Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31. 12. 2015
Vorlage
RPA/0496/2016
Aktenzeichen
14.11.11/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

1.1     Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 einschließlich des Anhangs mit den Ergänzungen des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu eigen.

 

 

1.2     Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2015, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang nach § 101 i.V.m.  §95 GO NRW unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr sowie ergänzende Regelungen von örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich aus die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht zu ermittelnden Bildes der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Meerbusch sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgesetzte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

 

Die Prüfung des am 30 .06. 2016 im Rat eingebrachten Entwurfs des Jahresabschlusses 2015 hat dazu geführt, dass am 30. 08 .2016 von der Verwaltung ein überarbeiteter  Entwurf des Jahresabschlusses 2015 mit der Berücksichtigung der meisten Prüfungserkenntnisse vorgelegt wurde.

 

Der Jahresabschluss 2015 vermittelt trotz der offenen und unbedingt zu klärenden haushaltsrechtlichen Fragen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Meerbusch zutreffend dargestellt.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann trotz der offenen buchhalterischen Fragen der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung erteilt werden.

 

 

2.                Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2015 in der Fassung vom 30. 08. 2016 gem. § 96 GO NRW festzustellen.

 

Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:

 

 

Bilanzsumme:

 

Aktiva

Passiva

578.057.795,26 €

578.057.795,26 €

 

 

Ergebnisrechnung:

 

Erträge

Aufwendungen

Fehlbetrag

139.283.892,23 €

14 1.056.446,42 €

1.772.554,19 €

 

 

Finanzrechnung:

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Veränderung eigener Finanzmittel

147.631.661,42 €

141.985.430,38 €

5.646.231,04 €

 

 

Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss den Mitgliedern des Rates, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).

 

Das Rechnungsprüfungsamt hatte die Erstellung des Jahresabschlusses seit Anfang 2016 begleitend geprüft. Sofern einzelne Arbeitsergebnisse vorlagen, wurden diese mit Prüfvermerk versehen und dem Stadtkämmerer zur Verfügung gestellt. Die abschließende Prüfung erfolgte in den Monaten Juli bis Anfang September  2016. Während der Prüfung ergaben sich einige Beanstandungen, die eine Überarbeitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2015 notwendig machten. Diese wurde am 30. 08. 2016 dem Rechnungsprüfungsamt sowie dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes enthält bis auf einige Hinweise keine Beanstandungen mehr. Er ist der Bürgermeisterin und dem Stadtkämmerer zur Verfügung gestellt worden, damit diese eine Stellungnahme gem. § 101 Abs. 2 GO NRW abgeben können.

 

In seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass aufgrund des Prüfungsergebnisses der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt werden kann. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzanlage.

 

Gleichzeitig ist der Bürgermeisterin und dem Stadtkämmerer ein Anhang zum Prüfbericht zur Stellungnahme zugeleitet worden, in dem das Prüfungsergebnis der Prüfung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zusammen gefasst wurde. Auch dieser kommt zu dem Ergebnis, dass der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt werden kann.

 

Die Stellungnahme des Stadtkämmerers ist meiner Beratungsvorlage zum Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31. 12. 2014 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen: