Betreff
Aktueller Sachstand zur Zuwanderung
Vorlage
FB2/0141/2016
Art
Informationsvorlage

Nachdem in der ersten Jahreshälfte infolge der noch bestehenden Aufnahmeverpflichtung einiger kreisfreier Städte und unter Berücksichtigung der Ausweitung der Kapazitäten der Landesaufnahmeeinrichtungen eine vorübergehende Entlastung der Kommunen hinsichtlich der Zuweisungen neuer Flüchtlinge erfolgte, erreichen auch Meerbusch seit August wieder neue Menschen, die in den städtischen Übergangswohnheimen vorübergehend ein Zuhause finden. Insgesamt ca. 220 Personen sind der Stadt zunächst für die Monate August und September angekündigt worden. Nachdem im August zunächst eine Belegung der bereits bestehenden Unterkünfte erfolgte, ist im September die neue Einrichtung an der Fröbelstraße in Betrieb genommen worden. Nach bisherigem Kenntnisstand werden dort vorrangig Familien unterzubringen sein. Ein Hauswartdienst wird die Bewohner rund um die Uhr betreuen, die sozialpädagogische Betreuung wird durch eine Mitarbeiterin der Caritas Sozialdienste gewährleistet.

 

Aktuelle Belegung der Unterkünfte, Stand 31.08.2016

 

Unterkunft

Soll

Ist

Freie Plätze

Büderich
Cranachstr.

90

90

          0

Lank-Latum
Am Heidbergdamm

120

116

+4

Osterath
Strümper Str.

33

33

0

Bösinghoven

28

18

+10

Neusser Feldweg 51

40

39

+1

Uerdinger Straße

18

18

+0

Osterath/Hochstr.

13

13

0

Büderich
Hausmeisterwohnung

0

0

0

Sozialraum/Tech. Dez.

4

4

0

Pfarrzentrum Strümp

56

46

       +10

Fröbelstr. (mit Radiowerkstatt)

158

0

+158

Gesamt

560

377

183

Privatwohnungen

46

46

0

 

Herkunftsländer der Bewohner städtischer Unterkünfte und Privatwohnungen

 

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Herkunftsland

Personen

Gesamt

Afghanistan

38

Guinea

23

Russland

3

423

Ägypten

4

Indien

7

Serbien*

23

Albanien*

13

Irak

22

Somalia

6

Armenien

1

Iran

15

Sri Lanka

8

Algerien

22

Kongo

1

Syrien

87

Armenien

1

Kosovo*

14

Tadschikistan

4

Bangladesch

17

Libanon

3

Türkei

4

Bosnien*

1

Marokko

13

Ukraine

3

China

7

Mazedonien*

13

staatenlos

6

Eritrea

16

Mongolei

3

Deutsch

1

Georgien

12

Nigeria

6

ungeklärt

3

Ghana*

7

Pakistan

16

 

 

 

*Personen aus sicheren Herkunftsländern insgesamt: 71

 

Ab Oktober werden die neuen Unterkünfte am Eisenbrand in Büderich mit 50 Plätzen monatlich und einer Gesamtkapazität von 200 Plätzen für weitere Zuweisungen zur Verfügung stehen. Die Betreuung durch einen 24-stündigen Hauswartdienst wird ausgeschrieben, die sozialpädagogische Begleitung übernimmt entsprechend der Beschlusslage der letzten Sozialausschusssitzung die Diakonie Meerbusch. Dafür richtet die Diakonie Meerbusch vorbehaltlich der Zustimmung des Kirchenkreises Krefeld-Viersen ab 01. November 2016 eine zusätzliche halbe Stelle ein. Ab 01.01.2017 wird dort zudem Frau Erwig als sozialpädagogische Fachkraft ebenfalls mit einer halben Stelle im Einsatz sein.

 

Entgegen der ursprünglichen Planung, die einen Betrieb der Notunterkunft in den Turnhallen des städtischen Meerbusch Gymnasiums bis 30.09.2016 vorsah, wurde zwischenzeitlich auf Veranlassung der Bezirksregierung auch die zweite in Amtshilfe durch die Stadt betriebene Landeseinrichtung geschlossen. Die letzten Bewohner wurden bereits am 11. August 2016 in die Zentrale Unterbringungseinrichtung Neuss verlegt und erwarten dort ihre Zuweisung in eine Kommune. Die Rückabwicklung der Einrichtung wird derzeit betrieben. Über den aktuellen Stand wird in der Sitzung berichtet. Die Schließung der NUK II in Strümp führt rechnerisch zu einer zusätzlichen monatlichen Aufnahmeverpflichtung von 80 Personen über 5 Monate. Die Abschmelzung der Notunterkunft am Mataré-Gymnasium ist mit der Aufnahme der bis Ende September avisierten Aufnahme von ca. 220 Personen abgegolten.

 

Unter Berücksichtigung von geschätzten 150.000 Flüchtlingen, die NRW in der zweiten Jahreshälfte erreichen, wäre ab Oktober mit einer monatlichen Zuweisung von ca. 16 Personen nach Meerbusch anzunehmen. Gleichzeitig wurden Auszüge von ca. 13 Menschen einkalkuliert.

 

Demzufolge ergäbe sich ab 01. Oktober 2016 folgendes Szenario:

 

Kapazität zum 01.10.2016:         63 Plätze

+ 13 Auszüge

- 16 Regelzuweisungen

+ 50 Plätze 1. Modul Eisenbrand

 

 

 

 

Kapazität zum 01.11.2016:     110 Plätze

+ 13 Auszüge

- 16 Regelzuweisungen

+ 50 Plätze 2. Modul Eisenbrand

 

Kapazität zum 01.12.2016:     157 Plätze

+ 13 Auszüge

- 16 Regelzuweisungen

+ 50 Plätze 3. Modul Eisenbrand

 

Kapazität zum 01.01.2017:     204 Plätze

+ 13 Auszüge

- 16 Regelzuweisungen

+ 50 Plätze 4. Modul Eisenbrand

 

Kapazität zum 01.02.2017:     251 Plätze

+ 13 Auszüge

- 16 Regelzuweisungen

 

Kapazität zum 01.03.2017:     248 Plätze

 

 

Neben der Unterbringung der regulären Zuweisungen stehen für die Abschmelzung der Notunterkunft in Strümp, sofern die o.g. Parameter tatsächlich eintreten, somit nur 248 Plätze zur Verfügung. Im Hinblick auf die insgesamt 400 auszugleichenden Plätze ist also ein Fehlbedarf von 152 Plätzen festzustellen.

 

Dieses Defizit soll durch folgende Maßnahmen minimiert werden:

 

Durch eine verstärkte Vermittlung in Bestandsmietwohnungen soll eine Entlastung der Sammelunterkünfte erreicht werden. Realistisch könnten hier zusätzlich ca. 50 Personen untergebracht werden.

 

Die Wohneinheiten des Bauvereins an der „Moerser Straße“ könnten ab 7/2017 in die Planung einbezogen werden und böten ca. 35 weitere Plätze.

 

Das Objekt der GWG an der „Rottstraße/Uerdinger Straße“ in Lank wird mit 18 Wohneinheiten für insgesamt rund 70 Bewohner ab Oktober 2017 eingerechnet.

 

Ein Bezug der „Insterburger Straße“ mit 12 Wohneinheiten für ca. 48 Personen wird für Juni 2018 angenommen.

 

Für den „Neusser Feldweg“ soll eine Vertragsverlängerung möglichst bis zur Fertigstellung der Insterburger Straße ausgehandelt werden.

 

Entsprechend der Beschlusslage des Rates wird auch die Erstellung der Reihenhäuser „Am Alten Teich“ weiter verfolgt, hier wird derzeit das Baugenehmigungsverfahren betrieben.

 

Sollte sich die leicht rückläufige Entwicklung aus den letzten Monaten im kommenden Jahr fortsetzten, dürften ca. 250.000 Flüchtlinge in 2017 zu erwarten sein. Dies würde für NRW eine Aufnahme von ca. 52.500 Flüchtlingen und für Meerbusch ca. 156 Flüchtlinge im Jahr und ca. 13 Flüchtlinge im Monat bedeuten. Wie in der Vorlage beschrieben, wird auch 2017 von etwa 13 Auszügen pro Monat ausgegangen. Insoweit würden sich die erwarteten Zuweisungen und die voraussichtlichen Auszüge ausgleichen und zu keinen neuen Platzbedarfen führen.

 

Sofern es trotz der o.g. Maßnahmen zu Engpässen in der Unterbringung der Flüchtlinge kommen sollte, müsste versucht werden, in Verhandlungen mit der Bezirksregierung geeignete Lösungen zu finden. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass seitens der Bezirksregierung Arnsberg auf die lokale Verfügbarkeit Rücksicht genommen wird, insbesondere dann, wenn sie ein kommunales Bemühen bezüglich der Problemlösung erkennt.

 

 

Weiterentwicklung der Integrationsstrukturen

 

Die im Mai beschlossene Vereinbarung mit Meerbusch hilft e.V. wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Ferner läuft aktuell eine interne Ausschreibung bezüglich der Besetzung einer Stelle zur Koordination ehrenamtlicher Betreuung von Flüchtlingen und von Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge und Asylbewerber. Der/die Stelleninhaber/in soll zentraler Ansprechpartner für die sozialpädagogischen Fachkräfte und sonstigen Mitarbeiter in den Gemeinschaftsunterkünften, für Vereine, Kirchengemeinden und Interessenvertretungen in der Flüchtlingsbetreuung sowie für Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Migrationshintergrund in Integrationsbelangen sein.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter