Betreff
Jahresabschluss 2014 – Vorschlag für die Abwicklung des Jahresfehlbetrages u. die Zuführung an den Sonderposten für den Gebührenausgleich
Vorlage
SFI/0026/2016
Art
Beschlussvorlage

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.057.274,20 € gegen die All-gemeine Rücklage auszugleichen.

 

Des Weiteren wird die Allgemeine Rücklage i.H.v. 209.033,73 € zu Gunsten des Sonderpostens für den Gebührenausgleich belastet.

 

 

Sachverhalt:

 

Gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO NRW) beschließt der Rat über die Behandlung des Jahresfehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2014 i.H.v. insgesamt 1.057.274,20 €.

 

 

Darüber hinaus ist entsprechend den Erläuterungen des Anhangs gem. Nr. 1.1 und 2.3. der Passiva über eine Zuführung aus der Allgemeinen Rücklage an den Sonderposten für den Gebührenaus-gleich i.H.v. 209.033,73 € zu beschließen.

 

Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.057.274,20 € gegen die Allgemeine Rücklage auszugleichen.

 

 

Ferner wird die Allgemeine Rücklage i.H.v. 209.033,73 € zu Gunsten des Sonderpostens für den Gebührenausgleich belastet, da eine ergebniswirksame Abwicklung wegen des durch das Innenministerium gesetzten Abschlusstermins zum 31.03.2015 nicht mehr möglich war. Die Buchung ist daher ergebnisneutral als Bilanzbuchung (Passivtausch) vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Keine, lediglich ein Passivtausch in der Bilanz.

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin