der Höhe der anfallenden Beiträge getroffen – dies gilt insbesondere für die U3-Betreuungsplätze. Da alle Träger für eine verbindliche Planung die Betreuungsverträge zeitnah verbindlich schließen möchten, sollte zu diesem Zeitpunkt für die Eltern verlässlich klar sein, wie hoch der von ihnen zu zahlende Elternbeitrag ab 01.08.2017 sein wird.
Insofern sollte die Entscheidung über die Elternbeiträge im nächsten Kita bzw. Schuljahr noch in dieser Sitzung getroffen werden.
In der Beratungsvorlage der letzten Sitzung am 14.09.2016 wird die Entwicklung des steten Anstiegs der Entgelte als auch der Kindpauschalen ausführlich geschildert. Um auch den stetig ansteigenden Fehlbeträgen der städtischen Einrichtungen entgegen zu wirken, empfiehlt die Verwaltung eine lineare Erhöhung der Elternbeiträge um 5% (s. auch Alternative 2 aus der Beratungsvorlage FB2/0477/2016).
Neben der Änderung der Anlage zu § 4 der o. g. Satzung ist noch eine textliche Anpassung im § 6 der Elternbeitragssatzung vorzunehmen, da sich der gesetzliche Freistellungsanspruch für Kinder im letzten Kindergartenjahr gemäß § 23 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz auf 2 Jahre erweitert hat, soweit Kinder aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Auswirkungen
auf den Bereich „Kindertageseinrichtungen“ (s. Anlage 6 aus der
Beratungsvorlage FB2/0477/2016)
Ø
Erwartete Einnahmen aus Elternbeitragen
im Kita-Jahr: rd. 2.465.000 €
Ø
Mögliche Einnahmen nach dem neuen
Beitragssystem: rd. 2.589.000 €
Ø Mögliche jährliche Mehreinnahme: rd. 124.000 €
Bezogen auf eine Erhöhung zum 01.08.2017 beträgt die
voraussichtliche Mehreinnahme im Jahr 2017 rd. 51.700 €
Auswirkungen
auf den Bereich „Kindertagespflege“ (s. Anlage 12 aus der Beratungsvorlage
FB2/0477/2016)
Ø
Erwartete Einnahmen aus Elternbeiträgen
im Jahr: rd. 458.000 €
Ø
Mögliche Einnahme nach dem neuen
Beitragssystem: rd. 481.000 €
Ø Mögliche jährliche Mehreinnahme: rd. 23.000 €.
Bezogen auf eine Erhöhung zum 01.08.2017 beträgt die
voraussichtliche Mehreinnahme im Jahr 2017 rd. 9.600 €
Auswirkungen
auf den Bereich der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (s. Anlage 16 aus
der Beratungsvorlage FB2/0477/2016)
Ø
Erwartete Einnahmen aus Elternbeiträgen
im Schuljahr: rd. 738.000 €
Ø
Mögliche Einnahme nach dem neuen
Beitragssystem: rd. 774.500 €
Ø Mögliche jährliche Mehreinnahme: rd. 36.500 €.
Bezogen auf eine Erhöhung zum 01.08.2017 beträgt die
voraussichtliche Mehreinnahme im Jahr 2017 rd. 15.200 €
Die Beträge sind nicht in der Veränderungsliste aufzuführen,
da sie bereits im Haushaltsansatz 2017 berücksichtigt sind.
Alternativen:
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