Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften lehnt die von der DB AG vorgeschlagene Schließung des Bahnüberganges Sieperweg aufgrund der damit verbundenen erheblichen Umwege für den Rad- und Fußgänger- sowie den landwirtschaftlichen Verkehr ab.
Sachverhalt:
Die DB AG hat die Stadt Meerbusch mit Schreiben vom 11.07.2016 gebeten, zu prüfen, ob einer ersatzlosen Schließung des Bahnüberganges „Sieperweg“ in Meerbusch-Osterath zugestimmt werden kann, bzw. ob dies einhergehend mit einer unter Umständen erforderlichen Ertüchtigung des parallel zur Bahnlinie verlaufenden Weges „Greit“ bis zum BÜ Mankartzweg die Zustimmung der Stadt finden könnte (vgl. in Anlage 1 beigefügtes Schreiben der DB AG).
Aus Sicht der Verwaltung kann einem ersatzlosen Entfall mit einer Wegeführung zum BÜ Mankartzweg aus Gründen der erheblichen Umwege für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr sowie der Landwirtschaft nicht zugestimmt werden.
Durch den Wegfall dieser Verbindung zwischen Osterath und Bovert ergäben sich die in der Anlage 2 dargestellten Umwege, die nicht akzeptabel sind.
Vor dem Hintergrund der bereits erfolgreich umgesetzten Erneuerung der BÜ Viehgasse, Görgesheideweg und Meyersweg erscheint das von der DB vorgebrachte Vorhaben der Schließung des in Rede stehenden BÜ nicht nachvollziehbar.
Bei einer Erneuerung des BÜ hätte die Stadt als beteiligter Wegebaulastträger von den ca. entstehenden 800.000 € Kosten ein Drittel zu finanzieren, die wiederum nach derzeitigem Sachstand mit 85 % aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes gefördert würden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Zunächst
keine Auswirkungen, nach einem späteren formellen Plangenehmigungsverfahren
hätte die Stadt Meerbusch ggf als Kreuzungsbeteiligter sich an den Baukosten zu
beteiligen. Dieser Sachverhalt trifft aber ebenso auf den Rückbau des BÜ bei
einem anschließenden Entfall zu.
Alternativen:
Zustimmung zu der von der DB AG vorgeschlagenen Variante
einer ersatzlosen Aufhebung des vorhandenen Bahnüberganges, ggf. mit einer
Ertüchtigung des Weges „Greit“.