Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Meerbusch zum 31. 12. 2014
Vorlage
RPA/0494/2016
Aktenzeichen
14.11.11/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes:

 

1.1          Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 einschließlich des Anhangs mit den Ergänzungen des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu eigen.

 

1.2          Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2014, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang nach § 101 i. V mit § 95 GO NRW unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr sowie ergänzende Regelungen von örtlichen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Diese Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht zu ermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Meerbusch wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden.

 

Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

 

Die Prüfung des am 28. 04. 2016 im Rat eingebrachten Entwurfs des Jahresabschlusses 2014 hat dazu geführt, dass am 18. 08. 2016 von der Verwaltung ein überarbeiteter Entwurf des Jahresabschlusses 2014 mit der Berücksichtigung der meisten Prüfungserkenntnisse vorgelegt wurde.

 

Der Jahresabschluss 2014 vermittelt trotz der offenen buchhalterischen Fragen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Meerbusch zutreffend dargestellt.

 

Aufgrund der Prüfungsergebnisse kann trotz der offenen buchhalterischen Fragen der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt werden.

 

2.                      Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2014 in der Fassung vom 18. 08. 2016 gem. § 96 GO NRW festzustellen.

 

Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:

 

 

Bilanzsumme:

 

Aktiva

Passiva

578.626.443,67 €

578.626.443,67 €

 

 

Ergebnisrechnung:

 

Erträge

Aufwendungen

Fehlbetrag

134.998.058,19 €

136.055.332,39 €

1.057.274,20 €

 

 

Finanzrechnung:

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Veränderung eigener Finanzmittel

139.573.583,07€

139.732.835,18 €

-159.252,11 €

 

 

3.                      Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss den Mitgliedern des Rates, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der  Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).

 

Das Rechnungsprüfungsamt hatte die Erstellung des Jahresabschlusses seit Anfang 2015 begleitend geprüft. Sofern einzelne Arbeitsergebnisse vorlagen, wurden  diese mit Prüfvermerk versehen und dem Stadtkämmerer zur Verfügung gestellt. Die abschließende Prüfung erfolgte, da der Jahresabschluss 2014 erheblich verspätet nämlich am 28. 04. 2016 dem Rat zugeleitet wurde, erst ab Mai bis August 2016. Während der Prüfung ergaben sich einige Beanstandungen, die die Überarbeitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014 notwendig machten. Diese wurde am 18. 08. 2016 dem Rechnungsprüfungsamt und dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes hat zu 2 Beanstandungen und 9 Hinweisen geführt. Er ist der Bürgermeisterin und dem Stadtkämmerer zur Verfügung gestellt worden, damit eine Stellungnahme gem. § 101 Abs. 2 GO NRW erfolgen kann.

 

In seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass aufgrund des Prüfungsergebnisses der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt werden kann. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.

 

Ebenso ist der Bürgermeisterin und dem Stadtkämmerer ein Anhang zum Prüfbericht zur Stellungnahme zugeleitet worden, in dem das Prüfungsergebnis der Prüfung durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zusammen gefasst wurde. Auch dieser kommt zu dem Ergebnis, dass der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung erteilt werden kann.

 

Die Stellungnahme des Stadtkämmerers zu den Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie zum Anhang ist der Beratungsvorlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine  Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen: