Betreff
XXXII. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren
Vorlage
FB1/0506/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die XXXII. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschliessen und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2015 im Jahr 2017 auszugleichen.

Die beigefügte Gebührenkalkulation 2017 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Der zurzeit gültige Vertrag mit dem Entsorger läuft zum 31.12.2016 aus. Deshalb wurden die Entsorgungsleistungen für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2024 europaweit öffentlich ausgeschrieben.

Aufgrund der Kostensteigerungen (siehe Informationsvorlage TOP 11, Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.09.2016) müssen die Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2017 erhöht werden.

Nach der Gebührenkalkulation ergeben sich für die Restabfallbehälter folgende Änderungen:

  • 60-Liter-Restabfallbehälter:                       neu zum 01.01.2017, 96 € pro Jahr
  • 80-Liter-Restabfallbehälter:                       Erhöhung um 18 € auf 124 € pro Jahr,
  • 120-Liter-Restabfallbehälter:                     Erhöhung um 25 € auf 179 € pro Jahr,
  • 240-Liter-Restabfallbehälter:                     Erhöhung um 40 € auf 338 € pro Jahr,
  • 1.100-Liter-Restabfallbehälter:                 Erhöhung um 142 € auf 1.529 € pro Jahr,
  • mit wöchentlicher Leerung:                       Erhöhung um 299 € auf 3.058 € pro Jahr,

·         mit 2x wöchentl. Leerung:                          Erhöhung um 612 € auf 6.115 € pro Jahr.

In der Gebührenkalkulation 2017 sind Gesamtkosten von 5.141.604,66 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- und Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 54,9 % (2016: 66,6%) und die Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 31 % (2016: 19,3 %).

Der Vergleich der Gebührenkalkulation 2017 (Anlage B) mit 2016 zeigt folgende wesentliche Veränderungen:

·         Auflösung von Sonderposten aus Gebührenausgleich:

In 2016 wurde eine Rücklage von 185.776,50 € zur Beibehaltung der Gebührensätze verwendet. Für das Jahr 2017 steht nur noch die Rücklage aus der Betriebskostenabrechnung 2015 in Höhe von 61.019,05 € zur Verfügung.

·         Höhere Erträge aus der Altpapierverwertung:

Laut Mitteilung des Rhein-Kreises Neuss ist 2017 mit einer durchschnittlichen Vergütung von 92,03 €/t (2016: 81,62 €/t) zu rechnen. Dadurch erhöhen sich die voraussichtlichen Erträge um +38.973,50 €.

·         Mehrkosten bei der Vergütung der Fuhrleistungen:

Durch die gestiegenen Vertragspreise erhöhen sich die Kosten für die Einsammlung der Abfälle um +671.160,91 €.

·         Minderkosten Beseitigung und Verwertung:

Der Rhein-Kreis Neuss hat mitgeteilt, dass die Ausschreibung des ab 2017 gültigen Entsorgungsvertrages für die  Beseitigungs-und Verwertungsleistungen ein günstiges Ergebnisses ergeben hat und die Abfallentsorgungsgebühren deshalb gesenkt werden können. Dadurch kommt es in der Gebührenkalkulation zu einer Kosteneinsparung von -364.276,00 €.

·         Ausgleich der Kostenunterdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2014:

Aus der Betriebskostenabrechnung 2014 ist noch eine Unterdeckung von 196.246,68 € auszugleichen. Da für das Jahr 2017 auf die Rücklage aus 2015 zurückgegriffen werden kann, sollen 130.000 € € ausgeglichen werden. Der Ausgleich des Restbetrages von 66.246,68 erfolgt in 2018.

Die Mehrkosten bei den Fuhrleistungen tragen wesentlich dazu bei, dass sich die auf das Behältervolumen umzulegenden Kosten um +355.764,10 € erhöhen und die Gebührensätze entsprechend angehoben werden müssen.

Aufgrund der gestiegenen Kosten wurde die Gebühr für einen 70 L Restabfallsack und zusätzliche 240 L Bioabfallbehälter neu kalkuliert:

·         die Gebühr für den Restabfallsack soll von 3,50 €/Stck. auf 4,00 €/Stck. angehoben werden,

·         die Gebühr für zusätzliche Bioabfallbehälter soll von 50 €/Stck. auf 75 €/Stck. angehoben werden.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2015 (Anlage C) ergab ein positives Betriebsergebnis von
+61.019,05 €. Wesentliche Faktoren waren:

·         geringere tatsächlich angefallene Abfallmengen (an den Rhein-Kreis Neuss gezahlte Abfallentsorgungsgebühren: -20.581,97 €, an den Entsorger bezahlte Rechnungen: -10.543,42 €),

·         höhere Erträge bei den Abfallentsorgungsgebühren aufgrund von mehr bestelltem Behältervolumen (+48.107,72 €),

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW muss eine Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre, also spätestens 2019, ausgeglichen werden. Um die Gebührenzahler zu entlasten, soll der Ausgleich der Überdeckung 2015 in 2017 erfolgen. Die Betriebskostenabrechnung 2015 (Anlage C) liegt zur Kenntnisnahme bei.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gesamtkosten in Höhe von 5.141.604,66 €

Gebühreneinnahmen und Erträge in Höhe von 5.080.585,61 €

Zuführung der Kostenüberdeckung 2014 in Höhe von 61.019,05 €