1. Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
2. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
3. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Einwendungen
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
stimmt gemäß § 3 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
den Behandlungen der Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem
späteren Satzungsbeschluss.
2. Stellungnahmen
aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
der Behandlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2
zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im
Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem
späteren Satzungsbeschluss.
3. Beschluss der
öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr.211B, Meerbusch-Osterath, Wohngebiet nördlich
Bommershöfer Weg, Blatt II, „ Am
Schweinheimer Kirchweg“ einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 5. Mai 2015 beschlossen, auf der Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung mit anschließender einwöchiger Auslegung durchzuführen.
Die Bürgerversammlung wurde am 17. Juni 2015 in der Städt. Realschule in Meerbusch-Osterath,
Görresstraße 6, durchgeführt. Das Ergebnisprotokoll der Bürgerversammlung ist der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.
Der Vorentwurf und der Erläuterungsbericht lagen in der Zeit vom 18. Juni 2015 bis einschließlich 23. Juni 2015 im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht im Technischen Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum aus. Es bestand Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Aus der Öffentlichkeit kamen Anregungen zu folgenden Themen:
- Erschließung des Plangebietes
- verkehrliche Anbindungsvarianten
- Verkehrssituation auf der Krefelder Straße
- Emissionen und Immissionen
- höhere Verdichtung im Plangebiet
- Dachflächenentwässerung
Die Einwendungen und deren Behandlung sind der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 13. Mai 2015 über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB benachrichtigt.
Seitens der beteiligten Behörden erfolgten Anregungen durch die Bezirksregierung (Kampfmittelbeseitigungsdienst), durch den Rhein-Kreis-Neuss zur Entwässerung, zu Immissionsschutz, Altlasten und Bodenschutz, Kampfmittel sowie Artenschutz, durch den Geologischen Dienst NRW zu Erdbebenzonen und zu den Schutzgütern Klima, Boden und Wasser, durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW zum Aufstellbereich für Linksabbieger, zu Sichtdreiecken und zur Übernahme von Baukosten, durch die IHK Mittlerer Niederrhein zu einschränkenden immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen, wirtschaftlichen Belangen, zum Regionalplan und zur Schalltechnischen Untersuchung und durch die Handwerkskammer Düsseldorf zu § 13a BauGB und zu vorhandenen gewerblichen Immissionen.
Die Stellungnahmen und deren Behandlung sind der Anlage 2 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der frühzeitigen Beteiligungen abgegebenen Einwendungen und Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und der Behandlung der Stellungnahmen unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.
Der Bebauungsplan mit Begründung und umweltrelevanten Informationen soll nun offengelegt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine