Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch,
die beigefügte sechste Änderung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule
zu beschließen.
Sachverhalt:
Wie die übrigen Gebührensatzungen ist auch diese regelmäßig
anzupassen. Der Kalkulation dieser Änderungssatzung liegt eine Erhöhung der
Teilnehmergebühren der Musikschule um 5 % ab Beginn des neuen Musikschuljahres
zugrunde. Infolge dessen soll die Änderung der Gebührensatzung zum 1. Oktober
2017 erfolgen.
Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 1. Oktober 2015 durch die fünfte Änderung der Gebührensatzung. Darin wurden die Teilnehmergebühren ebenfalls um 5 % erhöht.
Bei der jetzigen Neuberechnung der Gebühren wurden die einzelnen Gebührenstellen kaufmännisch gerundet und so festgesetzt, dass sich die daraus ergebenden Jahresgebühren durch zwölf teilen lassen, um gleiche Monatsraten zu ermöglichen.
Die
Gebührensatzung spiegelt die Angebotsstruktur
der städtischen Musikschule wider. Dieses Angebot
offeriert gemäß dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen eine
breit gefächerte musikalische Ausbildung für alle Altersstufen. Im Folgenden
wird das für die Struktur der Gebührensatzung und deren Rahmenbedingungen
Wesentliche zusammengefasst dargestellt. Ausführlich finden sich die Fakten im
Bericht über die Entwicklung der Städtischen Musikschule FB 3/0124/2016.
In der Elementarstufe wird eine frühe ganzheitliche musikalische Grundbildung angestrebt, die gleichzeitig die Voraussetzung für den weiterführenden Unterricht schafft. MUSIKKÄFER ist eine Eltern-Kind-Gruppe für Babys von 6-18 Monaten mit Mama oder Papa. Musikküken (früher: Piccolini) richtet sich an Kinder von 18 Monaten bis drei Jahren mit einem Elternteil. An diesen Kurs schließen sich nahtlos die MUSIKFLÖHE an, eine Eltern-Kind-Gruppe für Kinder von 3 bis 4 Jahren mit zunächst einem Erwachsenen. Die MUSIKHASEN für Kinder von 4 bis 5 Jahren entsprechen dem ersten Jahr der musikalischen Früherziehung. Die MUSIKBÄREN für Kinder von 5 bis 6 Jahren ohne Begleitung entsprechen dem zweiten Jahr der musikalischen Früherziehung. Für Kinder im Grundschulalter gibt es neben anderen Angeboten im Offenen Ganztag das INSTRUMENTENKARUSSELL.
In der Instrumental- und Vokalausbildung werden unterschiedliche Musikstile von der alten Musik über die Klassik bis hin zu Rock, Pop, Jazz und internationaler Musik vermittelt. Angeboten werden dabei alle klassischen Orchesterinstrumente (d. h. Streich-, Holz- und Blechblasinstrumente) sowie die Fächer Klavier, Keyboard, Akkordeon, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Schlagzeug, Saxophon, Harfe, Blockflöte und Gesang. Der Ensemblebereich setzt sich zusammen aus Orchesterangeboten für unterschiedliche Altersgruppen sowie aus instrumentenspezifischen Ensembles und mehreren Schülerbands in verschiedenen Altersstufen. Seit Oktober 2013 ergänzt das Fach Tonstudiopraxis diesen Kanon.
Zum pädagogischen Auftrag und zum individuellen Erscheinungsbild der städtischen Musikschule gehören auch die verschiedenen Veranstaltungen und Projekte, die wechselnd in allen Meerbuscher Ortsteilen angeboten werden. Zeitlich begrenzte Projekte und Workshops wie z.B. der Songwriting Workshop, Angebote im Kulturrucksack NRW, Folklore- und Streicher-Workshops ergänzen dieses Spektrum.
In der Begabtenförderung bietet die städtische Musikschule neben den verschiedenen Wettbewerben, die der Förderverein im Rahmen seiner Stiftungen ausrichtet, die Studien vorbereitende Ausbildung (SVA) an.
Haushaltsentwicklung
der Musikschule 2010 bis 2016 |
|
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HH-Jahr |
Personalaufwendungen |
Int. Leistungsbeziehung |
Ergebnis vor ILB |
Ergebnis nach ILB |
RE 2010 |
1.212.455 € |
375.149 € |
742.213 € |
1.117.363 € |
RE 2011 |
1.197.587 € |
350.600 € |
714.680 € |
1.065.280 € |
RE 2012 |
1.178.243 € |
352.779 € |
707.896 € |
1.060.675 € |
RE
2013 |
1.096.276 € |
376.049 € |
610.245 € |
986.294 € |
HPL
2014 |
1.138.000 € |
367.060 € |
587.750 € |
954.810
€ |
HPL 2015 |
1.157.800 € |
482.733 € |
642.100 € |
1.124.833 € |
HPL 2016 |
1.201.200 € |
579.110 € |
677.300 € |
1.256.410 € |
Personalentwicklung der Musikschule
|
Angestellte nach TVöD
vollbeschäftigt einschl. Schulleitung und Stellvertreter |
Angestellte nach TVöD teilbeschäftigt mind. 50 % |
Angestellte nach TVöD
teilbeschäftigt unter 50 % |
Honorar-lehrkräfte |
gesamt |
01.10.2005 |
8 |
14 |
20 |
0 |
42 |
01.10.2010 |
7 |
11 |
11 |
14 |
43 |
01.10.2011 |
7 |
11 |
11 |
14 |
43 |
01.10.2012 |
6 |
12 |
9 |
17 |
43 |
01.10.2013 |
6 |
11 |
9 |
19 |
45 |
01.10.2014 |
5 |
11 |
9 |
19 |
44 |
01.10.2015 |
5 |
11 |
9 |
20 |
45 |
2016 noch vorläufig |
5 |
10 |
9 |
21 |
45 |
Der Einsatz der Honorarlehrkräfte ermöglicht ein flexibles Reagieren auf wechselnde Fächernachfrage. Dennoch bedingt der Einsatz von Honorarlehrern auf jeden Fall den Mindeststellenbestand an Kernbereichskräften und den endgültigen Aufbau des musikalisch-pädagogischen sowie des personellen Kernbereiches. Die Entwicklung von 2005 bis heute zeigt, dass die Umsetzung des Kern- und Mantelprinzips (1/3 zu 2/3) beinahe erreicht ist. Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2019 wird allerdings keine weitere TVöD-Lehrkraft alters-/rentenbedingt ausscheiden. In den Jahren 2020 und 2021 erreichen mehrere Lehrkräfte den frühest möglichen Renteneintritt, der sich individuell jedoch bis 2022 verschieben kann. Ab diesem Zeitpunkt werden die nächsten Schritte zur endgültigen Realisierung des Kern- / Mantelmodells getan werden können.
Dieses Modell ermöglicht es der städtischen Musikschule den Unterrichtsplan so zu gestalten, dass das Beschäftigungsdeputat der Musikschullehrer ausgeschöpft wird und vermeidet unausgelastete Personalkapazitäten, die den Haushalt belasten würden.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Erträge bei Produkt 040.263.010, Sachkonto 43210000/
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sind im Haushaltsplan 2017 bereits
einkalkuliert.
Alternativen:
keine