Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW zur Versetzung der Glas- und Papiercontainer an der Kantstr. 28 - 44, Meerbusch-Büderich
Vorlage
FB1/0504/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, der Bürgeranregung nach § 24 GO NRW zur Versetzung der Glas- und Papiercontainer an der Kantstr. 28 - 44 nicht zu folgen.

 


Sachverhalt:

 

Zur Förderung der Abfallverwertung wurde 1992 im Einzugsgebiet der Kantstraße ein Standort für die Sammlung von Altglas- und Altpapier im Längsparkerbereich vor dem Haus Kantstr. 23 eingerichtet. Im Jahr 2000 wurde ein Konzept für die Verschönerung der Wertstoffcontainerstandorte beschlossen. Um die Attraktivität der Wertstoffsammlung, Sauberkeit und Akzeptanz der Nachbarschaft zu erhöhen, sind die meisten Werstoffcontainer eingezäunt und begrünt worden. Der Standort an der Kantstr. 23 konnte leider wegen der beengten Platzverhältnisse nicht verschönert werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss folgte einer Bürgeranregung vom 21.01.2015 und beschloss in seiner Sitzung am 18.03.2015, die Glas- und Papiercontainer in den Bereich der öffentlichen Parkplätze zwischen den Häusern Kantstr. 28 und 34 zu versetzen (Anlage 2). Der neue Standort konnte eingezäunt und begrünt werden (Kosten: 4.242,31 €) und fügt sich jetzt viel besser in die Umgebung ein.

 

Mit Antrag vom 29.08.2016 liegt erneut eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW zur Versetzung der Glas- und Altpapiercontainer an der Kantstr. 28 - 44, Meerbusch-Büderich, vor (Anlage 1). Die Hausverwaltung VAUHAGE beantragt, die Glas- und Papiercontainer in den Bereich der Häuser Kantstr. 39 - 41 zu versetzen. Als Begründung sind Lärmgeräusche, Verschmutzungen, Wegfall eines öffentlichen Parkplatzes und Beeinträchtigung der Lebensqualität von 200 Bewohnern genannt.

 

In Bezug auf Verschmutzungen ist dieser Standort unauffällig, sie liegen deutlich unter denen anderer Standorte, was regelmäßige Kontrollen durch das Saubermobil und den Außendienst belegen.

 

Bei Wertstoffcontainerstandorten in Wohngebieten sind zusätzlich zu Verschmutzungen auch die Störungen durch Geräusche (Einwürfe, Leerung, Anlieferverkehr) zu betrachten.

 

Der Einzugsbereich des Standortes umfasst die gesamte Kantstraße. Insofern ist jeder denkbare Standort naturgemäß mit einer gewissen unvermeidlichen Beeinträchtigung für die jeweiligen Anwohner verbunden. Der durch die Benutzung der Wertstoffcontainer verursachte Lärm muss nach der geltenden Rechtsprechung in Wohngebieten hingenommen werden.

 

Durch die Verlegung der Wertstoffcontainer zu dem jetzigen Standort hat sich die Entfernung zur Wohnbebauung sogar von 6 m auf 10 m vergrößert. Das Stadtbild konnte durch die Einzäunung und Begrünung verbessert werden.

 

Die vorgeschlagene Verlagerung des Standorts  in den Bereich der Häuser Kantstraße 39-41 ist nicht möglich, da es sich dort um eine private Fläche handelt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Bürgeranregung aus den vorgenannten Gründen nicht zu folgen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen:

keine