Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist die Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW an den Bau- und Umweltausschuss mit der Empfehlung, über die im Rahmen des Antrages vorgebrachte Anregung zu entscheiden.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 29.08.2016 liegt eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW zur Versetzung der Glas- und Altpapiercontainer an der Kantstr. 28–44, Meerbusch-Büderich, vor.
Die betroffenen Wertstoffcontainer wurden im Jahr 2015 aufgrund einer von der Verwaltung unterstützten Bürgeranregung von der Kantstr. 23–27 zur Kantstr. 28–44 verlegt. Der Bau- und Umweltausschuss hat die Verlegung in seiner Sitzung am 18.03.2015, TOP 2, beschlossen.
Die Hausverwaltung der WEG Kantstr. 28–44 beantragt nun eine
erneute Verlegung der Wertstoffcontainer. Die Verwaltung wird die Bürgeranregung
prüfen und für die Beratung im Bau- und Umweltausschuss eine Stellungnahme
erarbeiten.
Als Beschwerdeausschuss hat der Rat der Stadt Meerbusch in der Hauptsatzung den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss bestimmt. Dieser verweist die Bürgeranregung zur Weiterbehandlung in das zuständige Gremium. Bezogen auf die vorliegende Anregung ist dies der Bau- und Umweltausschuss.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen Auswirkungen auf den
Haushalt: Die bei einer Verlegung und Neugestaltung des Containerstandortes
anfallenden Kosten werden in der Beratungsvorlage für den Bau- und
Umweltausschuss dargestellt.
Alternativen:
keine