Betreff
Wohnungsnothilfe
Vorlage
FB2/0489/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die mit der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH bestehende Vereinbarung nach § 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch insoweit anzupassen, als dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt Personalkosten für eine volle anstatt bisher einer halben Stelle bezuschusst werden sollen. Im Übrigen behält die Vereinbarung ihre Gültigkeit.

 

 


Sachverhalt:

Seit Februar 2013 besteht zwischen der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH und der Stadt Meerbusch eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel der Vermeidung oder Beendigung von Wohnungslosigkeit der in Meerbusch lebenden Menschen.

 

Im Rahmen dieser Vereinbarung obliegen der Caritas die Beratung und Begleitung der von Wohnungslosigkeit gefährdeten oder bereits betroffenen Personen zwecks Erhaltung oder Ersatzbeschaffung von regulärem Wohnraum. Dazu bedarf es neben dem ständigen Austausch mit den Klienten und der Stadtverwaltung auch einer intensiven Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Fachdiensten und der Wohnungswirtschaft. Wohnraumrecherche (weit über Meerbuscher Grenzen hinaus), Kontaktpflege und Vermittlung zwischen Klienten und Vermietern sowie gezielte Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen und Behördengängen sind trotz der Hilfe zur Selbsthilfe wesentliche Arbeitsschwerpunkte im Rahmen der Betreuung. Auch die häufig notwendige Nachbetreuung im Falle der erfolgreichen Wohnraumvermittlung ist Teil des Aufgabenspektrums. Als besondere Herausforderung bei der Beratung und Betreuung der Klienten ist schließlich die Berücksichtigung der vielschichtigen Problemlagen der Einzelfälle zu sehen, die teilweise eine sehr intensive Begleitung erforderlich macht und vielfach auch nicht ohne psychosoziale Hilfestellungen und die Einleitung flankierender Maßnahmen bewältigt werden kann.

 


 

Problemlagen der Klienten in 2016

(Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 

Während in den Jahren 2013 der Aufbau eines entsprechenden Netzwerkes und die Vermittlung der mietfähigen Bewohner der Obdachlosenunterkünfte im Vordergrund stand, hat seit 2014 die Vermittlung der anerkannten Flüchtlinge aus den städtischen Übergangswohnheimen infolge der Zuwanderungssituation erheblich an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig ist ein Anstieg der Räumungsklagen und insbesondere ein erheblicher Anstieg an Räumungsterminen zu verzeichnen. Wenngleich in den Vorjahren ein großer Teil der Räumungsklagen offensichtlich noch vor der Räumung durch die Schuldner selbst abgewendet werden konnte, scheint die Selbsthilfe nunmehr deutlich weniger erfolgreich zu verlaufen. Demzufolge ist in vielen Fällen selbst am Tag der Räumung noch keine Lösung für die betroffenen Menschen gefunden, so dass seitens der Verwaltung merklich häufiger eine Aufnahme in die städtischen Obdachlosenunterkünfte in Betracht gezogen und vorbereitet werden muss. Dies hat insbesondere im laufenden Jahr schon mehrfach zu empfindlichen Engpässen hinsichtlich der möglichen Unterbringung, insbesondere von Familien in den Obdachlosenunterkünften, geführt. Aktuell stehen drei kleine Wohneinheiten zur sofortigen Unterbringung in Notlagen zur Verfügung, die aber nicht nur für die Einweisung von Obdachlosen, sondern auch für Familiennachzüge im Bereich der Flüchtlinge genutzt werden müssen, sofern in den Flüchtlingsunterkünften entsprechende Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund ist für die Zukunft eine erhebliche Verstärkung der präventiven Arbeit im Vorfeld der faktischen Räumung, wie die frühzeitige Kontaktaufnahme zu den Klienten und die Aufnahme von Verhandlungen bezüglich des Wohnungserhalts oder aber die rechtzeitige Suche nach Ersatzwohnraum zur Vermeidung einer Unterbringung in den städtischen Obdachlosenunterkünften zu forcieren.

 

Die Anzahl der Fälle in der Wohnungsnothilfe hat sich von 2014 auf 2015 fast verdoppelt, im ersten Quartal 2016 überstieg die Anzahl an angemeldeten Erstberatungen die Zahl der Klienten von 2015. Gründe dafür sind neben der schwierigen Wohnungsmarktsituation vermutlich auch die nunmehr bereits mehrjährige Etablierung und der damit verbundene Bekanntheitsgrad des Beratungsangebotes.

 


Fallzahlen Wohnungsnothilfe

Jahr

Insgesamt

Obdach

Anerkannte
Flüchtlinge

Selbst-
melder

Räumungs-
klagen

2013

36

8

16

4

8

2014

73

16

22

22

13

2015

104

18

62

11

13

Aug. 2016

124

20

61

15

21

 

 

Bekanntgewordene Räumungsklagen/-termine

 

 

2014

2015

2016

(Stand  26.08.2016)

Räumungsklagen

39

47

41

Räumungstermine

6

18

24

 

 

Vermittlungen* nach Jahren

Jahr

Insgesamt

Obdach

Anerkannte
Flüchtlinge

Selbst-
melder

Räumungs-
klagen

2013

14

2

4

1

7

2014

24

3

8

10

3

2015

29

2

22

2

3

Aug 2016

30

1

11

4

16

*Vermittlungen bestehen ggfs. aus mehreren Personen

 

Insgesamt konnten im Jahr 2016 durch gemeinsame Anstrengungen von Verwaltung, der Wohnungsnothilfe und ehrenamtlichen Betreuern schon 83 Flüchtlinge aus den städtischen Unterkünften in regulären Wohnraum vermittelt werden. Ferner konnte die Mitarbeiterin der Caritas Sozialdienste in 11 Fällen den Wohnungserhalt trotz Räumungsklage sicherstellen. Hinsichtlich des Obdaches ist in diesem Jahr leider bislang nur eine Vermittlung erfolgreich verlaufen.

 

In der Sitzung des Sozialausschusses am 10.05.2016 hat die Caritas bereits ausführlich über die aktuelle Situation berichtet und zwischenzeitlich auch mitgeteilt, dass in Anbetracht der erheblich gestiegenen Fallzahlen die Aufgaben laut Vereinbarung mit dem bisherigen Umfang an gefördertem Personal nicht mehr vollumfänglich und zeitnah sichergestellt werden können. So musste die Anwesenheit im Obdach bereits stark reduziert und Wartezeiten für Beratungsgespräche eingerichtet werden. Auch das Begleiten von Klienten bei Wohnungsbesichtigungen konnte nicht mehr bedarfsgerecht erfolgen, was teilweise dazu führt, dass Klienten die Termine erst gar nicht wahrnehmen.

 

Die Caritas bittet infolgedessen, den Stellenumfang bei vertraglich analog steigender Förderung möglichst bald auf eine Vollzeitstelle aufzustocken. Aus Sicht des Fachamtes ist die geforderte Stundenaufstockung wünschenswert, um die laut Vereinbarung vorgesehenen Aufgaben zielführend wahrzunehmen. Gerade wegen der gegebenen Problematik des fehlenden preisgünstigen Wohnraums ist insbesondere die Intensivierung der präventiven Arbeit zur Vermeidung der Wohnungslosigkeit zu begrüßen, um prekäre Situationen hinsichtlich der Unterbringung von wohnungslosen Menschen in städtischer Verantwortung zu verhindern.

 


 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Änderung der Vereinbarung entsprechend dem Beschlussvorschlag ergeben sich jährliche Mehraufwendungen in Höhe von ca. 31.000,00 €, die im Rahmen der Haushaltsberatungen als zusätzlicher Aufwand einzuplanen sind. Für die Mehraufwendungen im laufenden Jahr in Höhe von maximal 8.000,00 € wurden seitens des Kämmerers die im Falle einer Entscheidung entsprechend der Beschlussempfehlung notwendigen überplanmäßigen Mittel bei Sachkonto 050 313 020, 53180000 „Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche“ zur Verfügung gestellt.


Alternativen:

Die Vereinbarung nach § 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch mit der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH bleibt unverändert bestehen.