1. Einwendungen aus der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
3. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Einwendungen
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
stimmt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
den Behandlungen der Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem
späteren Satzungsbeschluss.
2. Stellungnahmen
aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Stellungnahmen aus der
Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine
entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.
3. Beschluss
der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch-Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich
einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB zu.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 14. Juni 2016
beschlossen, auf Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung mit anschließender einwöchiger
Auslegung durchzuführen.
Die Bürgerversammlung wurde am 5. Juli 2016 im Sitzungssaal des
Bürgerhauses in Meerbusch-Lank-Latum, Wittenberger Straße 21, durchgeführt. Das
Ergebnisprotokoll der Bürgerversammlung ist der Anlage 1 dieser
Beratungsvorlage zu entnehmen.
Der Vorentwurf und der Erläuterungsbericht lagen in der Zeit vom 6.
Juli 2016 bis einschließlich
13. Juli 2016 im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht im
Technischen Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum aus. Es bestand Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung der Planung.
Aus der
Öffentlichkeit kamen Anregungen zu folgenden Themen:
- Baumbestand,
- Maß der baulichen Nutzung,
- Einfügen in die Umgebungsbebauung,
- Gestaltungsfestsetzungen,
- Form der Bürgerbeteiligung,
- Baubeginn und zukünftige Bewohner.
Die Einwendungen
sowie deren Behandlung sind der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage zu
entnehmen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 3. Mai 2016 über die frühzeitige
Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB benachrichtigt.
Seitens der
beteiligten Behörden erfolgten Anregungen durch:
- Den Rhein-Kreis-Neuss zum Immissionsschutz,
Wasserwirtschaft, Altlasten, Artenschutz und
Straßenbaubehörde,
- die Bezirksregierung Düsseldorf zur
Kampfmittelbeseitigung,
- die Stadtwerke Service Meerbusch Willich zu
den vorhandenen Versorgungsleitungen.
Die Stellungnahmen
sowie deren Behandlung sind der Anlage 2 dieser Beratungsvorlage zu
entnehmen.
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der frühzeitigen
Beteiligungen abgegebenen Einwendungen und Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen
und der Behandlung der Stellungnahmen unter Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen
seiner Vorberatung dem Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.
Die
Bebauungsplanänderung mit Begründung und umweltrelevante Informationen soll nun
offengelegt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
Keine