Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch-Lank-Latum im Bereich Am AltenTeich
1. Einwendungen aus der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
2. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
3. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/0481/2016
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

 

2.      Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

 

3.      Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46, Meerbusch-Lank-Latum im Bereich Am Alten Teich einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 14. Juni 2016 beschlossen, auf Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer  Bürgerversammlung mit anschließender einwöchiger Auslegung durchzuführen.

 

Die Bürgerversammlung wurde am 5. Juli 2016 im Sitzungssaal des Bürgerhauses in Meerbusch-Lank-Latum, Wittenberger Straße 21, durchgeführt. Das Ergebnisprotokoll der Bürgerversammlung ist der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.

 

Der Vorentwurf und der Erläuterungsbericht lagen in der Zeit vom 6. Juli 2016 bis einschließlich

13. Juli 2016 im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht im Technischen Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum aus. Es bestand Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.   

 

Aus der Öffentlichkeit kamen Anregungen zu folgenden Themen:

-      Baumbestand,

-      Maß der baulichen Nutzung,

-      Einfügen in die Umgebungsbebauung,

-      Gestaltungsfestsetzungen,

-      Form der Bürgerbeteiligung,

-      Baubeginn und zukünftige Bewohner.

Die Einwendungen sowie deren Behandlung sind der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 3. Mai 2016 über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB benachrichtigt.

 

Seitens der beteiligten Behörden erfolgten Anregungen durch:

-      Den Rhein-Kreis-Neuss zum Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Altlasten, Artenschutz und

Straßenbaubehörde,

-      die Bezirksregierung Düsseldorf zur Kampfmittelbeseitigung,

-      die Stadtwerke Service Meerbusch Willich zu den vorhandenen Versorgungsleitungen.

Die Stellungnahmen sowie deren Behandlung sind der Anlage 2 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der frühzeitigen Beteiligungen abgegebenen Einwendungen und Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und der Behandlung der Stellungnahmen unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.

Die Bebauungsplanänderung mit Begründung und umweltrelevante Informationen soll nun offengelegt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.


Alternativen:

Keine