Betreff
VIII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
Vorlage
FB5/0028/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2017 wird auf 2,20 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2017 wird auf 0,97 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.      Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2015 zu 90%, das sind 357.634,20 €, kostenmindernd vorgetragen. Die verbleibenden 40 % der Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2014 (38.069,82 €) werden kostenmindernd vorgetragen.

 

3.      Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2015 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 40%, das sind 186.054,64 €.

 

4.      Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,69 € festgesetzt.

 

5.      Die VIII. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2016 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 hat ergeben, dass eine Änderung der Schmutzwassergebühr wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist. Die Niederschlagswassergebühr kann unverändert bleiben.

 

1.      Gebühren

 

Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr 2017 auf 2,20 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,16 €/m³) und die Niederschlagswassergebühr beläuft sich auf 0,97 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche und bleibt somit im Vergleich zu 2016 unverändert.

 

2.      Ergebnisvorträge

 

Nach der Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre (vorher drei Jahre) auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen.

 

Es können in der Gebührenkalkulation Vorträge aus den Betriebskostenabrechnungen 2013, 2014 und 2015 erfolgen. Die Vorträge wurden so gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es auch in den nächsten Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.

 

 

2.1. Ergebnisvorträge Schmutzwasserbeseitigung:

 

Die Betriebskostenabrechnung für 2013 hat für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 331.589,33 € ergeben. Dieses Ergebnis wurde bereits kostenmindernd in die Gebührenkalkulationen 2015 und 2016 vorgetragen.

 

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2014 beläuft sich auf eine Überdeckung in Höhe von 95.174,55 € und wird mit den verbleibenden 40% (38.069,82 €) in die Gebührenkalkulation 2017 vorgetragen.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2015 weist eine Überdeckung von 395.858,35 € aus, die zu 90% (357.634,20 €) in die Gebührenkalkulation 2017 einfließt.

 

2.2.   Ergebnisvorträge Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Die Betriebskostenabrechnung 2013 hat eine Unterdeckung von -51.517,43 € ergeben. Diese wurde bereits in die Gebührenkalkulationen 2015 und 2016 vorgetragen.

 

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2014 für die Niederschlagswasserbeseitigung weist eine Überdeckung in Höhe von 113.859,18 € aus, die vollständig in die Gebührenkalkulation 2016 eingeflossen ist.

 

Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2015 in Höhe von 465.136,61 € wird zu 40% (186.054,64 €) in die Gebührenkalkulation 2017 vorgetragen.

 

Durch das Landesumweltamt erfolgte eine Abrechnung der Abwasserabgabe aus Vorjahren. Dadurch stehen in der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich 219.958,18 € zur Entnahme zur Verfügung. Dieser Betrag wird in der Rücklage nicht mehr benötigt und fließt deshalb dem Gebührenhaushalt zu. Der Betrag wirkt sich kostenmindernd auf die Kalkulation aus.

 

3.      Gebühren Wasserzwischenzähler

 

Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,69 €. 2016 belaufen sich diese Kosten auf 25,51 € pro Zähler.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Haushaltsjahr 2017 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.069.000,00 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 4.889.000,00 € erwartet.


Alternativen:

Keine