Betreff
Sachstandsbericht Konjunkturpaket II - bauliche Umsetzung
Vorlage
SIM/091/2012
Art
Informationsvorlage

Als der Bundesrat im Februar 2009 das Gesetz zur Umsetzung der Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder beschlossen hatte, kam dies zu einem Zeitpunkt, als der Service Immobilien durch damalige im Bau befindliche Großprojekte (Stadtbibliothek, Bürgerhaus, Baubetriebshof) und durch in Planung befindliche Projekte (Sportlerumkleiden Lank und Strümp, Feuerwehrgerätehaus Langst-Kierst) bereits personell sehr stark ausgelastet war. Das Investitionsvolumen von aus dem Konjunkturpaket II betrug für den Hochbaubereich im Bereich der Bildungsinfrastruktur 2.931.672 € und für den Bereich der Infrastruktur 152.105 €, insgesamt somit 3.083.777 €. Dies bedeutete, das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen der Stadt Meerbusch im Bereich der Bauunterhaltung in einem Zeitraum von rd. 18 Monaten zusätzlich zum normalen Bauprogramm abzuwickeln.

 

Vor diesem Hintergrund hatte der Service Immobilien im Februar 2009 eine erste Maßnahmenliste mit größeren Einzelmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Fensteranlagen, den Austausch von Heizungsanlagen und große Dachsanierungen vorgelegt. Die Maßnahmen beinhalteten möglichst große, zusammenhängende Einzelpakete/ Gewerke. Jedes Paket hatte zum Ziel, nach Durchführung einen deutlichen Energieeinspareffekt zu erzielen (Stichwort: energetische Gebäudesanierung) und aus möglichst wenigen Einzelgewerken zu bestehen um vor dem Hintergrund der bereits angespannten Personalresscourcen eine zeitnahe Abwicklung der Projekte zu ermöglichen. Der Rat der Stadt hat dann in einem Maßnahmebeschluß am 26.03.2009 ein erstes Maßnahmenpaket zur Ausführung freigegeben. Mit Ratsbeschluß vom 24.09.2009 zum zweiten Maßnahmenpaket ist der Rat der Stadt von diesen planerischen Grundsätzen abgewichen. Der Schwerpunkt wurde nun für die restlichen KOPA II – Mittel auf Maßnahmen zur Erneuerung von Toilettenanlagen in Schulen und zur Verbesserung der behindertengerechten Erschließung öffentlicher Gebäude gelegt.

 

Insgesamt wurden im Hochbaubereich 14 Maßnahmen geplant, ausgeschrieben und durchgeführt. An sechs Gebäuden wurden die bestehenden Fensteranlagen durch hochgedämmte neue Fensteranlagen ersetzt (Maßnahmevolumen von 1.385.760 €). Zwei Objekte erhielten neue Heizzentralen einschl. Regelungsanlagen (661.979 €). In den drei größten Schulgebäuden wurden die Toilettenanlagen komplett saniert (883.933 €). Schließlich konnten in drei Verwaltungsstandorten behindertengerechte Aufzugsanlagen installiert werden (152.105 €). Bei der Planung, Ausschreibung und Bauleitung von sechs Maßnahmen wurde auf die Hilfe externer Planungsbüros zurückgegriffen (Bauvolumen von 1.928.130 € = 62,5%), hier beschränkte sich die Tätigkeit der Hochbauverwaltung auf die Überwachung der Planung und auf die Projektsteuerung. Acht Maßnahmen mit einem Bauvolumen von 1.155.647 € (= 37,5%) wurden vollständig durch Mitarbeiter des Service Immobilien geplant und überwacht.

 

Die engen Zeitvorgaben des Gesetzgebers führten in der Folge zu einer deutlich spürbaren Auslastung des bauausführenden Handwerks und der Zulieferindustrie. Deutschlandweit waren alle Städte und Kreise mit der Umsetzung des KOPA II – Maßnahmenpakets beschäftigt und gaben in Folge dessen beinahe zeitgleich erheblich mehr Ausschreibungen auf den Markt, als normalerweise üblich. In Folge dieser starken Marktnachfrage kam es zu deutlich spürbaren Preissteigerungen, insbesondere bei den Ausbaugewerken. In Meerbusch hatte dies zur Auswirkung, dass einige, ursprünglich vom Rat der Stadt vorgesehene, Toilettensanierungsmaßnahmen in Grundschulen nicht mehr im Rahmen der KOPA II – Mittel umgesetzt werden konnten und diese Mittel zur Deckung des finanziellen Mehrbedarfs bei anderen Toilettensanierungsmaßnahmen verwendet wurden. Es bleibt gleichwohl festzustellen, dass durch die bereitgestellten Kopa II – Mittel zahlreiche Bauunterhaltsmaßnahmen der Stadt zeitlich vorgezogen werden konnten und somit eine deutliche Entlastung der mittelfristigen Finanzplanung erfolgt ist.

 

Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit der Bereitstellung der KOPA II – Mittel auch die gesetzlichen Vorschriften im Vergaberecht gelockert und die entsprechenden Schwellenwerte zur Durchführung beschränkter Ausschreibungen bzw. freihändiger Vergaben zeitlich befristet heraufgesetzt. Dies erfolgte hauptsächlich, um Vergabeverfahren deutlich beschleunigen zu können. Die Stadt Meerbusch hatte seinerzeit diese Erleichterungen im Vergaberecht weitestgehend übernommen, so dass bis Ende 2010 Aufträge nach der VOB bis 50.000 € freihändig (unter Einholung vergleichbarer Angebote) und bis 500.000 € beschränkt ausgeschrieben werden konnten. In Folge dieser vergaberechtlichen Erleichterungen konnten Aufträge deutlich schneller erteilt werden, die ausgeschriebenen Projekte starteten früher mit der Ausführungsphase. Als weiterer positiver Nebeneffekt ist festzustellen, dass rd. 33 % des Abrechnungsvolumens durch Firmen aus der Region (Rhein-Kreis-Neuss, Städte Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach) abgewickelt wurden. Rund 11 % des Abrechnungsvolumens wurden durch Meerbuscher Unternehmen erbracht.

 

Sämtliche vom Rat der Stadt beschlossenen Maßnahmen konnten termingerecht, entsprechend den Vorgaben der Bewilligungsbescheide fertiggestellt und abgerechnet werden. Das Rechnungsprüfungsamt wurde während des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens intensiv beteiligt. Stichprobenartig erfolgte von dort auch eine zeitnahe Kontrolle der Bauausführung. Die Prüfung des Schlussverwendungsnachweises der Maßnahmen ist inzwischen ebenfalls durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt durchgeführt worden.

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Dr. Just Gérard 

technischer Beigeordneter