Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, Herrn Technischen Beigeordneten Assenmacher als Vertreter für Frau Bürgermeisterin Mielke-Westerlage in die Fluglärmkommission und in den Flughafenbeirat zu entsenden.
Sachverhalt:
Gemäß § 32 b) des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) wird für jeden Verkehrsflughafen, für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission gebildet, die die Genehmigungsbehörden über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm berät.
Die Kommission besteht aus maximal 15 Mitgliedern. Die Mitglieder werden nach § 32 (5) LuftVG von der Genehmigungsbehörde, im vorliegenden Fall also vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, in die Kommission berufen.
Der Flughafenbeirat beruht auf einem Vergleich, den das damalige Amt Angerland in einem Rechtsstreit über den Ausbau des Flughafens Düsseldorf–Lohausen gegen den Verkehrsminister des Landes NRW am 13. Mai 1965 vor dem OVG Münster geschlossen hat.
Der Beirat soll die gutnachbarlichen Beziehungen zu den Anliegergemeinden fördern und die Einhaltung des Vergleichs überwachen. Der Beirat tagt zweimal jährlich.
Bislang war als Vertreter für Frau Bürgermeisterin Mielke-Westerlage Herr Verwaltungsangestellter Bechert benannt. Auf Grund des Ausscheidens von Herrn Bechert soll Herr Technischer Beigeordneter Assenmacher die Vertretung übernehmen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine