Betreff
Kanalsanierungen städtische Hochbauten
Vorlage
SIM/0148/2016
Aktenzeichen
SIM - 2611
Art
Informationsvorlage

Der Gesetzgeber hat im November 2013 durch eine Änderung des Landeswassergesetzes Gebäudeeigentümer von Objekten in Wasserschutzzonen stärker zur Selbstüberwachung verpflichtet. Der Betrieb, die Überwachung durch den Eigentümer, die Qualität der Überwachung, Sanierungsnotwendigkeiten und der Sanierungszeitpunkt wurden für Schmutz- und Mischwasserleitungen neu definiert.

 

Nach dieser Gesetzesänderung mussten Schmutz- und Mischwasserleitungen von Gebäuden in Wasserschutzzonen, die vor dem 01. Januar 1965 errichtet worden sind, bis zum 31.12.2015 geprüft werden. Hiervon sind selbstverständlich auch die städtischen Gebäude betroffen. Alle anderen Grundkanäle sind bis spätestens 31. Dezember 2020 zu prüfen. Die Wasserschutzzonen 3a und 3b von Lank, in denen eine Kanaluntersuchung ggfs. mit Sanierung zu erfolgen hat, erstrecken sich in Meerbusch über die Ortsteile Strümp, Osterath, Lank-Latum, Ossum-Bösinghoven und Ilverich.

 

Die Verwaltung hat die Prüfung der Abwasserleitungen im Jahre 2014 begonnen und in den Sommerferien 2015 abgeschlossen. Inspiziert wurden die Kanäle von der Firma Kanal-Control-Plus-Clean, die über die entsprechende Qualifikation verfügt. Die Firma Kanal-Control-Plus-Clean fertigte über die Untersuchungen für jedes Gebäude eine umfassende Schadensdokumentation an.

 

Eine Aufstellung der bisher von der Verwaltung untersuchten Gebäude ist in der Anlage beigefügt.

 

An den bisher untersuchten Gebäuden wurden erhebliche Mängel in den Abwasserleitungen festgestellt. Diese gliedern sich entsprechend dem Bildreferenzkatalog des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW in folgende Kategorien:

 

A – Kurzfristiger Handlungsbedarf, z.B. bei Kanalbruch oder –einsturz

B – Mittelfristiger Handlungsbedarf, z.B. Rissbildung, Wurzeleinwuchs

C – Bagatellschäden, z.B. Oberflächenschäden des Rohres, in der Regel kein Handlungsbedarf vor der Wiederholungsprüfung in 30 Jahren

 

Aufgrund des erheblichen Schadensbildes hat die Verwaltung das Kanal- und Tiefbaubüro Ingenieurbüro Wegewitz, Mülheim, mit der Ausarbeitung von Sanierungskonzepten zunächst für die Liegenschaften in den Wasserschutzzonen mit Baujahr vor dem 01. Januar 1965 beauftragt. Das Ingenieurbüro hat eine Kostenschätzung auf Basis der Voruntersuchungen und ergänzender eigenen Untersuchungen erstellt. Diese beläuft sich derzeit auf einen Sanierungsaufwand von rd. 1,3 Mio €. In den Haushaltsplänen der Stadt Meerbusch sind bisher Untersuchungs- und Sanierungskosten in Höhe von rd. 611.500 € eingestellt worden. Die Detailausarbeitungen der Sanierungskonzepte liegen mittlerweile für die Gebäude Asylunterkunft Fröbelstraße 4 (ehemalige Barbara-Gerretz-Schule), Hochstr. 12-16 (VHS), Feuerwehr Hochstraße, Pastor-Jacobs-Schule und Turnhalle Hauptstraße Lank vor. In diesen Konzepten werden die Sanierungsarbeiten im Detail (offene Bauweise, Sanierung mit Inlinern oder Manschetten) entsprechend den örtlichen Möglichkeiten aufgezeigt. Für diese Gebäudegruppe belaufen sich die Kosten entsprechend der Kostenberechnung auf insgesamt rd. 323.000 € einschl. Mehrwertsteuer. Diese Maßnahme soll aus dem laufenden Haushalt 2016 realisiert werden.

 

Die NRW-Bank bezuschusst derzeit Kanalsanierungsmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung“ mit bis zu 50 % der Kosten. Ein entsprechender Förderungsantrag wurde bei der NRW-Bank gestellt. Mit der Ausschreibung der Maßnahmen kann erst nach Bewilligung der Zuschussgelder begonnen werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die nach Landeswassergesetz notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den städtischen Abwasserkanälen planerisch in den kommenden Jahren weiter zu detaillieren und sukzessive fortzusetzen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wurden daher auch für die Folgejahre ab 2017 Haushaltsmittel wie folgt beantragt:

 

HH-Jahr 2017: 375.000 €

HH-Jahr 2018: 375.000 €

HH-Jahr 2019: 125.000 €

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Dr. Just Gérard

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

Anlage 1 - Gebäudeübersicht