Betreff
Breitbandversorgung auf Meerbuscher Stadtgebiet bis zum Jahr 2018
Vorlage
FB5/0145/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, die in der Anlage 1 beigefügte Kooperationsvereinbarung mit dem Rhein-Kreis-Neuss zum Breitbandausbau zu unterzeichnen. Der hierzu erforderliche Betrag von 110.000 € für den Eigenmittelanteil wird außerplanmäßig unter dem Produkt 715001002 „Breitbandausbau im Gewerbegebiet Bundenrott“ für 2016 als Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit in 2017 zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

 

Der Rhein-Kreis-Neuss hat die sogenannte „Markterkundung“ bzgl. der Ausbauabsichten des Breitbandnetzes der entsprechenden Netzanbieter mit Hilfe eines über die Bundesförderung finanzierten Beratungsbüros (Broadband Academy, Kornwestheim) abgeschlossen. Zusammenfassend ergibt sich für das Meerbuscher Stadtgebiet für das Jahr 2018 eine weitgehendende, fast flächendeckende Netzabdeckung der besiedelten Bereiche (vgl. Anlage 2). Sogenannte „weiße Flecken“, in denen eine Versorgung der angeschlossenen Haushalte unter den gewünschten 50 Mbit/s liegt, finden sich zum einen in außerörtlichen Einzelgehöftlagen. Des Weiteren wurden durch den Berater die mit einem angemessenen Aufwand zu erschließenden und diesbezüglich für einen Ausbau der Breitbandinfrastruktur indizierten Bereichen eruiert (vgl. Anlage 3, rot dargestellte Gebiete).

 

Die Beratungsgesellschaft hat vorgeschlagen, bei dem festgestellten Ausbaubedarf, zumindest die Gewerbegebiete mit Glasfaser bis in die Gebäude zu verkabeln (FttH-Technik). Hierdurch ergeben sich langfristig wesentliche Vorteile für die angeschlossenen Endverbraucher, da derzeit die Glasfasertechnologie gegenüber der von der Telekom jetzt umzusetzenden Vectoring-Technik als die zukunftsträchtigere Technologie angesehen wird. Aufgrund der hohen Tiefbaukosten, die indes bei einem flächendeckenden Austausch der Telekommunikationsleitungen im Stadtgebiet entstehen würden und der hierfür nicht gegebenen Fördermittel, ist in den restlichen Bereichen zunächst die FttC-Technik (Glasfaser bis zum Verteilerschrank) der gegebene Ausbaustandard. Alles andere wäre aus Sicht der Verwaltung wünschenswert, ist aber derzeit nicht finanzierbar. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden die Förderziele der Länder und des Bundes, bis spätestens 2018 nahezu flächendeckend eine Breitbandversorgung von mindestens 50 Mbit/s zu gewährleisten, auch in Meerbusch erreicht. Teilweise erfolgt dies deutlich früher, insofern lohnt es sich für die Bürgerinnen und Bürger, bei den entsprechenden Anbietern zu eruieren, in wie weit an ihrem Anschluss bereits eine höhere Bandbreite verfügbar ist. Ergänzend zeigte sich bei der Bestandsaufnahme, dass weite Teile des Stadtgebietes über eine Anschlussmöglichkeit an das in den 90er-Jahren erstellte ehemalige Kabelfernsehnetz verfügen, die auch heute schon sehr hohe Bandbreiten von bis zu 400 Mbit/s erreicht.

 

Bzgl. der Einzelgehöftanlagen, teilweise im Außenbereich, erscheint aus Sicht der Verwaltung ein Breitbandausbau mit öffentlichen Zuschüssen nicht wirtschaftlich darstellbar, so dass hiervon zunächst Abstand genommen wird. In diesen Bereichen müssen die Betroffenen mit den entsprechenden Netzanbietern individuelle Lösungen zur Optimierung der Breitbandanbindung finden.

 

Im Rahmen des mit dem Rhein-Kreis-Neuss angestrebten Kooperationsmodelles ist es vorgesehen, dass dieser für die Stadt Meerbusch und die anderen Kommunen des Kreises den Ausbau über die jeweiligen Anbieter und die diesbezüglichen Vergabeverfahren federführend betreibt und auch die Abwicklung der Bezuschussung der Maßnahme vornimmt. Somit entstehen für die Stadt Meerbusch kein zusätzlicher Aufwand bzw. Personalkosten bis auf die ohnehin gegebene Betreuung durch den Breitbandkoordinator und der personelle Aufwand im Tiefbaubereich bei der späteren Ausführung der Baumaßnahmen. 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung von 110.000 € (bislang 25.000 € für das Gewerbegebiet Bundenrott). Die Mittel stehen durch eine außerplanmäßige Bereitstellung des Kämmerers in 2016 zur Verfügung bzw. werden für das Haushaltsjahr 2017 entsprechend angemeldet.

 


Alternativen:

 

Keine sachgerechten bzw. zielführenden.

 

Im Rahmen des jetzigen Kooperationsmodelles der kreisangehörigen Kommunen können neben Synergieeffekten bei der gemeinsamen Abwicklung entsprechende Bundes- und Landesfördermittel zur Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücken beim anstehenden Breitbandnetzausbau in Anspruch genommen werden.

 

Alternativ zu einem Ausbau des Glasfasernetzes bis in die einzelnen Haushalte könnte in den Gewerbegebieten, verbunden mit entsprechenden Nachteilen für die angeschlossenen Grundstücke, das Breitbandnetz nur bis zu den Verteilerschränken ausgebaut werden (FttC-Technik). Hierdurch würde sich der anteilige, auf die Stadt Meerbusch entfallende Betrag, auf ca. 30.000 € reduzieren.