Betreff
L137 Grüne Welle Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Verkehrsversuches zur Optimierung des Verkehrsflusses im Bereich der Lichtsignalanlage Düsseldorfer Straße / Anton-Holtz-Straße
Vorlage
FB5/0509/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Status der Beschilderung vor Durchführung des Verkehrsversuches wieder herzustellen und die Anton-Holtz-Straße wieder für den Beidrichtungsverkehr freizugeben. Weitere Überlegungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der Anton-Holtz-Straße sollen im Rahmen der anstehenden Erstellung des Radverkehrskonzeptes erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat in den Sommerferien und ca. zwei Wochen danach die im Bau- und Umweltausschuss am 06.04.2016 (siehe TOP 6) beschlossene Durchführung eines Verkehrsversuches vor Ort umgesetzt, diese intensiv beobachtet und begleitet.

 

Im Ergebnis hat sich der Verkehrsfluss anhand der vor Ort durchgeführten Beobachtungen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung durch die Ausschaltung der betroffenen Lichtsignalanlage geringfügig verbessert. Einhergehend mit der Maßnahme haben die Verwaltung jedoch diverse Beschwerden, Anregungen und Verbesserungsvorschläge bzgl. dieser Maßnahme erreicht, die auf diverse, damit verbundene Nachteile hinweisen, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.

 

1. Einbahnstraße Anton-Holtz-Straße

 

Die getroffene Verkehrsregelung wurde vor Ort nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet, vermutlich zum einen aus Gewohnheit und nicht erfolgter Wahrnehmung der geänderten Beschilderung, zum anderen aber ggf. aufgrund der damit verbundenen Umwege, die massiv von den betroffenen Anliegerinnen und Anliegern kritisiert wurden. Erschwerend kommt an dieser Stelle die derzeitige Baustelle der WBM am Hohegrabenweg hinzu, die mit der dabei erforderlichen Einbahnstraßenregelung die angesprochene Umwegeproblematik verschärft.

 

 

2. Mehrverkehr in der Humboldtstraße

 

Durch die eingerichtete Einbahnstraßenregelung können die Anlieger der Humboldtstraße diese in FR Düsseldorfer Straße ohne Umwege nur noch über die Römerstraße verlassen, des Weiteren wird diese aufgrund der Einbahnstraße mehr von Anliegern der Anton-Holtz-Straße frequentiert, als das ohne Einbahnstraße der Fall wäre. Mit dem vorhandenen verkehrsberuhigten Bereich in der Humboldtstraße ist dieser Mehrverkehr zwar noch vertretbar, jedoch nicht unbedingt wünschenswert.

 

3. Gefahren für den querenden Fußgänger- und Radfahrerverkehr bei abgeschalteter LSA

 

Es wurde von Seiten der Anlieger bemängelt, dass eine Querung der Düsseldorfer Straße über die vorhandene Querungshilfe ohne Signalisierung sehr gefährlich ist. Neben der Einschätzung der Mitarbeiter der örtlichen Verkehrsbehörde, dass im Rahmen der auf der L137 vorhandenen Zeitlücken eine Querung sicher möglich ist, hat auch die Kreispolizeibehörde aufgrund der Einschaltung der Kommunalaufsicht die Situation vor Ort beobachtet. Deren Mitarbeiter konnten diesbezüglich auch keine gefährlichen Situationen feststellen. Vor diesem Hintergrund wird die durchgeführte Maßnahme in Bezug auf die Belange der Verkehrssicherheit weiterhin für möglich angesehen. Ggf. hätte hier die Busspur eingeengt werden müssen, so dass sich bei wartenden Bussen ausreichenden Sichtverhältnisse bei Querung der Düsseldorfer Straße ergeben. 

 

4. Gefährdung der parallel zur Düsseldorfer Straße verkehrenden Radfahrer

 

In Bezug auf die den einseitigen Zweirichtungsradweg parallel zur Düsseldorfer Straße über die Anton-Holtz-Straße querenden Radfahrer konnte keine über das vorhandene Maß hinausgehende Gefährdungserhöhung festgestellt werden. Im Rahmen der Aufstellung des Radverkehrskonzeptes sind in der Anton-Holtz-Straße weitergehende Maßnahmen zu prüfen, die die Nutzung für den Radverkehr verbessern. Zu untersuchen ist hier die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Umwandlung in eine Tempo-30-Zone unter Wegfall der Radverkehrsanlagen sowie alternativ die Einrichtung eines einseitigen Schutzstreifens von der Karl-Arnold-Straße in Fahrtrichtung Düsseldorfer Straße.

 

Zusammenfassend kann seitens der Verwaltung aufgrund der o.g. Nachteile weder eine Aufrechterhaltung der Einbahnstraßenregelung noch die dauerhafte Abschaltung der Lichtsignalanlage empfohlen werden. Die hierdurch erzeugten Negativeffekte im Umfeld überwiegen gegenüber den von einer geringfügigen und zudem nicht konkret messbaren Verbesserung des Verkehrsflusses ausgehenden Vorteilen. Zur Stärkung des Einzelhandelsstandortes Deutsches Eck und zur Verbesserung der kurzen fußläufigen Wege über die vorhandene LSA in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau sollte diese weiterhin in Betrieb bleiben.

 

Ergänzend hierzu wird zur Zielerreichung ursprünglichen Intention verwaltungsseitig geprüft, ob eine Abschaltung der im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplanes 289 Düsseldorfer Straße 77, Vitalzentrum und des zugehörigen Erschließungsvertrages erstellten Ampelanlage aus rechtlicher Sicht und aus Aspekten der Verkehrssicherheit möglich bzw. denkbar wäre. Hierzu wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen berichten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine, außer dem bis dato entstandenen eigenen Personalaufwand bei der Begleitung und Umsetzung der Maßnahme

 


Alternativen:

 

Keine sachgerechten bzw. aus Aspekten der Verkehrssicherheit vertretbare.

Zur Zeit erfolgt eine Prüfung zur Veränderung der Signalanlage am Stichweg zu Teepack und zum Vitalzentrum.