Betreff
Regionalplan Düsseldorf (RPD)
Stellungnahme der Stadt Meerbusch
zum 2. Entwurf des Regionalplanes Düsseldorf
Vorlage
FB4/0487/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Stellungnahme zum 2. Entwurf des Regionalplanes Düsseldorf entsprechend der Anlage zur vorliegenden Vorlage zu und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme in das formelle Beteiligungsverfahren einzubringen.

 

 


Sachverhalt:

 

Fortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Düsseldorf

2. Entwurf des neuen Regionalplanes, Stand Juni 2016

 

Der Regionalrat Düsseldorf hat die Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde in seiner 65. Sitzung am 23. Juni 2016 beauftragt, auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs, der entsprechenden Begründung und des Umweltberichtes das zweite Beteiligungsverfahren für den Regionalplan Düsseldorf (RPD) einzuleiten und durchzuführen.

Eine Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Düsseldorf, zur Begründung und zum Umweltbericht ist bis spätestens zum 17. Oktober 2016 der Bezirksregierung mitzuteilen.

 

Aufrechtzuerhaltende Anregungen und inhaltliche Ergänzungen sowie neue Anregungen zu den Darstellungen im Regionalplan werden in der Stellungnahme zum 2. Entwurf dargelegt.

 

                   Für die Reservefläche, Stadt Meerbusch, lfd. Nr. 5, Großes Witzfeld, Fläche 221 (Mee) werden zwei Alternativen zu dem Umgang mit der Fläche in der Stellungnahme ausgeführt, über die der Ausschuss zunächst gesondert entscheiden muss.

 

Die Unterlagen zum Regionalplan Düsseldorf können auf der Internetseite der Bezirksregierung

http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpd_2e_062016.html

eingesehen werden.

 

Die in den Regionalplanentwurf übernommen Anregungen aus der 1 Beteiligung sind in der Anlage 2 (Anregungen denen gefolgt wurde, 1. Beteiligungsverfahren RPD) aufgeführt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine